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Pressemitteilungen der Ministerien

Zahl der Asylsuchenden sinkt weiter
Bilanz des Rückführungsmanagements in Sachsen-Anhalt für das Jahr 2019

03.03.2020, Magdeburg – 12

  • Ministerium für Inneres und Sport

 

 

Innenminister

Holger Stahlknecht: ?Das Land hat auch im vergangenen Jahr alle ihm zur

Verfügung stehenden Möglichkeiten ausgeschöpft, um Rückführungen zu vollziehen.

Der Bund hat mit dem Geordnete-Rückkehr-Gesetz seit Mitte August 2019

Vollzugserleichterungen geschaffen, die konsequent angewendet werden. Dadurch

wird jedoch nicht das Problem der unkooperativen Herkunftsstaaten gelöst. Dazu

bedarf es intensiverer Anstrengungen des Bundes. Das Land selbst kann die

Bereitschaft - insbesondere der afrikanischen Staaten oder Indiens - zur

Mitwirkung bei der Beschaffung von Passersatzpapieren nicht verbessern.?

 

 

 

Zahl

der Asylsuchenden sinkt weiter

 

Seit Ende

2015 sinken die Zugangszahlen von Asylsuchenden, diese Entwicklung setzte sich

auch 2019 fort. Mit 2.840 Zugängen in der Zentralen Anlaufstelle für

Asylbewerber des Landes Sachsen-Anhalt (ZASt) war die niedrigste Zahl der

vergangenen sieben Kalenderjahre zu verzeichnen.

 

 

 

Zahl

der Geduldeten geht deutlich zurück

 

Die

Gesamtschutzquote betrug in Sachsen-Anhalt im Jahr 2019   42,2 Prozent.

Die Zahl der Geduldeten (Ausreisepflichtige, deren Abschiebung vorübergehend

ausgesetzt ist) nahm in Sachsen-Anhalt auch 2019 weiter ab ? entgegen dem

bundesweiten Trend ? und lag zum 31. Dezember 2019 bei 5.203 ausreisepflichtigen

Geduldeten, was einem Rückgang um 5,6 Prozent entspricht (2018: - 9,7 Prozent).

 

Bundesweit

stieg die Zahl der Geduldeten um rund 12,4 Prozent (von 180.124 Personen zum Jahresende 2018 auf 202.387 Personen zum

Jahresende 2019).

 

 

 

Mehr

als 1.000 Ausreisepflichtige haben Sachsen-Anhalt verlassen

 

In Sachsen-Anhalt gingen

die Rückführungs- (-19,2 Prozent) und Ausreisezahlen (-5,4 Prozent) im Jahr

2019 im Vergleich zum Vorjahr für sich genommen zurück. Dies entspricht der

bundesweiten Entwicklung.

 

 

 

 

 

 

Sachsen-Anhalt

 

 

2017

 

 

2018

 

 

2019

 

 

 

 

Abschiebungen

 

 

654

 

 

688

 

 

563

 

 

 

 

Freiwillige Ausreisen

 

 

736

 

 

538

 

 

509

 

 

 

 

 

 

(Quelle:

landesinterne Zählung)

 

 

 

Integriertes

Rückführungsmanagement

 

 

 

Westbalkanstaaten

 

In den letzten fünf Jahren

konnten aus Sachsen-Anhalt insgesamt 1.621 Personen in die sechs Westbalkanstaaten

abgeschoben werden, was 43,2 Prozent aller durchgeführten Abschiebungen

entspricht. 2019 belief sich der Anteil auf nur noch 9,1 Prozent (51 Abschiebungen,

2018: 119). Der Rückgang der Abschiebungszahlen in den Westbalkan beruht auf

dem Umstand, dass einfach rückführbare Fälle in den letzten Jahren landesweit

überwiegend abgearbeitet wurden und ? abgesehen von Neuzugängen ? hier

überwiegend nur noch Geduldete (330) verblieben, deren Abschiebung nicht oder

voraussichtlich nicht zeitnah vollzogen werden kann.

 

 

 

Dublin-Überstellungen

 

Die Zahl der

Dublin-Überstellungen aus Sachsen-Anhalt ging 2019 zwar im Vergleich zum

Vorjahr zurück, lag aber wieder auf dem Niveau der 2018 vorausgehenden Jahre

und war längerfristig betrachtet recht stabil.

 

 

 

Indien

 

Indische Staatsangehörige stellten in Sachsen-Anhalt auch im Jahr 2019

die zahlenmäßig größte Gruppe Geduldeter (967 Personen 12/2019, entspricht 18,6

Prozent aller in Sachsen-Anhalt registrierten Geduldeten). In 2019 konnten 38

Abschiebungen nach Indien vollzogen werden. Hinzu kamen 11

Dublin-Überstellungen und 55 freiwillige Ausreisen. Bei der Beschaffung von

Passersatzpapieren kommt es von Seiten der indischen Regierung zu erheblichen

Verzögerungen.

 

 

 

Georgien

 

Georgien hat hinsichtlich

der Anzahl ausreisepflichtiger Geduldeter für Sachsen-Anhalt an sich nur eine

nachrangige Bedeutung. Zum Jahresende 2019 waren 22 georgische Geduldete

registriert (31. Dezember 2018: 26). Dennoch erreichten sowohl Abschiebungen als

auch freiwillige Ausreisen nach Georgien landesintern die höchsten Zahlen für

ein einzelnes Herkunftsland. Ein effektives Rückkehrmanagement kann im Fall der

Kooperation des Herkunftslandes zu hohen Ausreise- und Abschiebungszahlen

führen: Im Jahr 2019 wurden insgesamt 49 ausreisepflichtige georgische

Staatsangehörige aus Sachsen-Anhalt nach Georgien abgeschoben (2018: 4). Hinzu

kamen zwei Dublin-Überstellungen. Weitere 60 Personen reisten freiwillig

aus (2018: 27).

