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Pressemitteilungen der Ministerien

Sachsen-Anhalt unterstützt Thüringer
Gesetzesantrag: Verlängerung der Antragsfristen zur Rehabilitierung und
Entschädigung von SED-Unrechtsopfern

13.05.2003, Magdeburg – 226

  • Staatskanzlei und Ministerium für Kultur

 

 

 

 

 

 

 

 

Staatskanzlei - Pressemitteilung Nr.: 226/03

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Staatskanzlei - Pressemitteilung

Nr.: 226/03

 

 

 

Magdeburg, den 13. Mai 2003

 

 

 

Sachsen-Anhalt unterstützt Thüringer

Gesetzesantrag: Verlängerung der Antragsfristen zur Rehabilitierung und

Entschädigung von SED-Unrechtsopfern

 

SED-Unrechtsopfern soll über den 31. Dezember 2003 hinaus die Möglichkeit

gegeben werden, ihre Ansprüche auf Rehabilitierung und Entschädigung geltend zu

machen. Die Landesregierung hat auf Vorschlag von Gesundheits- und

Sozialminister Gerry Kley in ihrer heutigen Kabinettssitzung beschlossen, einer

Bundesratsinitiative des Freistaates Thüringen beizutreten, die die Verlängerung

der Antragsfristen der entsprechenden Rehabilitierungsgesetze um drei Jahre bis

zum 31. Dezember 2006 zum Ziel hat.

 

Dem Gesetzesantrag liegt die Einschätzung der Rehabilitationsbehörden

zugrunde, wonach noch nicht alle Betroffenen von ihren Rechten in dem Umfang

Gebrauch gemacht haben, wie dies ursprünglich zu erwarten war. So wird in

Sachsen-Anhalt für die Jahre zwischen 2004 und 2006 noch mit insgesamt etwa 600

Antragstellern gerechnet. Ihnen würde nach dem 31. Dezember 2003 der Ausschluss

von Rehabilitierung und Ausgleichsleistungen drohen. Bislang haben in

Sachsen-Anhalt seit Ende 1992 insgesamt rund 11.000 Bürgerinnen und Bürger

Kapitalentschädigungen auf Basis ihrer strafrechtlichen Rehabilitierung

erhalten.

 

Die Rehabilitierungsgesetze im Überblick:

 

Strafrechtliches

Rehabilitierungsgesetz

 

Das Strafrechtliche Rehabilitierungsgesetz ermöglicht die Aufhebung

rechtsstaatswidriger Entscheidungen (von Gerichten/Organen der DDR bzw. - zuvor

- von deutschen Gerichten/Behörden in der Sowjetischen Besatzungszone) über

Freiheitsentziehung und damit die Rehabilitierung durch Gerichtsbeschluss. Die

strafrechtliche Rehabilitierung begründet Ansprüche auf soziale

Ausgleichsleistungen. Für jeden Monat rechtsstaatswidriger Freiheitsentziehung

ist die Gewährung einer Kapitalentschädigung in Höhe von 306,77 EUR vorgesehen.

Personen, die gesundheitlich beeinträchtigt worden sind und dadurch

Gesundheitsschäden erlitten haben, die heute noch fortdauern, haben in

entsprechender Anwendung des Bundesversorgungsgesetzes einen Anspruch auf

Versorgung. Leistungen werden auf Antrag gewährt.

 

Verwaltungsrechtliches

Rehabilitierungsgesetz

 

Bei dem Verwaltungsrechtlichen Rehabilitierungsgesetz geht es um die Aufhebung

elementar rechtsstaatswidriger Verwaltungsmaßnahmen der DDR-Organe oder die

Feststellung der Rechtsstaatswidrigkeit dieser Akte. Die noch heute

fortwirkenden Folgen sollen, soweit die Verwaltungsmaßnahmen zu einer

gesundheitlichen Schädigung, zu einem Eingriff in Vermögenswerte oder in den

Beruf geführt haben, durch soziale Ausgleichsmaßnahmen gemildert werden. Das

Gesetz verweist hier u.a. auf das Bundesversorgungsgesetz, das Vermögensgesetz

und das Berufliche Rehabilitierungsgesetz. In bestimmten Fällen, in denen

ausgleichbare Folgeschäden nicht gegeben sind, kann die Rehabilitierungsbehörde

die Rechtsstaatswidrigkeit einer gravierenden Unrechtsmaßnahme der DDR-Organe

feststellen. (Das Rehabilitierungsverfahren ist damit abgeschlossen).

Voraussetzung für die Feststellung der Rechtsstaatswidrigkeit in diesen Fällen

ist, dass die rechtsstaatswidrige Maßnahme aus Gründen der politischen

Verfolgung zu einer schweren Herabwürdigung des Betroffenen im persönlichen Lebensbereich

geführt hat.

 

Berufliches Rehabilitierungsgesetz

 

Das Berufliche Rehabilitierungsgesetz hat das

Ziel, noch heute spürbare Auswirkungen verfolgungsbedingter Eingriffe in Beruf

oder Ausbildung auszugleichen. Kern des Gesetzes ist ein Nachteilsausgleich in

der Rentenversicherung. Einbezogen in die berufliche Rehabilitierung werden

u.a. auch Verfolgungsfälle im Bereich des Arbeitsrechts (z.B. Maßnahmen von

Betrieben oder DDR-Organen gegen Mitarbeiter).

 

Das Bundesministerium der Justiz hält ausführliche Merkblätter zu den Gesetzen

bereit, die auf Anforderung  zugesandt

werden (Postanschrift: 11015 Berlin). Den Text der Rehabilitierungsgesetze

finden Sie im Internet unter http://bundesrecht.juris.de/bundesrecht/

und dort unter BMJ: Wichtige Gesetze.

 

 

 

 

 

Impressum:

 

Staatskanzlei des Landes Sachsen-Anhalt

Pressestelle

Domplatz 4

39104 Magdeburg

Tel: (0391) 567-6666

Fax: (0391) 567-6667

Mail:

staatskanzlei@stk.sachsen-anhalt.de

 

 

 

 

 

 

 

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Hegelstraße 42

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Fax: (0391) 567-6667

Mail: staatskanzlei@stk.sachsen-anhalt.de