Pressemitteilungen der Ministerien
Landesregierung gibt grünes Licht für
Bildungskonzepte in Kindertageseinrichtungen / Gesetzentwurf geht in die
Anhörung
13.11.2002, Magdeburg – 167
- Ministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Gleichstellung
Ministerium für Gesundheit und Soziales - - Pressemitteilung Nr.:
167/02
Ministerium für Gesundheit und
Soziales - Pressemitteilung Nr.: 167/02
Magdeburg, den 12. November 2002
Landesregierung gibt grünes Licht für
Bildungskonzepte in Kindertageseinrichtungen / Gesetzentwurf geht in die
Anhörung
Magdeburg. Die Landesregierung hat neue Chancen für Bildungskonzepte
in Kindertageseinrichtungen Sachsen-Anhalts eröffnet. Das Kabinett gab am
Dienstag den Entwurf für das geplante Kinderbetreuungsgesetz zur Anhörung frei.
Ein Kernstück der Reform ist die Konkretisierung des Bildungsauftrags für
Kindertagesstätten. Ziel ist es, Bildungsprozesse bei Kindern im Vorschulalter
zu fördern und somit auch dem Übergang vom Kindergarten in die Grundschule
einen größeren Stellenwert in der pädagogischen Arbeit einzuräumen. Für dieses
Bildungskonzept stellt das Land im kommenden Jahr zusätzlich eine Million Euro
bereit.
Sozialminister
Gerry Kley (FDP) sagte nach der Kabinettssitzung in Magdeburg: "Die
PISA-Studie zwingt zum Handeln, deshalb wollen wir mit speziellen
Bildungsplänen schnellstens das Ruder herumreißen. Künftig soll die Einschulung
als Prozess und nicht mehr als Ereignis gestaltet werden; zudem benennt der
Gesetzentwurf erstmals Bereiche, die für den kontinuierlichen Bildungsprozess
von Kindern und für die Vorbereitung auf die Schule von Bedeutung sind. Im
Endeffekt werden den Mädchen und Jungen der Übergang in das schulische Lernen erleichtert
und allen Kindern möglichst gleichberechtigte Bildungs- und Entwicklungschancen
eröffnet." Als Kernfrage bezeichnete der Minister dabei die Zusammenarbeit
mit den Eltern, die Beteiligung von Kindern und die Kooperation von
Kindergarten und Grundschule.
Minister
Kley wies den Vorwurf zurück, dass die Kürzungspläne entsprechende
Bildungskonzepte fragwürdig erscheinen ließen. Der Minister sagte: "Die
Vorgängerregierung hat zugegebenermaßen mehr Geld für die Kinderbetreuung
ausgegeben, dennoch ist in Sachen Bildung in den KiTas herzlich wenig
passiert." Entscheidend sei eben immer, so Minister Kley, ob das
vorhandene Geld auch gezielt und qualitätsorientiert eingesetzt werde:
"Wir müssen zur Kenntnis nehmen, dass wir uns nicht mehr leisten können
als andere ostdeutsche Bundesländer. Aber wir reformieren sozialverträglich
durch weniger Bürokratie, mehr Entscheidungsspielräume und mehr Effizienz. Die
Fakten sprechen für sich: Auch nach der Reform gehört Sachsen-Anhalts
Kinderbetreuung zu den Besten in Deutschland."
Eckwerte des Gesetzentwurfes
·
Der Rechtsanspruch für Kinder von 0 bis zum
Abschluss der 6. Klasse bleibt grundsätzlich erhalten. Lediglich für Kinder von
0 bis 3 Jahre wird dieser Anspruch an einen besonderen Betreuungsbedarf
geknüpft. Dieser besteht bei Berufstätigkeit, Ausbildung, Fortbildung oder
Umschulung der Eltern ebenso wie bei besonderen familiären, erzieherischen oder
anderen sozialen Gründen. Bei Aussicht auf einen Ausbildungs- oder Arbeitsplatz
ist dieser besondere Betreuungsbedarf ebenfalls gegeben, so dass arbeitslose
Mütter oder Väter dadurch die gleichen Chancen auf einen neuen Job haben wie
bisher.
·
Tagespflegestellen: Zur Flexibilisierung und um eine Tagesbetreuung auch in ländlichen Gebieten zu ermöglichen , in denen
eine wohnortnahe KiTa-Betreuung aufgrund geringer Kinderzahlen von den Kommunen
nicht gewährleistet werden kann, wird das KiBeG
für alternative Betreuungsformen geöffnet. Dazu können Tagespflegestellen alternativ zur Erfüllung des
Rechtsanspruches angeboten werden. Diese Angebote werden in das
System öffentlicher Finanzierung einbezogen. Voraussetzung dafür ist
grundsätzlich die Qualifizierung der Tagespflegepersonen, d.h. es müssen
Eignungskriterien festgelegt und Qualifizierungsprogramme aufgelegt werden.
·
Der Personalschlüssel wird nach sächsischem
Vorbild modifiziert. Im Einzelnen stellt er sich wie folgt dar: Krippe: 1 zu 6,
Kindergarten 1:13, Hort 1 zu 25. Für Krippe und Kindergarten bezieht sich
dieser Mindestpersonalschlüssel auf eine Betreuungszeit von neun Stunden, für
den Hort auf 6 Stunden. Neben pädagogischen Fachkräften dürfen vornehmlich im
Krippenbereich auch geeignete Zweitkräfte, insbesondere Kinderpflegerinnen oder
Sozialassistentinnen, eingesetzt werden. Ein Anteil von einer Zweitkraft zu
zwei pädagogischen Fachkräften darf allerdings nicht überschritten werden.
·
Die Mindestbetreuungszei t wird
der gegenwärtigen Praxis angepasst. Der überwiegende Teil der Eltern hat mit
den KiTa-Trägern eine bis zu 9-stündige Betreuungsdauer vereinbart. Für den
Hort wird erstmals eine Betreuungsdauer von 6 Stunden verbindlich
festgeschrieben.
·
Verwaltungsvereinfachung:
Die
Platzpauschalen, die bislang in einem verwaltungsaufwändigen Modus gezahlt
wurden, werden durch eine Landesförderung per Festbetrag ersetzt. Das bedeutet
die Landkreise bekommen für Kinder im Alter von 0 bis 14 Jahren eine feste
Summe (2003: 128,5 Millionen Euro) vom Land, ergänzen diese durch einen
Zuschuss und geben den Gesamtbetrag an die Gemeinden zweckgebunden für die
Kinderbetreuung weiter. Zu dem genannten Festbetrag von 128,5 Millionen Euro
kommen rund 18 Millionen Euro für behinderte Kinder hinzu, die bereitgestellt,
aber in Umsetzung eines OVG-Urteils im Rahmen von Pflegesatzverhandlungen
zwischen Träger und Ämtern für Versorgung und Soziales im Einzelnen vereinbart
und ausgereicht werden.
·
Der Bildungsauftrag für
Kindertageseinrichtungen wird im Gesetz konkretisiert. Im Rahmen der
Gesetzes-Änderung und sich anschließender Verordnung werden
Mindesterfordernisse für eine Qualifizierung des Bildungsauftrages der
Tageseinrichtungen genannt und darüber hinaus Bausteine für Bildungspläne im
Kindergarten entwickelt, die zunächst modellhaft und dann flächendeckend
eingeführt werden.
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