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Pressemitteilungen der Ministerien

Regierungserklärung von Innenminister Dr. Püchel zur Inneren Sicherheit nach den Terroranschlägen in den Vereinigten Staaten von Amerika

17.10.2001, Magdeburg – 144

  • Ministerium für Inneres und Sport

 

 

 

Ministerium des Innern - Pressemitteilung Nr.: 144/01

 

Magdeburg, den 12. Oktober 2001

 

Es gilt das gesprochene Wort!

Regierungserklärung von Innenminister Dr. Püchel zur Inneren Sicherheit nach den Terroranschlägen in den Vereinigten Staaten von Amerika

TOP 1 der Landtagssitzung am 11./12. Oktober 2001

 

Für mich und wahrscheinlich auch für alle meine Innenministerkollegen waren die vergangenen vier Wochen die schwersten in unserer Amtszeit. Unter dem Eindruck der im Innersten aufwühlenden und auch heute noch unfassbaren Anschläge auf New York und Washington mussten wir unmittelbar auf die deutlich geänderte Gefahr des internationalen Terrorismus für die Innere Sicherheit reagieren.

 

Bei einer ersten Zwischenbilanz kann ich heute feststellen: Die ergriffenen Maßnahmen zur Gefahrenabwehr waren der Situation entsprechend und haben sich bewährt. Mein besonderer Dank gilt hier den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern von Polizei und Verfassungsschutz, die unter dem schockierenden Eindruck der Ereignisse professionell und engagiert gehandelt haben.

 

Lassen Sie mich einen aktuellen überblick zur polizeilichen Lage und zu den veranlassten Maßnahmen geben.

 

Die ersten Ermittlungen der amerikanischen und deutschen Strafverfolgungsbehörden sind sehr zügig und gemessen an der kurzen Zeit sehr erfolgreich verlaufen. In Deutschland hat der Generalbundesanwalt Ermittlungsverfahren wegen Bildung einer terroristischen Vereinigung eingeleitet und das BKA mit den Ermittlungen beauftragt. Gegen zwei flüchtige Mittäter wurden Haftbefehle erlassen und eine öffentlichkeitsfahndung eingeleitet.

 

Das Spurenaufkommen des BKA liegt aktuell bei über 9000 Spuren. Für Sachsen-Anhalt gab es bisher 61 Hinweise. 27 davon wurden abschließend bearbeitet. Konkrete Bezüge, die unmittelbar mit den Terroristen in Verbindung gebracht werden könnten, liegen jedoch in Sachsen-Anhalt nicht vor.

 

 

Sofort nach Bekanntwerden der schrecklichen Anschläge auf das WTC und das Pentagon hatte das Innenministerium am 11. September erste Maßnahmen veranlasst. Wie z.B. den Schutz jüdischer Einrichtungen, Niederlassungen amerikanischer Unternehmen, arabischer/islamischer Einrichtungen oder von Gemeinschaftsunterkünften für Ausländer.

 

In meinem Ministerium wurde ein Führungsstab eingesetzt, der insbesondere die polizeilichen Einsatzmaßnahmen mit den Polizeibehörden und Polizeieinrichtungen im Lande abstimmt.

 

In den Polizeibehörden wurden ebenfalls Führungsstäbe eingerichtet. Durch veränderte Prioritätensetzungen konnte das Personal im polizeilichen Präsenzdienst verstärkt werden. Im LKA wurde eine Informations- und Sammelstelle eingerichtet. Als Sofortmaßnahme habe ich die Verstärkung des MEK Staatsschutz mit 8 Beamten veranlasst.

 

Im Verbund mit den anderen Landeskriminalämtern und dem BKA führen wir eine Spurendokumentationsdatei zur Bearbeitung von Hinweisen in Sachsen-Anhalt bzw. Sachsen-Anhalt betreffende Spuren. Daneben begannen wir auch mit der Unterstützung des Landes Berlin beim Objektschutz mit einer Hundertschaft unserer BePo.

