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Pressemitteilungen der Ministerien

Innenminister Püchel: "Vorschriftendschungel wird gelichtet - 445 Regelungen wandern in den Papierkorb"

08.08.2000, Magdeburg – 463

  • Staatskanzlei und Ministerium für Kultur

 

 

 

Staatskanzlei - Pressemitteilung Nr.: 463/00

 

Magdeburg, den 8. August 2000

 

Innenminister Püchel: "Vorschriftendschungel wird gelichtet - 445 Regelungen wandern in den Papierkorb"

Nach Auskunft von Innenminister Dr. Manfred Püchel hat die Landesregierung in ihrer heutigen Kabinettssitzung den Bürokratieabbau weiter vorangetrieben. Nach der Reduzierung von Berichtspflichten wird nun der Vorschriftendschungel gelichtet.

Püchel: "Ein kaum mehr überschaubares Dickicht an Verwaltungsvorschriften behindert Investitionen, verlangsamt Entscheidungsprozesse und hinterlässt genervte Bürgerinnen und Bürger."

Eine erste Durchforstung von Verwaltungsvorschriften im Geschäftsbereich des Innenministeriums hatte schon 1996 ergeben, dass ein Großteil der Regelungen sofort gestrichen werden konnte. Die Gründe für den Wegfall der Vorschriften waren insbesondere, dass der Regelungsbedarf inzwischen entfallen war oder Vorschriften mit anderen Vorschriften zusammengefasst werden konnten.

Püchel: "Das war ein guter Anfang. Jetzt kommt es darauf an, im Zuge der Reform der öffentlichen Verwaltung eine Reduzierung der Regelungsdichte insgesamt, insbesondere von Rechtsverordnungen und Verwaltungsvorschriften, anzustreben."

Dies könne einerseits durch eine Begrenzung der Geltungsdauer neuer Verwaltungsvorschriften auf grundsätzlich fünf Jahre und andererseits durch Aufhebung bereits erlassener Verwaltungsvorschriften zu festgelegten Stichtagen, sofern sie nicht ausdrücklich durch die zuständigen Ressortschefs verlängert werden, erfolgen. Eine entsprechende Verfahrensweise wäre auch auf Rechtsverordnungen anzuwenden.

Eine Prüfung aller im Vorschrifteninformationssystem des Landes enthaltenen Rechtsverordnungen und Verwaltungsvorschriften brachte folgendes Ergebnis:

Rechtsverordnungen

Im Vorschrifteninformationssystem des Landes (VIS LSA Teil I) sind zur Zeit über 350 Verordnungen enthalten. 23 Verordnungen werden nach Abschluss der überprüfung außer Kraft gesetzt.

Hier einige Beispiele von Rechtsverordnungen, die außer Kraft gesetzt werden:

 

 

Verordnung zur Abwehr von Gefahren durch den Kiefernprachtkäfer,

Verordnung über die Leichenschau und die Seebestattung bei Sterbefällen auf Seeschiffen,

Verordnung zur Durchführung des Wohnungsstatistikgesetzes,

Aufhebung des Beschlusses der Volkskammer der DDR zur Sportförderung.

 

Verwaltungsvorschriften

Im Vorschrifteninformationssystem Teil II sind zur Zeit rund 3.200 Verwaltungsvorschriften enthalten. 1.026 Verwaltungsvorschriften sind vor dem 1. Januar 1995 erlassen und waren daher einer Prüfung zu unterziehen. 422 Verwaltungsvorschriften werden nicht mehr benötigt und daher aufgehoben.

Eine deutliche Reduzierung dieser Vorschriften werde im Rahmen der Verwaltungsreform zu einem für den Bürger verständlicheren Verwaltungshandeln führen. Nicht zuletzt würden dadurch auch die Kosten innerhalb der Verwaltung gesenkt, so Innenminister Püchel.

Beispiele für Verwaltungsvorschriften, die außer Kraft gesetzt werden:

 

 

Musikdarbietungen bei Eheschließungen,

35 Verwaltungsvorschriften zur Einbürgerung ausländischer Staatsangehöriger,

Bewertung der Nationalitätenangaben in rumänischen Militärdienstausweisen,

Nummerierung der Vertriebenenausweise und Spätaussiedlerbescheinigungen,

Bestätigte Schweißhundeführer,

Ozonüberwachung in Sachsen-Anhalt.

 

 

 

Impressum:

Staatskanzlei des Landes Sachsen-Anhalt

Pressestelle

Domplatz 4

39104 Magdeburg

Tel: (0391) 567-6666

Fax: (0391) 567-6667

Mail: staatskanzlei@stk.sachsen-anhalt.de

 

 

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