Menu
menu

Pressemitteilungen der Ministerien

Novelle Naturschutzgesetz: Kabinett gibt
Entwurf frei für Anhörung

08.04.2003, Magdeburg – 169

  • Staatskanzlei und Ministerium für Kultur

 

 

 

 

 

 

 

 

Staatskanzlei - Pressemitteilung Nr.: 169/03

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Staatskanzlei - Pressemitteilung

Nr.: 169/03

 

 

 

Magdeburg, den 8. April 2003

 

 

 

Novelle Naturschutzgesetz: Kabinett gibt

Entwurf frei für Anhörung

 

Als eines der ersten Bundesländer wird

Sachsen-Anhalt sämtliche europa- und bundesrechtlichen Vorgaben zum

Naturschutzgesetz in Landesrecht umsetzen. Der vorliegende Entwurf ist

vorbildlich in Entbürokratisierung, Deregulierung und Flexibilisierung und

trägt darüber hinaus dazu bei, Investitionshemmnisse abzubauen.

 

Umwelt- und Landwirtschaftsministerin Petra

Wernicke betonte im Anschluss an die heute Kabinettssitzung: ¿In den vergangenen

Jahren ist bei manchem Bürger der Eindruck entstanden, dass der Naturschutz

gegen die Bürger gerichtet ist. Wir setzten auf kooperativen  Naturschutz, der von den Menschen

akzeptiert  wird.¿ Daher werde vertraglichen

Vereinbarungen mit Landnutzern zum Schutz der Natur Vorrang eingeräumt.

Insbesondere bei dem vom Bund geforderten Biotopverbund sollen die bereits

gesetzlich geschützten Kernflächen durch vertraglich genutzte Korridore

verbunden werden. Neue Schutzkategorien werde es für diese ¿grünen Bänder¿

nicht geben. Der Biotopverbund umfasst gemäß Bundesnaturschutzgesetz ca. zehn

Prozent der Landesfläche.

 

Der Entwurf der Novelle geht jetzt in die

Anhörung und wird anschließend noch einmal im Kabinett beraten, bevor er in den

Landtag geht.

 

Wesentliche Neuregelungen:

 

Flexibilisierung

 

Kompensationsmaßnahmen bei Baumaßnahmen

(=Eingriffe in die Natur) 

 

Es besteht für Investoren kein Druck mehr,

naturschutzfachlich fragliche Ausgleichsmaßnahmen an Ort und Stelle

durchzuführen, sondern dies wird

künftig auch in gewisser Entfernung (aber in der Region) möglich sein.

 

Bildung von Ökokonten

 

Beispiel: Gemeinden, die in absehbarer Zeit

Baumaßnahmen vorhaben (=Eingriff in die Natur) können in Abstimmung mit den

Naturschutzbehörden Naturschutzmaßnahmen durchführen, die später als

Kompensation anerkannt werden.

 

Naturschutzbeiräte

 

Diese waren bislang zwingend bei allen

Naturschutzbehörden (Landkreise, Regierungspräsidien, Ministerium)

vorgeschrieben. Künftig können sie

gebildet werden. Das MLU wird den Naturschutzbeirat weiter führen, da er wertvolle

Arbeit leistet.

 

Naturschutzbeauftragte und -helfer

 

Die fachlich wertvolle Arbeit der

Ehrenamtlichen kann auch ohne Verfahrensvorschriften geleistet werden, deshalb

wird künftig auf gesetzliche Regelungen verzichtet.

 

Verwaltungsvereinfachung, Entbürokratisierung

 

Genehmigungsfiktion

 

Wenn eine

Behörde trotz vorliegender Antragsunterlagen nicht binnen zwei Monaten über

einen Eingriff in die Natur entscheidet, gilt die Genehmigung als erteilt.

 

Vorschriften für die interne Arbeit der

Verwaltung

 

wurden möglichst weggelassen. Diese müssen

nicht in ein Gesetz. Beispiel: Verzicht auf Genehmigungsvorbehalt und Ersatz

durch Anzeigepflicht bei Änderungen von Natur- oder Landschaftsschutzgebieten.

 

Verzicht auf naturschutzrechtliche

Genehmigung von Tiergehegen

 

Di ese

Aspekte werden bereits durch die Tierschutzbehörden im Verfahren

berücksichtigt.

 

Zum Hintergrund:

 

Mit der Novelle sollen in Landesrecht

umgesetzt werden:

 

EU: Zoo-Richtlinie und Flora-Fauna-Habitat

(FFH)-Richtlinie

 

Bundesrecht: Bundesnaturschutzgesetz

 

Naturschutzgebiete:

 

Sachsen-Anhalt hat

ca. 53.000 ha als Naturschutzgebiete ausgewiesen. Im Ausweisungsverfahren

befinden sich noch ca. 8.500 ha. Für die Ausweisung sind die Regierungspräsidien

zuständig. Als Naturschutzgebiete sollen nur Flächen ausgewählt werden, deren

Schutz anderweitig nicht zu sichern ist. So soll bei den fast 200.000 ha FFH-

und Vogelschutzgebieten so weit wie möglich von der Sicherung durch

vertragliche Vereinbarungen oder Förderprogramme mit EU-Kofinanzierung Gebrauch

gemacht werden.

 

 

 

 

 

Impressum:

 

Staatskanzlei des Landes Sachsen-Anhalt

Pressestelle

Domplatz 4

39104 Magdeburg

Tel: (0391) 567-6666

Fax: (0391) 567-6667

Mail:

staatskanzlei@stk.sachsen-anhalt.de

 

 

 

 

 

 

 

Impressum:

Staatskanzlei des Landes Sachsen-Anhalt

Pressestelle

Hegelstraße 42

39104 Magdeburg

Tel: (0391) 567-6666

Fax: (0391) 567-6667

Mail: staatskanzlei@stk.sachsen-anhalt.de