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Pressemitteilungen der Ministerien

Kostenlose Corona-Schnelltests in Landkreisen und kreisfreien Städten möglich

23.03.2021, Magdeburg – 090/2021

  • Staatskanzlei und Ministerium für Kultur

Sachsen-Anhalt hat das Testkonzept des Landes aktualisiert. Darin aufgenommen ist jetzt der Anspruch auf mindestens einen kostenlosen Corona-Schnelltest pro Woche für alle Bürger. Grundlage ist die seit 18. März geltende Testverordnung des Bundes. Fällt der Schnelltest positiv aus, wird anschließend ein PCR-Test durchgeführt, um eine Infektion zu bestätigen oder auszuschließen.

Sachsen-Anhalt baut flächendeckend Teststrukturen auf. Die Testungen können von Ärzten und Zahnärzten, in ärztlich und zahnärztlich geführten Einrichtungen, in medizinischen Laboren und in Apotheken, durch Rettungs- und Hilfsorganisationen sowie durch weitere von den Gesundheitsämtern beauftragte Leistungserbringer durchgeführt werden. Die Landkreise und kreisfreien Städte können zudem bei Bedarf weitere Testmöglichkeiten schaffen.

Mit dem Landesapothekerverband hat das Land bereits einen Rahmenvertrag geschlossen, um über die Apotheken im Land flächendeckende Angebote für kostenlose Corona-Schnelltests bereitzustellen. Für Erzieherinnen und Erzieher, Lehrerinnen und Lehrer sowie Kinder in Kindertageseinrichtungen, Schülerinnen und Schüler sind außerdem Schnelltests vom Land bestellt worden. Ab April sollen damit zwei Mal wöchentlich freiwillige Testungen möglich sein.

Impressum:
Staatskanzlei des Landes Sachsen-Anhalt Pressestelle
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Tel: (0391) 567-6666
Fax: (0391) 567-6667
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