 

Beim Verfassungsschutz wurde u.a. unmittelbar nach Bekanntwerden der Terrorattentate in den USA eine Arbeitsgruppe "Islamistischer Extremismus" eingerichtet. Ihre Aufgabe besteht in der Sammlung und Auswertung der eingehenden Informationen sowie der daraus abzuleitenden Erarbeitung von Maßnahmen, die mit den anderen Sicherheitsbehörden abgestimmt werden.

 

Der Vollständigkeit halber will ich noch berichten, dass wir frühzeitig einen Vermögensermittler zum BKA zur Unterstützung von Finanzermittlungen abgeordnet haben. Ein weiterer Vermögensermittler wird ihm auf Bitten des BKA in Kürze folgen.

 

Zusätzlich haben wir dem BKA spezielle Software zur Verfügung gestellt, die von unserem LKA zur Auswertung im Rahmen von Finanzermittlungen entwickelt wurde. Letztere Maßnahmen sind mir besonders wichtig, denn ein entscheidender Aspekt im Kampf gegen den Terrorismus ist die Ausschaltung seiner Finanzierungsquellen. So stammt z.B. mindestens 75 % des gesamten Heroins auf dem Weltmarkt aus Afghanistan, eine für die Bin Laden schützenden Taliban wichtige Einnahmequelle.

 

Anrede,

wie Sie wissen, hatte ich den Mitgliedern des Innenausschusses bereits einen Zwischenbericht gegeben. An dieser Stelle möchte ich mich noch einmal bei den Innenausschussmitgliedern für die konstruktive und zielführende Diskussion bedanken.

 

Unser gemeinsames besonnenes Handeln trägt mit dazu bei, überbordende ängste in der Bevölkerung zu vermeiden und schafft Vertrauen. Wir Politiker haben hier eine gemeinsame Verantwortung, der sich alle Abgeordneten im Ausschuss auch bewusst waren. Ich hoffe, dass dieser Konsens erhalten bleibt. Denn die Gewährleistung der inneren Sicherheit ist Aufgabe aller Demokraten.

 

Anrede,

es ist derzeit nicht absehbar, über welchen Zeitraum sich die Maßnahmen zur Bekämpfung des internationalen Terrorismus erstrecken werden. Eines ist klar, es wird keine kurzfristig lösbare Aufgabe sein, dem terroristischen Netzwerk den Boden zu entziehen.

 

Deutschland wurde, wie auch andere europäische Staaten, von einzelnen Terroristen als Ruhe- und Vorbereitungsraum genutzt, ohne selbst bisher Ziel von spektakulären Anschlägen gewesen zu sein. Festnahmen in der Bundesrepublik in der Vergangenheit zeigen jedoch, dass auch bei uns Anschläge nicht völlig auszuschließen sind. Ich erinnere nur an den geplanten Anschlag auf den Weihnachtsmarkt von Straßburg im letzten Jahr.

 

Hier haben die Sicherheitsbehörden, insbesondere das BKA, sofort und erfolgreich reagiert. Durch die schnelle Festnahme der Täter in Deutschland konnte ein Blutvergießen ungeahnten Ausmaßes verhindert werden.

 

Die Gefahr, dass sich in Deutschland weitere sogenannte Schläfer aufhalten, die jederzeit aktiviert werden könnten, ist weiter vorhanden.

 

Als Teil der Anti-Terror-Koaltion kann die Bundesrepublik als Ziel entsprechender terroristischer islamistischer Anschläge nicht ausgeklammert werden. Sofort nach Bekanntwerden des amerikanischen Gegenschlages haben wir deshalb am Sonntagabend die hierfür im Lande geplanten Maßnahmen eingeleitet. So wurden u.a. die polizeiliche Präsens erhöht und Objektschutzmaßnahmen verstärkt.

