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Pressemitteilungen der Ministerien

Landesregierung verabschiedet Etatentwurf 2001/ Zukunftssicherung durch weitere Konsolidierung der Landesfinanzen

12.07.2000, Magdeburg – 422

  • Staatskanzlei und Ministerium für Kultur

 

 

 

Staatskanzlei - Pressemitteilung Nr.: 422/00

 

Magdeburg, den 12. Juli 2000

 

Landesregierung verabschiedet Etatentwurf 2001/ Zukunftssicherung durch weitere Konsolidierung der Landesfinanzen

Die Landesregierung hat heute zum Abschluss ihrer dreitägigen Haushaltsklausur den Etatentwurf 2001 abschließend beraten und besprochen. Ministerpräsident Dr. Reinhard Höppner: "Das Haushaltsaufstellungsverfahren war in diesem Jahr für das gesamte Kabinett nicht einfach. Allein das Steuersenkungsgesetz beschert uns im nächsten Jahr Mindereinnahmen von über 600 Millionen Mark. Dennoch haben wir in konstruktiven Beratungen einen vernünftigen Kompromiss gefunden." Die Landesregierung sei ihrer finanzpolitischen Verantwortung voll gerecht geworden. Finanzminister Wolfgang Gerhards: "Der Etat ist solide finanziert. Dabei steht die Zukunftssicherung für alle Bürgerinnen und Bürger durch weitere Konsolidierung der Landesfinanzen im Mittelpunkt."

Der Etat wird nach den Vorstellungen des Kabinetts im kommenden Jahr ein Gesamtvolumen von rund 20,3 Milliarden Markt haben. Die Nettoneuverschuldung wird wie in den vergangenen Jahren konsequent abgesenkt. "Dabei war unser Ziel, die Neuverschuldung wieder um 300 Millionen Mark zu senken, aber nicht zu halten." Trotz der erheblichen Belastungen, die das Berliner Steuersenkungsgesetz dem Land im kommenden Jahr aufbürde, werde die Schuldenaufnahme im Gegensatz zu anderen Ländern aber immer noch um 150 Millionen auf insgesamt 1,35 Milliarden Mark abgesenkt, so Gerhards. Gleichzeitig sei es gelungen, die Investitionsquote mit rund 23 Prozent auf einem hohen Niveau zu halten. Das Kabinett hat sich außerdem entschieden, eine globale Minderausgabe von 210 Mio. DM in den Etatentwurf einzustellen. Diese Summe wird im Haushaltsvollzug erwirtschaftet.

Einen großen Schritt kommt das Land im kommenden Jahr bei der Begrenzung der eigenen Kosten voran. Gerhards: "Es ist unter großen Anstrengungen aller Beteiligten gelungen, die Personalkosten nahezu auf dem Niveau dieses Jahres zu halten. Sie werden nur um rund 40 Millionen Mark auf etwa 5,54 Milliarden Mark steigen. Dieser Erfolg wird zum großen Teil durch das Personalabbaukonzept der Landesregierung erreicht."

Bis Ende 2001 sollen in der Landesverwaltung rund 3.000 Stellen abgebaut werden. Mit einem Verhältnis von 26,37 sogenannten Vollbeschäftigteneinheiten auf 1.000 Einwohner hat sich Sachsen-Anhalt damit weiter dem Durchschnitt aller deutschen Flächenländer (rd. 24 auf 1.000 Einwohner) angenähert.

Die sächlichen Verwaltungsausgaben konnten für 2001 erstmals seit mehreren Jahren sogar gesenkt werden. "Veranschlagt sind statt 901 Millionen in 2000 für das kommende Jahr nur noch rund 860 Millionen Mark", so Gerhards.

Zu einigen Ausgabeschwerpunkten:

Auch im Jahr 2001 wird die Bekämpfung der Arbeitslosigkeit eine der vordringlichsten Aufgaben der Landesregierung bleiben. Die Ausbildungsinitiative des Landes wird wie im vergangenen Jahr fortgesetzt. Die Mittel für den Arbeitsmarkt werden 2001 zwar leicht abgesenkt. Dennoch soll durch Umstrukturierung der unterschiedlichen Maßnahmen die bisherige Anzahl an Förderfällen (2000: rund 21.000 Fälle) gehalten werden. Details zum Arbeitsmarkt werden noch im Kabinett verhandelt.

Im Rahmen des Programms zur Umschuldung und Teilentschuldung der Abwasserzweckverbände wird das Kabinett auch im kommenden Jahr 80 Millionen Mark bereitstellen. Diese Mittel sollen weiter dazu beitragen, die zum Teil stark verschuldeten Abwasserzweckverbände längerfristig in die Lage zu versetzen, die Aufgabe der Abwasserbeseitigung kostendeckend und mit für den Bürger erträglichen Gebühren und Beiträgen zu erfüllen.

Die Kulturförderung kann mit ca. 200 Millionen Mark auf dem Niveau des Jahres 2000, also bei etwa einem Prozent des Gesamtetats, gehalten werden.

Eine maßvolle Rücknahme wird es nach dem Entwurf der Landesregierung auch bei den Kommunalfinanzen geben. So soll im Rahmen des Finanzausgleichsgesetzes die Quote der Sonderbedarfs-Bundesergänzungszuweisungen um drei Punkte auf 34 Prozentpunkte abgesenkt werden. Gerhards: "Im Hinblick auf die im Verhältnis zum Land etwas günstigere Einahmeentwicklung der Kommunen im nächsten Jahr ist dies für die Städte, Landkreise und Gemeinden des Landes zumutbar."

 

Impressum:

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Fax: (0391) 567-6667

Mail: staatskanzlei@stk.sachsen-anhalt.de

 

 

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