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Pressemitteilungen der Ministerien

Beamte: Sachsen-Anhalt übernimmt Bundesrecht

18.11.2002, Magdeburg – 719

  • Staatskanzlei und Ministerium für Kultur

 

 

 

 

 

 

 

 

Staatskanzlei - Pressemitteilung Nr.: 719/02

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Staatskanzlei - Pressemitteilung

Nr.: 719/02

 

 

 

Magdeburg, den 18. November 2002

 

 

 

Beamte: Sachsen-Anhalt übernimmt Bundesrecht

 

¿Sachsen-Anhalt hat völlig

identisch § 20 des Beamtenrechtsrahmengesetzes des Bundes ins Landesrecht übernommen.

Für Inhalt und Ausgestaltung dieses Gesetzes ist allein der Bund

verantwortlich.¿ So weist Regierungssprecherin Anne-Kathrin Berger erneut

Rechenmodelle des Nachrichtenmagazins FOCUS zurück, nach denen Sachsen-Anhalt

künftig Beamte mehr als 11 Jahre fürs Nichtstun bezahlen wolle.

 

Das Gesetz kann angewandt

werden, wenn Behörden geschlossen werden und damit Planstellen endgültig

wegfallen. Ob und wie Sachsen-Anhalt in Einzelfällen davon Gebrauch mache, sei

völlig offen. Berger: ¿Es ist nur eine Option, die durch den Bund ermöglicht

wird.¿

 

 

 

 

 

Impressum:

 

Staatskanzlei des Landes Sachsen-Anhalt

Pressestelle

Domplatz 4

39104 Magdeburg

Tel: (0391) 567-6666

Fax: (0391) 567-6667

Mail:

staatskanzlei@stk.sachsen-anhalt.de

 

 

 

 

 

 

 

Impressum:

Staatskanzlei des Landes Sachsen-Anhalt

Pressestelle

Hegelstraße 42

39104 Magdeburg

Tel: (0391) 567-6666

Fax: (0391) 567-6667

Mail: staatskanzlei@stk.sachsen-anhalt.de