 

Es muss davon ausgegangen werden, dass es infolge der militärischen Aktionen der NATO-Verbündeten zunehmend zu Demonstrationen kommt, die auch mit Gewaltstraftaten verbunden sein können. Die Zahl sogenannter Resonanzstraftaten hat sich mit den Militärschlägen wieder erhöht. Sie sind allerdings der kleinste Teil unserer Sorge.

 

Was die mittlerweile drei Milzbrandfälle in den USA betrifft, ist bisher nicht endgültig geklärt, ob sie einen terroristischen Hintergrund haben. Die Reaktionen auf die Meldungen haben gezeigt, wie verunsichert viele Menschen sind.

 

Festzuhalten bleibt, dass die Lage in der Bundesrepublik stabil ist und es keinerlei konkrete Anhaltspunkte dafür gibt, dass unser Land Ziel terroristischer Anschläge werden könnte.

 

Anrede,

da ich in diesem Jahr den IMK-Vorsitz innehabe, steht Sachsen-Anhalt auch bei Maßnahmen auf nationaler und internationaler Ebene besonders in der Pflicht.

 

Der Beschluss der IMK vom 18.09.2001, der von mir maßgeblich mitgestaltet worden ist, wird, soweit wir im Einzelnen die Zuständigkeit haben, unmittelbar umgesetzt.

 

Die CDU-Fraktion greift mit Ihrem Antrag diesen Beschluss auf. Ich gehe davon aus, dass er hier im Haus ungeteilte Zustimmung finden wird.

 

Als eine wichtige Maßnahme haben wir in Sachsen-Anhalt das Mittel der Rasterfahndung zeitnah umgesetzt. Das Amtsgericht Magdeburg hat am 26.09.2001 dem Antrag zur Anordnung der Rasterfahndung zugestimmt.

 

Weitere Punkte des IMK-Beschlusses, wie die Einführung einer restriktiveren Visa-Erteilung, Maßnahmen der Luftsicherheit und die Intensivierung der Erkenntnisgewinnung auf nationaler und internationaler Ebene sind an die Bundesregierung gerichtet.

 

Sie hat in der Folge einen Maßnahmenkatalog beschlossen, der u.a. mehr Geld für die Sicherheitsbehörden und die Bundeswehr vorsieht. Im Verfahren befindliche Gesetzesänderungen betreffen u.a. einen neuen Terrorismus-Paragrafen sowie die Einschränkung des Religionsprivilegs im Vereinsrecht.

 

Ergänzende Maßnahmen auf Bundesebene, wie z.B. die Wiedereinführung der Kronzeugenregelung und eine Lockerung des sogenannten Bankgeheimnisses, um Transaktionen von Terroristen rechtzeitig erkennen zu können, sind derzeit in Erarbeitung.

 

Natürlich hat sich die IMK auch mit den Problemen des Katastrophen- und Zivilschutzes beschäftigt. Der Arbeitskreis V hat den Bund u.a. gebeten, sich mit den Themen Warnung und Selbstschutz der Bevölkerung, Verbesserung des Gesundheitsschutzes sowie mit dem ABC-Fahrzeugkonzept zu befassen. Im Lande werden gegenwärtig z.B. die Abwehrkalender und Sonderpläne des Katastrophenschutzes aktualisiert, die Führungsbereitschaft erhöht und die Aus- und Fortbildung inhaltlich angepasst.

 

Auf Maßnahmen der Landesregierung in Form unseres Sicherheitspaketes komme ich noch zurück.

 

Lassen Sie mich an dieser Stelle einen kurzen Ausblick auf die europäische Ebene geben.

 

In meiner Funktion als IMK-Vorsitzender habe ich an den Ratssitzungen der EU- Innen- und Justizminister in Brüssel teilgenommen. Die Beschlüsse dieser Konferenz sehen generelle Maßnahmen zur Terrorismusbekämpfung auf internationaler Ebene vor.

