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Pressemitteilungen der Ministerien

Landesregierung informiert über Gesetzesänderungen über Anstaltslast und Gewährträgerhaftung

11.12.2001, Magdeburg – 714

  • Staatskanzlei und Ministerium für Kultur

 

 

 

Staatskanzlei - Pressemitteilung Nr.: 714/01

 

Magdeburg, den 11. Dezember 2001

 

Landesregierung informiert über Gesetzesänderungen über Anstaltslast und Gewährträgerhaftung

Finanzminister Wolfgang Gerhards hat heute das Kabinett über notwendige Gesetzesänderungen informiert, die sich aus der Neuregelung der Gewährträgerhaftung und der Anstaltslast bei den Sparkassen und der Nord/ LB ergeben.

So müssten die Regelungen für die Haftung der Gewährträger für die Verbindlichkeiten der Bank gestrichen werden. Die Bank haftet für ihre Verbindlichkeiten mit ihrem gesamten Vermögen. Für bestehende Verpflichtungen sind übergangsregelungen vorgesehen.

Die Sparkassen sowie die Nord/LB werden weiterhin als rechtsfähige Anstalten des öffentlichen Rechts geführt. Die Träger (das Land bzw. die Landkreise, kreisfreien Städte oder Zweckverbände) werden die Bank bzw. die Sparkasse bei der Erfüllung ihrer Aufgaben unterstützen. Sie stellen die notwendigen Mittel nach kaufmännischen Gesichtspunkten zur Verfügung.

Minister Gerhards erklärte, dass diese änderungen auf Grund einer Verständigung zwischen den Ländern, der Bundesregierung und der Sparkassenorganisationen mit der EU-Kommission erforderlich seien. Die Verständigung enthält die Selbstverpflichtung der Länder, den Gesetzgebungsorganen spätestens bis zum 31. Dezember 2001 Vorschläge für die notwendigen rechtlichen Maßnahmen zu unterbreiten. Alle notwendigen rechtlichen Maßnahmen müssen spätestens zum 31. Dezember 2002 endgültig verabschiedet werden. Die Landesregierung wird dem Landtag im Frühjahr 2002 einen Gesetzentwurf zur Beschlussfassung zuleiten.

Hintergrund :

Bis auf wenige so genannte "Freie Sparkassen", sind Sparkassen in Deutschland Anstalten des öffentlichen Rechts. Diese Rechtsform verbindet, rechtlich abgesichert, traditionell Anstaltslast und Gewährträgerhaftung. Das heißt, die Gewährträger haften für die Verbindlichkeiten des öffentlich-rechtlichen Kreditinstitutes uneingeschränkt (Gewährträgerhaftung) und stellen sicher, dass das Institut seine Aufgaben erfüllen kann (Anstaltslast). Dieses Haftungssystem betrachtet die Europäische Kommission als eine "mit dem EG-Vertrag nicht vereinbare Beihilfe".

 

 

Impressum:

Staatskanzlei des Landes Sachsen-Anhalt

Pressestelle

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39104 Magdeburg

Tel: (0391) 567-6666

Fax: (0391) 567-6667

Mail: staatskanzlei@stk.sachsen-anhalt.de

 

 

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