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Pressemitteilungen der Ministerien

Deregulierung im Wasser- und Abwasserbereich
Umweltministerium schafft Voraussetzung zur Privatisierung

19.12.2002, Magdeburg – 278

  • Ministerium für Umwelt, Landwirtschaft und Energie

 

 

 

 

Ministerium für Landwirtschaft und Umwelt - Pressemitteilung Nr.: 278/02

 

 

 

 

 

Ministerium für Landwirtschaft und Umwelt

Pressemitteilung Nr.: 278/02

 

Magdeburg, den 18. Dezember 2002

 

 

Deregulierung im Wasser- und Abwasserbereich

Umweltministerium schafft Voraussetzung zur Privatisierung

 

 

Das Umweltministerium plant eine Neuregelung im Wassergesetz. Dadurch sollen Privatisierungen der Trinkwasserver- und der Abwasserentsorgung erleichtert werden. Die Kommunen sollen vor Ort frei entscheiden, welche Betriebs- und Rechtsform sie wählen.

 

Im Wasser- und Abwasserbereich haben die Kommunen bislang nur stark eingeengte Möglichkeiten der Privatisierung. Beispielsweise kann die Betriebsführung an Private übertragen werden. Die geplante Neuregelung, die auch Bestandteil des 2. Investitionserleichterungsgesetzes der Landesregierung sein wird, ermöglicht die Vollprivatisierung des Betriebs mitsamt Anlagen und Leitungen.

 

Für die Kommunen eröffnet die Neuregelung organisatorischen Freiraum bei der Bewältigung ihrer Aufgaben und die Möglichkeit, Kostenersparnisse durch Kooperationen oder Privatisierungen zu realisieren. Umweltministerin Petra Wernicke: "Bei jeder Privatisierung muss natürlich sichergestellt werden, dass die Bürger erstklassige Trinkwasserqualität zu verträglichen Preisen geliefert bekommen." Selbstverständlich muss das ordnungsgemäße private Handeln durch die Behörden überwacht werden, dazu zählen u.a. die Einhaltung der Bestimmungen des Gewässerschutzes, der Trinkwasserverordnung sowie der Hygiene.

 

Wie stark die neuen Privatisierungsmöglichkeiten letztendlich vor Ort wahrgenommen werden, ist noch nicht abzusehen. Das liegt im Ermessen der Kommunen.

In Sachsen-Anhalt gibt es im Bereich Wasserversorgung 5 kommunale Unternehmen und 94 sogenannte "Dritte", d.h. Wasserversorgungsunternehmen, Zweckverbände oder Stadtwerke.

Im Bereich Abwasser gibt es 60 öffentlich- rechtliche Eigen-/Regiebetriebe, 87 Zweckverbände und 41 privatrechtliche Organisationsformen (GmbH und Betriebsführungsmodelle).

 

Das Umweltministerium prüft derzeit auch die Privatisierung des Talsperrenbetriebes und der von diesem gehaltenen Beteiligungen an der Fernwasserversorgung Elbaue-Ostharz GmbH. Ein Entscheidung über den Verkauf wurde bisher nicht getroffen. Der Talsperrenbetrieb ist ein reiner Landesbetrieb.

 

 

 

 

 

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