 

Hierzu gehören u.a. Verbesserungen bei der Auslieferung mutmaßlicher Täter an andere Staaten auf der Basis eines zu schaffenden europäischen Haftbefehls, eine stärkere überwachung der Außengrenzen der EU sowie Maßnahmen zur verbesserten Zusammenarbeit mit den Vereinigten Staaten von Amerika vor.

 

Terrorismusexperten der Mitgliedsstaaten sollen EUROPOL, temporär für zunächst sechs Monate unterstützen. EUROPOL hat bereits kurzfristig den Informationsaustausch mit den US-Stellen aufgenommen.

 

Ferner wird auf EU-Ebene derzeit die baldige Umsetzung eines Entwurfs über eine Richtlinie zur Verhinderung der Nutzung des Finanzsystems zum Zwecke der Geldwäsche und für einen Rahmenbeschluss über die Sicherstellung von Vermögensgegenständen oder Beweismitteln geprüft.

 

Auch ist von deutscher Seite durch Bundesinnenminister Schily u.a. die Einführung neuer Methoden zur Identitätssicherung und Identifizierung durch Aufnahme von Fingerabdrücken bzw. anderer biometrischer Verfahren in VISA, Aufenthaltstitel und Identitätspapiere gefordert worden.

 

Die Erfahrungen haben gezeigt, dass eine sichere Zuordnung von Personalien und Personen gerade aus dem arabischen Raum häufig Schwierigkeiten bereitet. Deshalb halte auch ich es für sinnvoll, biometrische Verfahren oder die Fingerabdruckkennzeichnung von Visa und Pässen einzuführen.

 

Anrede,

wichtig ist, dass in - weltweiter - intensiver Zusammenarbeit Bekämpfungsstrategien erarbeitet werden, die nicht nur kurzfristig Erfolge erzielen, sondern langfristig Wirkung entfalten.

 

Vor diesem Hintergrund müssen auch zahlreiche Rechtsvorschriften des Bundes und der Länder auf den Prüfstand. Hierbei bedarf es eines auf allen Ebenen, also zwischen Bund und Ländern, innerhalb der EU und auch weltweit abgestimmten Konzeptes.

Gesetzesinitiativen der Länder sollten sich daher in ein abgestimmtes Gesamtkonzept einfügen.

 

Meine Ministerkollegen und ich haben in regelmäßigen Telefonschaltkonferenzen in diesem Sinne bereits seit dem 11. September intensive Abstimmungen getroffen, in denen ein gemeinsames Vorgehen vereinbart wurde. Die bundesweite Rasterfahndung nach sogenannten Schläfern in Deutschland ist nur ein Beispiel hierfür. Und auch auf der bevorstehenden Innenministerkonferenz werden die Konsequenzen aus den Terroranschlägen ausführlich beraten werden.

 

Der vorliegende Gesetzentwurf der CDU verkennt diesen Kontext. So wird wieder die Einführung der sogenannten Schleierfahndung gefordert. Bekanntermaßen haben wir erst im vergangenen Jahr gemeinsam die Möglichkeit einer lagebildabhängigen Kontrolle im SOG verankert. Diese Regelung befindet sich zur Zeit auf dem Prüfstand des Landesverfassungsgerichts. Und nun soll sie schon wieder geändert werden. Meines Erachtens gibt die aktuelle Lage hierzu keinen Anlass.

 

Vorgeschlagen wird weiterhin, die polizeiliche Befugnis zur sogenannten Rasterfahndung zu ändern. Die Vorschrift war 1991 auf Betreiben der CDU in unser SOG aufgenommen worden, einschließlich des Richtervorbehalts. Ich habe die Diskussion dazu noch in Erinnerung und kann heute feststellen, dass sich die Regelung bewährt hat. Das Amtsgericht Magdeburg hat am 26.9. nur 24 Stunden nach Beantragung durch das LKA eine Rasterfahndung nach unserem SOG angeordnet.

 

Dies zeigt doch wohl, dass die gesetzlichen Grundlagen für eine Rasterfahndung der gegenwärtigen Lage angemessen sind. Der Richtervorbehalt hindert die Polizei nicht daran, ihre Maßnahmen schnell und effektiv durchzuführen.

