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Pressemitteilungen der Ministerien

Staatssekretär Dr. Altmann bei Fachveranstaltung in Stendal:
Landschaftsplanung ohne moderne Technik undenkbar

25.05.2000, Magdeburg – 152

  • Ministerium für Umwelt, Landwirtschaft und Energie

 

 

 

Ministerium für Raumordnung, Landwirtschaft und Umwelt Pressemitteilung Nr.: 152/00

 

Magdeburg, den 25. Mai 2000

 

 

Staatssekretär Dr. Altmann bei Fachveranstaltung in Stendal:

Landschaftsplanung ohne moderne Technik undenkbar

 

"Auch Landschaftsplanung ist heutzutage ohne moderne Technik undenkbar. Der Landschaftsplaner hat nicht nur naturschutzfachliches Wissen planerisch umzusetzen. Von ihm wird auch erwartet, dass er mit EDV und GIS umgehen kann, den Planungsprozess moderiert und die Planungsergebnisse präsentiert." Das erklärte Staatssekretär Dr. Aloys Altmann, heute anlässlich einer Fachtagung "Geographische Informationssysteme (GIS) in der Landschaftsplanung" in Stendal.

 

Gerade die Nutzung digitaler Daten schaffe einen zeitlichen Gewinn und besitze umfangreiche Darstellungsmöglichkeiten. Bereits 1992/93 seien Color-Infrarotaufnahmen von der gesamten Landesfläche angefertigt und wissenschaftlich ausgewertet worden. Die Interpretationsergebnisse lägen digital vor. Mit der heute allen Behörden und den Gemeinden zur Verfügung stehenden einheitlichen Biotoptypen- und Nutzungstypenkartierung im Maßstab 1:10.000 sei eine bedeutende inhaltliche und methodische Grundlage für die Landschaftsplanung in Sachsen-Anhalt geschaffen worden.

 

Fortschreitende Naturzerstörung und intensive Eingriffe des Menschen in die natürlichen Wirkungszusammenhänge ließen eine Landschaftsplanung immer wichtiger werden. Aufgabe der Landschaftsplanung müsse es sein, Aussagen zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung von Natur und Landschaft für den jeweiligen Planungsraum zu erarbeiten, darzustellen und zu begründen, unterstrich Altmann. Landschaftsplanung leiste damit fachlich fundierte, verständliche Darstellungen von Natur und Landschaft für andere Fachplanungen oder für Gesamtplanungen. Sie definiere Ansprüche an den Raum und ermöglicht so eine Auseinandersetzung mit konkurrierenden Nutzungsansprüchen.

 

Es sei erforderlich, dass Inhalte der Landschaftsplanung Eingang in Planungen und Verwaltungsverfahren in den verschiedenen Ebenen finden und sie rechtsverbindlich in die Bauleitplanung und in die Raumplanung zu integrieren. "Dies ist um so aktueller, weil nach Bildung der regionalen Planungsgemeinschaften Altmark, Magdeburg, Anhalt-Bitterfeld-Wittenberg, Halle und Harz der Aufstellungsprozess von Regionalen Entwicklungsplänen oder Teilgebietsentwicklungsplänen beginnt." Dieser Prozess könne heute wesentlich effizienter gestaltet werden, da die Daten für die Landschaftsplanung digital bereit gestellt werden können.

 

Grundvoraussetzung für den Aufbau und die Anwendung der GIS in den verschiedensten Planungsebenen sei eine Datensammlung zur Beurteilung des Zustandes von Natur und Umwelt. Neben der Verwaltung dienten sie der Erfassung, Bewertung und Präsentation aller Daten. "Sie geben Auskunft über einen Ausschnitt der Umwelt sowie die darin befindlichen Einrichtungen und die geographischen, ökonomischen und ökologischen Gegebenheiten."

 

 

 

 

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