 

 

 

Russische Föderation

 

Geduldete aus der Russischen

Föderation bilden in Sachsen-Anhalt derzeit die viertgrößte Gruppe

Ausreisepflichtiger. Zum Jahresende

2019 hielten sich laut Ausländerzentralregister

(AZR) 342 ausreisepflichtige russische Geduldete

in Sachsen-Anhalt auf.

 

Die

Passersatzbeschaffung für die Russische Föderation war 2019 trotz des

bestehenden Rückführungsabkommens durch langwierige Verfahren und

Bearbeitungszeiten gekennzeichnet.

In 2019 konnten insgesamt 20 Abschiebungen in die Russische Föderation

vollzogen werden (2018: 28, 2017: 9). Hinzu kommen 45 Dublin-Überstellungen und

39 freiwillige Ausreisen.

 

 

 

Afrikanische

Problemstaaten - keine Mitwirkung bei der Beschaffung von Passersatzpapieren

 

Nur für Benin gelang es in

einem langwierigen Verfahren in enger und guter Zusammenarbeit mit der für die

Passersatzbeschaffung zuständigen Bundespolizei von der beninischen Seite

mehrere Passersatzpapiere insbesondere für Straftäter zu erhalten. Mit großem

Aufwand konnten aufgrund dessen im Jahresverlauf 2019 insgesamt zwölf

beninische Staatsangehörige in ihr Heimatland abgeschoben werden (2018: 3). In

die anderen westafrikanischen Staaten war mangels Mitwirkung der

Herkunftsstaaten nicht einmal die Abschiebung von Straftätern möglich.

 

 

 

Vorderasiatische Staaten

 

Irak, Iran, Libanon und

Türkei sind eine zahlenmäßig an Bedeutung gewinnende Gruppe ausreisepflichtiger

Geduldeter. Zum Jahresende 2019 waren laut AZR insgesamt 558 ausreisepflichtige

Geduldete (12/2018: 431) registriert (Irak: 141, Iran: 170, Libanon: 30,

Türkei: 217). Die Staaten wirken an der Passersatzbeschaffung und Rückführung

ihrer Staatsangehörigen allenfalls sehr eingeschränkt mit, so dass

Abschiebungen nur in unterdurchschnittlichen Größenordnungen möglich sind. 2019

erfolgten aus Sachsen-Anhalt insgesamt 27 Abschiebungen (davon 24 in die

Türkei) und 67 freiwillige Ausreisen in diese Herkunftsländer (2018: 20

Abschiebungen und 52 freiwillige Ausreisen).

 

 

 

Der Abschiebungsstopp nach

Syrien bestand auch 2019 fort. Die Zahl der syrischen ausreisepflichtigen

Geduldeten in Sachsen-Anhalt belief sich zum Jahresende 2019 laut AZR auf 122

Personen.

 

 

 

Freiwillige Ausreisen

 

Im Jahr 2019 wurden die

folgenden Maßnahmen zur Unterstützung der freiwilligen Ausreise genutzt:

 

Beteiligung

an diversen Rückkehrförderprogrammen des Bundes mit finanziellen Anreizen für

die potenziell Betroffenen,Möglichkeit

der Rückkehrberatung in den Erstaufnahmeeinrichtungen und flächendeckend in

allen Landkreisen sowie kreisfreien Städten,in

komplexen Fällen Beratung Ausreisepflichtiger durch die Inanspruchnahme der

speziellen Expertise des Kompetenzzentrums Rückkehr,subsidiäre

landeseigene finanzielle Unterstützung der sachsen-anhaltischen Kommunen bei

der Planung und Umsetzung von Projekten im Bereich der freiwilligen Rückkehr.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Es erfolgten 509 freiwillige

Ausreisen. Hervorzuheben sind auch 20 freiwillige Ausreisen nach Burkina Faso,

die trotz eines fehlenden Abschiebungsdrucks aufgrund der landeseigenen

Rückkehrberatung und ergänzender Unterstützung mit Landesmitteln erreicht

werden konnten.

 

 

 

Ausreise

aus der Erstaufnahme

 

Mit steigendem Anteil an der Gesamtzahl aller

Abschiebungen und freiwilligen Ausreisen (2019: 38 Prozent, 2018: 33 Prozent)

konnten im vergangenen Jahr ausreisepflichtige Ausländerinnen und Ausländer

direkt aus der Erstaufnahme zur Ausreise bewegt oder zwangsweise abgeschoben

werden.

 

 

 

Schlussfolgerungen

für ein weiteres erfolgreiches Rückkehrmanagement

 

Zeitnahe Errichtung und Inbetriebnahme der

Abschiebungssicherungseinrichtung zur Sicherung des Vollzugs der

Ausreisepflicht, insbesondere für Personen, die sich der Abschiebung entziehen

wollen Aufrechterhaltung der Forderung an den Bund, weiterhin

auf Herkunftsländer einzuwirken, die nicht oder nur eingeschränkt an der

Rückführung ihrer Staatsangehörigen mitwirken

 

 

 

 

 

 

 

Der ausführliche Bericht: www.mi.sachsen-anhalt.de

 

Impressum:Ministerium für Inneres und Sport des Landes Sachsen-AnhaltVerantwortlich:Danilo WeiserPressesprecherHalberstädter Straße 2 / am "Platz des 17. Juni"39112 MagdeburgTel: (0391) 567-5504/-5514/-5516/-5517/-5377Fax: (0391) 567-5520Mail: Pressestelle@mi.sachsen-anhalt.de