 

Zum Vorschlag, den Verfassungsschutz nach bayrischem Vorbild in die Bekämpfung der Organisierten Kriminalität einzubinden, kann ich nur sagen, dass bei uns in Sachsen-Anhalt die Bekämpfung der Organisierten Kriminalität bei der Polizei in guten Händen ist, in sehr guten sogar. Sie ist technisch und personell so ausgestattet, dass sie ihrem Auftrag, die OK konsequent zu bekämpfen, in vollem Umfang nachkommen kann.

 

Dort, wo es überschneidende Kompetenzen gibt, arbeiten die Sicherheitsbehörden kooperativ zusammen. Ich erinnere nur an die gemeinsamen Ermittlungsgruppen mit BGS und Zoll im Bereich Betäubungsmittelkriminalität, Schleusungen und Steuervergehen.

 

Im Falle einer überschneidung von Organisierter Kriminalität und internationalem Terrorismus bleibt festzustellen, dass eine Beobachtung terroristischer Bestrebungen durch die Verfassungsschutzbehörde auf Grund der bestehenden Rechtslage bereits möglich ist und auch tatsächlich erfolgt.

 

Allerdings stehen wir allen vernünftigen Vorschlägen, auch gesetzgeberischer Art, offen gegenüber. Was wirksam und verhältnismäßig ist, wird auch eingeführt werden. Der Gesetzentwurf der CDU sollte deshalb ausführlich in den Ausschüssen erörtert werden.

 

Anrede,

ausdrücklich begrüßen möchte ich die Beschlussempfehlung des Innenausschusses zur Fortschreibung des Personalentwicklungskonzeptes der Landespolizei. Eine kontinuierliche Aufgabenerfüllung und die situationsgerechte Bewältigung auch besonderer polizeilicher Lagen ist damit gewährleistet.

 

Unser Personalentwicklungskonzept beinhaltet eine kontinuierliche Einstellungspraxis im Einklang mit einem Stellenhebungsprogramm. Mit dem Stellenhebungsprogramm soll der Anteil des gehobenen Polizeivollzugsdienstes von derzeit 30 auf über 70 % angehoben werden.

 

Hier gehen sicherheitspolitische Aspekte einher mit Strukturveränderungen. Damit wird den steigenden Anforderungen an die Qualität polizeilicher Arbeit Rechnung getragen.

 

Anrede,

lassen Sie mich nun zu den von mir angesprochenen Maßnahmen in Form eines "Sicherheitspakets" für Sachsen-Anhalt kommen, welches in Reaktion auf die Ereignisse des 11. September 2001 unsere Planungen entsprechend ergänzt.

 

Die Bedrohungsszenarien sind zweifellos besorgniserregend. In dieser Situation muss unsere wehrhafte Demokratie eindeutig Flagge zeigen. Die neue Lage erfordert zusätzliche Maßnahmen bei Personal und Sachmitteln von Polizei und Verfassungsschutz. Deshalb hat die Landesregierung beschlossen, hierfür 8 Millionen DM zusätzlich zur Verfügung zu stellen.

 

Kurzfristiges Ziel ist es zunächst, die Bereiche des Verfassungsschutzes sowie des Staatsschutzes im LKA personell zu verstärken. Um eventuelle Irritationen zu vermeiden, will ich an dieser Stelle eines deutlich machen: Nicht die allgemeine Sicherheitslage in Sachsen-Anhalt, sondern die Bekämpfung eines bisher einmaligen internationalem Terrorismus erfordert diese ergänzende Maßnahmen im Personalbereich.

 

Dafür wird die Mitarbeiterzahl des Verfassungsschutzes um insgesamt 15 erhöht. Um ausgebildete und fachlich qualifizierte sowie auch persönlich geeignete Mitarbeiter schnellstmöglich einsetzen zu können, werden geeignete Bedienstete in erster Linie aus dem Personalbestand der Landespolizei übernommen werden.

