Pressemitteilungen der Ministerien
Sachsen-Anhalt hält auch nach Sachsens Ausstieg an gemeinsamer Ländervertretung in Brüssel fest / Neue Vereinbarung mit Brandenburg und Mecklenburg-Vorpommern angestrebt
29.01.2002, Magdeburg – 64
- Staatskanzlei und Ministerium für Kultur
Staatskanzlei - Pressemitteilung Nr.: 064/02
Magdeburg, den 29. Januar 2002
Sachsen-Anhalt hält auch nach Sachsens Ausstieg an gemeinsamer Ländervertretung in Brüssel fest / Neue Vereinbarung mit Brandenburg und Mecklenburg-Vorpommern angestrebt
Die Landesregierung von Sachsen-Anhalt hält an dem geplanten gemeinsamen Sitz ostdeutscher Ländervertretungen in Brüssel auch nach dem Ausstieg Sachsens fest. Finanzminister Wolfgang Gerhards erklärte heute die weitere Vorgehensweise: "Wir streben nun mit Brandenburg und Mecklenburg-Vorpommern eine Drei-Länder-Vereinbarung an." Deshalb hat das sachsen-anhaltische Kabinett heute beschlossen, die gegenwärtig gültige Vereinbarung mit den Ländern Brandenburg, Mecklenburg-Vorpommern und Sachsen zu kündigen. Dies geschieht einvernehmlich mit den anderen beteiligten Ländern.
Entscheidend bei der neuen Vereinbarung sei der Gesichtspunkt der Wirtschaftlichkeit. In den Verhandlungen würden die durch den Wegfall Sachsens entstehenden Mehrkosten eine wichtige Rolle spielen, so der Minister. Wie hoch diese seien, lasse sich zur Zeit nicht beziffern, sondern werde erst im Ergebnis der Gespräche festgestellt. Brandenburg habe einen größeren Flächenbedarf signalisiert, dazu aber noch keinen Beschluss gefasst. Der notwendige Umbau des Hauses am Boulevard St. Michel wird insgesamt rund acht Millionen Euro kosten.
Die Arbeit der Landesvertretung in Brüssel wird durch die Vertragskündigung nicht beeinträchtigt.
Die Liegenschaft St. Michel, die frühere Botschaft der DDR in Belgien, war 1994 den vier Ländern vom Bund übertragen worden.
Anlage
Chronologie der Baumaßnahme in Brüssel für die
Verbindungsbüros der Länder Brandenburg, Mecklenburg-Vorpommern,
Sachsen und Sachsen-Anhalt
Anlage
Chronologie der Baumaßnahme in Brüssel für die
Verbindungsbüros der vier Länder
06.12.1994
übertragung der Liegenschaft durch Vermögenszuordnung des Bundes zu gleichen Teilen auf Brandenburg (BB), Mecklenburg-Vorpommern (MV), Sachsen (SN), Sachsen-Anhalt (ST); hausverwaltende Dienststelle ist MW des Landes ST
22./23.05.95
Erste baufachliche Beratung der Nutzer durch die Staatshochbauverwaltung zur Erstellung einer Raumkonzeption mit qualitativen Anforderungen
09.04.1997
Genehmigung der Bauanträge aller 4 Nutzer mit einer Kostengrenze von 12,0 Mio. DM
Aufforderung zur übernahme der Federführung der Baumaßnahme durch das Land Sachsen-Anhalt
24.07.1997
In Absprache mit dem zuständigen Landesministerium NRW erhielt im Rahmen eines Verwaltungshilfeabkommens das Staatsbauamt Erkelenz den Planungsauftrag zur Aufstellung der Haushaltsunterlage -Bau- (Nähe zur Grenze nach Belgien, Erfahrungen mit belgischen Baufirmen) ¿ Einbindung des Büros Groep-Planning, Brügge, für die Architekturplanung
17.12.1997
Abschluss der Vier-Länder-Vereinbarung zur gemeinsamen Baumaßnahme für die Verbindungsbüros der Länder BB, ST, MV und SN bei der EU in Brüssel; offizielle übertragung der Federführung auf das Land Sachsen-Anhalt
09. 01.1998
Abschluss des Verwaltungshilfeabkommens zwischen NRW und ST im Namen der 4 Länder für die Planung der Baumaßnahme durch das SBA Erkelenz
26.02.1998
Vorstellung der Planungsvarianten vor den Ländervertretern durch SBA Erkelenz/Büro Groep-Planning. Dabei erfolgte die Festlegung der Variante, dass Brandenburg sein Verbindungsbüro im Gebäude Mesens unterbringt und die anderen 3 Verbindungsbüros das Gebäude St. Michel nutzen.
