Pressemitteilungen der Ministerien
Novelle Naturschutzgesetz: Kabinett gibt
Entwurf frei für Anhörung
08.04.2003, Magdeburg – 169
- Staatskanzlei und Ministerium für Kultur
Staatskanzlei - Pressemitteilung Nr.: 169/03
Staatskanzlei - Pressemitteilung
Nr.: 169/03
Magdeburg, den 8. April 2003
Novelle Naturschutzgesetz: Kabinett gibt
Entwurf frei für Anhörung
Als eines der ersten Bundesländer wird
Sachsen-Anhalt sämtliche europa- und bundesrechtlichen Vorgaben zum
Naturschutzgesetz in Landesrecht umsetzen. Der vorliegende Entwurf ist
vorbildlich in Entbürokratisierung, Deregulierung und Flexibilisierung und
trägt darüber hinaus dazu bei, Investitionshemmnisse abzubauen.
Umwelt- und Landwirtschaftsministerin Petra
Wernicke betonte im Anschluss an die heute Kabinettssitzung: ¿In den vergangenen
Jahren ist bei manchem Bürger der Eindruck entstanden, dass der Naturschutz
gegen die Bürger gerichtet ist. Wir setzten auf kooperativen Naturschutz, der von den Menschen
akzeptiert wird.¿ Daher werde vertraglichen
Vereinbarungen mit Landnutzern zum Schutz der Natur Vorrang eingeräumt.
Insbesondere bei dem vom Bund geforderten Biotopverbund sollen die bereits
gesetzlich geschützten Kernflächen durch vertraglich genutzte Korridore
verbunden werden. Neue Schutzkategorien werde es für diese ¿grünen Bänder¿
nicht geben. Der Biotopverbund umfasst gemäß Bundesnaturschutzgesetz ca. zehn
Prozent der Landesfläche.
Der Entwurf der Novelle geht jetzt in die
Anhörung und wird anschließend noch einmal im Kabinett beraten, bevor er in den
Landtag geht.
Wesentliche Neuregelungen:
Flexibilisierung
Kompensationsmaßnahmen bei Baumaßnahmen
(=Eingriffe in die Natur)
Es besteht für Investoren kein Druck mehr,
naturschutzfachlich fragliche Ausgleichsmaßnahmen an Ort und Stelle
durchzuführen, sondern dies wird
künftig auch in gewisser Entfernung (aber in der Region) möglich sein.
Bildung von Ökokonten
Beispiel: Gemeinden, die in absehbarer Zeit
Baumaßnahmen vorhaben (=Eingriff in die Natur) können in Abstimmung mit den
Naturschutzbehörden Naturschutzmaßnahmen durchführen, die später als
Kompensation anerkannt werden.
Naturschutzbeiräte
Diese waren bislang zwingend bei allen
Naturschutzbehörden (Landkreise, Regierungspräsidien, Ministerium)
vorgeschrieben. Künftig können sie
gebildet werden. Das MLU wird den Naturschutzbeirat weiter führen, da er wertvolle
Arbeit leistet.
Naturschutzbeauftragte und -helfer
Die fachlich wertvolle Arbeit der
Ehrenamtlichen kann auch ohne Verfahrensvorschriften geleistet werden, deshalb
wird künftig auf gesetzliche Regelungen verzichtet.
Verwaltungsvereinfachung, Entbürokratisierung
Genehmigungsfiktion
Wenn eine
Behörde trotz vorliegender Antragsunterlagen nicht binnen zwei Monaten über
einen Eingriff in die Natur entscheidet, gilt die Genehmigung als erteilt.
Vorschriften für die interne Arbeit der
Verwaltung
wurden möglichst weggelassen. Diese müssen
nicht in ein Gesetz. Beispiel: Verzicht auf Genehmigungsvorbehalt und Ersatz
durch Anzeigepflicht bei Änderungen von Natur- oder Landschaftsschutzgebieten.
Verzicht auf naturschutzrechtliche
Genehmigung von Tiergehegen
Di ese
Aspekte werden bereits durch die Tierschutzbehörden im Verfahren
berücksichtigt.
Zum Hintergrund:
Mit der Novelle sollen in Landesrecht
umgesetzt werden:
EU: Zoo-Richtlinie und Flora-Fauna-Habitat
(FFH)-Richtlinie
Bundesrecht: Bundesnaturschutzgesetz
Naturschutzgebiete:
Sachsen-Anhalt hat
ca. 53.000 ha als Naturschutzgebiete ausgewiesen. Im Ausweisungsverfahren
befinden sich noch ca. 8.500 ha. Für die Ausweisung sind die Regierungspräsidien
zuständig. Als Naturschutzgebiete sollen nur Flächen ausgewählt werden, deren
Schutz anderweitig nicht zu sichern ist. So soll bei den fast 200.000 ha FFH-
und Vogelschutzgebieten so weit wie möglich von der Sicherung durch
vertragliche Vereinbarungen oder Förderprogramme mit EU-Kofinanzierung Gebrauch
gemacht werden.
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