 

Die kurzfristige Unterstützung des Verfassungsschutzes und die bereits umgesetzte Verstärkung des Staatsschutzes machen außerdem für die Landespolizei eine entsprechende Kompensation durch Anhebung der Zahl der Neueinstellungen um 15 Stellen im nächsten Jahr erforderlich.

 

Anrede,

der erhöhten Anforderungen an die Polizei in diesen schwierigen Zeiten führen zu einem spürbaren Anstieg an Mehrarbeit. Sie allein durch Freizeit auszugleichen, ist nicht mehr möglich und muss deshalb wenigstens teilweise vergütet werden. Hierfür haben wir im für das laufende sowie für das kommende Haushaltsjahr Mittel in Höhe von jeweils 1 Mio DM vorgesehen. Nicht allein die Maßnahmen im Bereich der personellen Ressourcen können und sollen ihre Wirkungen entfalten. Polizei und Verfassungsschutz müssen natürlich auch die entsprechenden Arbeitsmittel und technischen Hilfsmittel zur Verfügung gestellt bekommen.

 

Für die Landesregierung kommt dem Schutz der eingesetzten Polizisten dabei besondere Bedeutung zu. Deshalb legen wir auf die Erhöhung der persönlichen Sicherheit der Einsatzkräfte besonderen Wert.

 

Die eingeleiteten Beschaffungsmaßnahmen beinhalten hierfür ballistische Schutzwesten sowie Oberkörper-Schlag- und Stichschutzwesten, Einsatzanzüge, Helm-Masken-Kombinationen, Atemschutzfilter gegen chemische bzw. bakteriologische Kampfstoffe und besondere Schutzanzüge.

 

Zur technischen Ausstattung ist anzumerken, dass die Polizei des Landes Sachsen-Anhalt gemessen an der Ausstattung der anderen Bundesländer keinesfalls schlechter gestellt ist. So wird regelmäßig die technische Ausstattung der Polizei erweitert bzw. dem technischen Stand angepasst.

 

Allerdings müssen wir in der aktuellen Situation neue Prioritäten bei der Beschaffung für die polizeiliche Ermittlungstätigkeit setzen. So ist die Nachrüstung und Neubeschaffung von Aufzeichnungstechnik zur Telekommunikationsüberwachung, von Auswerte- und Analysetools im Bereich des Staatsschutzes sowie eines Labor-Informations- und Managementsystems zum beweissicheren Spurennachweis bei kriminaltechnischen Untersuchungen erforderlich.

 

Für diese Ersatz- und Ergänzungsbeschaffungen von Ausrüstungen der persönlichen Sicherheit der Polizeivollzugsbeamten und von technischen Komponenten für polizeiliche Maßnahmen werden für die Jahre 2001 und 2002 insgesamt 4,3 Mio DM zusätzlich zur Verfügung gestellt. Für die technische Ausstattungsergänzung des Verfassungsschutzes sind für das Haushaltsjahr 2002 noch einmal zusätzlich 200.000 DM geplant.

 

Anrede,

lassen Sie mich zum Abschluss kommen.

Sie sehen, dass Landesregierung, Polizei und Verfassungsschutz die Probleme mit dem notwendigen Ernst und Nachdruck aber auch mit Augenmaß angehen. Vor uns liegen weitreichende Entscheidungen zur Sicherung unserer offenen Gesellschaft.

 

Wenn wir im Einzelfall in Grundrechte eingreifen müssen, dann tun wir dieses, um den ebenfalls aus den Grundrechten erwachsenen Schutzpflichten zur Sicherung von Leib und Leben gerecht zu werden. Hier haben wir es systemimmanent mit einer Gratwanderung zwischen den Zielen Freiheit und Sicherheit zu tun. Für meine politische Arbeit gilt dabei, dass es wirkliche Freiheit nur in Sicherheit geben kann.

 

 

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