29.04.1998
MF ST sieht Kostendeckel von 12,0 Mio. DM als nicht ausreichend an
SBA Erkelenz und Groep-Planning bestätigen jedoch, den Kostenrahmen von 12,0 Mio. DM einhalten zu können. Daher wird der Deckel von 12,0 Mio. DM vom MF ¿ ST zwingend vorgegeben.
07.10.1998
Vorschlag von Groep-Planning zur Deckung des Flächenmehrbedarfs von Sachsen durch Aufstockung des Gebäudes St. Michel mit einem 8. OG. Dies lehnt Sachsen aus Kostengründen ab.
12.11.1998
Vorlage der HU-Bau mit Gesamtkosten von 12,350 Mio. DM mit einem 8. OG., mit Beschallungs- und Medientechnik für den Saal und mit Deckendurchbrüchen für eine interne Erschließung der Verbindungsbüros
23./27.11.98
Prüfung der HU-Bau mit folgende Kürzungen:
- keine komplette Küchenausstattung
- Wegfall des 8. OG beim Gebäude St. Michel
12.04.1999
Genehmigung der HU-Bau durch die 4 Länder:
Bausumme: 11.113.000,- DM
Erstausstattung: 200.000,- DM
Gesamtkosten: 11.313.000,- DM
28.06.1999
Unterrichtung des Ausschusses der Finanzen des Landtages zur Baumaßnahme mit einem Kostenanteil für Sachsen-Anhalt von 2.828,3 TDM
09.07.1999
übernahme der Baumaßnahme durch das StHBA Dessau wegen unzureichender Begleitung durch das SBA Erkelenz und Betreuung der weiteren Ausführungsplanung.
27.07.1999
Hinweise an Planungsbüro Groep-Planning, dass HU-Bau bindend ist. Auf dieser Basis soll Ausführungsplanung erfolgen und die Bauleistungen sollen an einen Generalunternehmer vergeben werden (gemeinsamer Wille der Länder).
10.08.1999
Groep-Planning informiert über gestiegene Baupreise, sichert aber gegenüber StHBA Dessau die Einhaltung des Kostenrahmens von 12,0 Mio. DM zu.
17.11.1999
Forderung der Länder SN, MV, BB nach mehr Flächen (jetzt wieder Aufstockung um 8. OG, überbauung der Balkone und Umplanung des Gebäudes Mesens-BB-Teil)
20.12.1999 / 19.01.2000
Planungsverzögerungen auf Grund
- von änderungswünschen von BB
- überbauung der Balkone durch SN
Februar 2000
Veränderungen in der Zuständigkeit in den beteiligten Ländern führen zu neuen Vorstellungen zur Baumaßnahme in Brüssel. Daraus resultieren Probleme mit dem Planungsbüro Groep-Planning und Zeitverzögerungen.
24.03.2000
Baugenehmigungsantrag für die Baumaßnahme wird in Brüssel eingereicht.
11.08.2000
Stadt Brüssel erteilt die Baugenehmigung für die Baumaßnahme
01.11.2000
Gesonderter Bauauftrag für die Abbrucharbeiten zur Beschleunigung der Baumaßnahme.
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