Pressemitteilungen der Ministerien
Sachsen-Anhalt unterstützt Thüringer
Gesetzesantrag: Verlängerung der Antragsfristen zur Rehabilitierung und
Entschädigung von SED-Unrechtsopfern
13.05.2003, Magdeburg – 226
- Staatskanzlei und Ministerium für Kultur
Staatskanzlei - Pressemitteilung Nr.: 226/03
Staatskanzlei - Pressemitteilung
Nr.: 226/03
Magdeburg, den 13. Mai 2003
Sachsen-Anhalt unterstützt Thüringer
Gesetzesantrag: Verlängerung der Antragsfristen zur Rehabilitierung und
Entschädigung von SED-Unrechtsopfern
SED-Unrechtsopfern soll über den 31. Dezember 2003 hinaus die Möglichkeit
gegeben werden, ihre Ansprüche auf Rehabilitierung und Entschädigung geltend zu
machen. Die Landesregierung hat auf Vorschlag von Gesundheits- und
Sozialminister Gerry Kley in ihrer heutigen Kabinettssitzung beschlossen, einer
Bundesratsinitiative des Freistaates Thüringen beizutreten, die die Verlängerung
der Antragsfristen der entsprechenden Rehabilitierungsgesetze um drei Jahre bis
zum 31. Dezember 2006 zum Ziel hat.
Dem Gesetzesantrag liegt die Einschätzung der Rehabilitationsbehörden
zugrunde, wonach noch nicht alle Betroffenen von ihren Rechten in dem Umfang
Gebrauch gemacht haben, wie dies ursprünglich zu erwarten war. So wird in
Sachsen-Anhalt für die Jahre zwischen 2004 und 2006 noch mit insgesamt etwa 600
Antragstellern gerechnet. Ihnen würde nach dem 31. Dezember 2003 der Ausschluss
von Rehabilitierung und Ausgleichsleistungen drohen. Bislang haben in
Sachsen-Anhalt seit Ende 1992 insgesamt rund 11.000 Bürgerinnen und Bürger
Kapitalentschädigungen auf Basis ihrer strafrechtlichen Rehabilitierung
erhalten.
Die Rehabilitierungsgesetze im Überblick:
Strafrechtliches
Rehabilitierungsgesetz
Das Strafrechtliche Rehabilitierungsgesetz ermöglicht die Aufhebung
rechtsstaatswidriger Entscheidungen (von Gerichten/Organen der DDR bzw. - zuvor
- von deutschen Gerichten/Behörden in der Sowjetischen Besatzungszone) über
Freiheitsentziehung und damit die Rehabilitierung durch Gerichtsbeschluss. Die
strafrechtliche Rehabilitierung begründet Ansprüche auf soziale
Ausgleichsleistungen. Für jeden Monat rechtsstaatswidriger Freiheitsentziehung
ist die Gewährung einer Kapitalentschädigung in Höhe von 306,77 EUR vorgesehen.
Personen, die gesundheitlich beeinträchtigt worden sind und dadurch
Gesundheitsschäden erlitten haben, die heute noch fortdauern, haben in
entsprechender Anwendung des Bundesversorgungsgesetzes einen Anspruch auf
Versorgung. Leistungen werden auf Antrag gewährt.
Verwaltungsrechtliches
Rehabilitierungsgesetz
Bei dem Verwaltungsrechtlichen Rehabilitierungsgesetz geht es um die Aufhebung
elementar rechtsstaatswidriger Verwaltungsmaßnahmen der DDR-Organe oder die
Feststellung der Rechtsstaatswidrigkeit dieser Akte. Die noch heute
fortwirkenden Folgen sollen, soweit die Verwaltungsmaßnahmen zu einer
gesundheitlichen Schädigung, zu einem Eingriff in Vermögenswerte oder in den
Beruf geführt haben, durch soziale Ausgleichsmaßnahmen gemildert werden. Das
Gesetz verweist hier u.a. auf das Bundesversorgungsgesetz, das Vermögensgesetz
und das Berufliche Rehabilitierungsgesetz. In bestimmten Fällen, in denen
ausgleichbare Folgeschäden nicht gegeben sind, kann die Rehabilitierungsbehörde
die Rechtsstaatswidrigkeit einer gravierenden Unrechtsmaßnahme der DDR-Organe
feststellen. (Das Rehabilitierungsverfahren ist damit abgeschlossen).
Voraussetzung für die Feststellung der Rechtsstaatswidrigkeit in diesen Fällen
ist, dass die rechtsstaatswidrige Maßnahme aus Gründen der politischen
Verfolgung zu einer schweren Herabwürdigung des Betroffenen im persönlichen Lebensbereich
geführt hat.
Berufliches Rehabilitierungsgesetz
Das Berufliche Rehabilitierungsgesetz hat das
Ziel, noch heute spürbare Auswirkungen verfolgungsbedingter Eingriffe in Beruf
oder Ausbildung auszugleichen. Kern des Gesetzes ist ein Nachteilsausgleich in
der Rentenversicherung. Einbezogen in die berufliche Rehabilitierung werden
u.a. auch Verfolgungsfälle im Bereich des Arbeitsrechts (z.B. Maßnahmen von
Betrieben oder DDR-Organen gegen Mitarbeiter).
Das Bundesministerium der Justiz hält ausführliche Merkblätter zu den Gesetzen
bereit, die auf Anforderung zugesandt
werden (Postanschrift: 11015 Berlin). Den Text der Rehabilitierungsgesetze
finden Sie im Internet unter http://bundesrecht.juris.de/bundesrecht/
und dort unter BMJ: Wichtige Gesetze.
Impressum:
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Tel: (0391) 567-6666
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