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Pressemitteilungen der Ministerien

Innenminister hilft den vom Hochwasser betroffenen Kommunen

28.11.2002, Magdeburg – 212

  • Ministerium für Inneres und Sport

 

 

 

Ministerium des Innern - Pressemitteilung Nr.: 212/02

 

Magdeburg, den 28. November 2002

 

 

Innenminister hilft den vom Hochwasser betroffenen Kommunen

 

 

Land stellt 45 Millionen Euro bereit

 

 

Innenminister Jeziorsky kann sein Versprechen, den vom Hochwasser betroffenen Kommunen finanziell zu helfen, einlösen. Das Land stellt 45 Millionen Euro bereit, um durch die Katastrophe entstandene Kosten auszugleichen.

"Durch die Bekämpfung der Hochwasserfluten," so Jeziorsky, "sind den betroffenen Kommunen hohe Kosten bei der Beschaffung von Geräten und Material oder der Bereitstellung von Verpflegung sowie Unterkünften für die Helfer entstanden. Angesichts der schwierigen Haushaltslage in vielen Gemeinden und Landkreisen würde diese zusätzliche Belastung die Kommunen finanziell überfordern."

Jeziorsky. "Das Land Sachsen-Anhalt erstattet Aufwendungen, die den Kommunen für Maßnahmen zur Schadensabwendung im Zusammenhang mit der Hochwasserkatastrophe nach dem 19. August 2002 entstanden sind. Die Erstattung erfolgt im Rahmen der dem Land aus dem Flutopfersolidaritätsgesetz und der Aufbauhilfefondsverordnung frei zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel."

Die Erstattung könne für Zahlungen erfolgen, die die Kommunen an Dritte geleistet haben. Zahlungen an eigenes Personal zählten nicht dazu, es sei denn, es handelte sich um nicht durch Zeitausgleich zu kompensierende überstundenvergütungen. Bei Sachkosten (z.B. von Sandsäcken) können Pauschalsätze gebildet werden. Abschläge können erfolgen, wenn die Sachen auch nach der Hochwasserkatastrophe weiter verwendet oder verwertet werden können.

Erstattungsanträge können von den kreisfreien Städten und den Landkreisen, für sich und die kreisangehörigen Gemeinden gesammelt, an die Regierungspräsidien bis zum 15.12.2002 gestellt werden. Die beantragten Erstattungsbeträge müssen mit Rechnungen oder anderen zweifelsfreien Belegen nachgewiesen sein.

Gefördert werden können im Einzelnen:

 

 

Materialkosten/Geräte, insbesondere Beschaffungskosten für Baumaterialien

(z.B. Sandsäcke, Kies), Baumaschinen, Baumaschinenteile, Geräte und Kraftstoff;

 

 

 

Personalkosten Dritter/Erbringung von Leistungen, insbesondere Erstattung von Verdienstausfällen für ehrenamtliche Einsatzkräfte und weiteren Personen, die nachweislich verpflichtet worden sind;

 

 

 

Fremdleistungen (z.B. Kfz-Werkstatt, Bauüberwachung);

 

 

 

Versorgung der Einsatzkräfte, insbesondere Verpflegung und Unterbringung, Arbeitsschutzkleidung, sanitäre Einrichtungen, mobile Kommunikation;

 

 

 

Kosten karitativer Verbände;

 

 

 

Transport- und Lagerkosten, soweit Inanspruchnahme Dienstleistungen privater Dritter;

 

 

 

Allgemeine Sachkosten, insbesondere Unterbringungskosten aufgrund von Evakuierungen in angemessener Höhe und soweit nicht anderweitig erstattet.

 

Impressum:

Ministerium des Innern des Landes Sachsen-Anhalt

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