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Pressemitteilungen der Ministerien

EU-Ausschuss genehmigte Fördermittel für Sachsen-Anhalt
Agrar- und Umweltminister Keller:
Wichtiger Impuls für weitere Entwicklung des ländlichen Raumes

28.07.2000, Magdeburg – 210

  • Ministerium für Umwelt, Landwirtschaft und Energie

 

 

 

Ministerium für Raumordnung, Landwirtschaft und Umwelt Pressemitteilung Nr.: 210/00

 

Magdeburg, den 28. Juli 2000

 

 

EU-Ausschuss genehmigte Fördermittel für Sachsen-Anhalt

Agrar- und Umweltminister Keller:

Wichtiger Impuls für weitere Entwicklung des ländlichen Raumes

 

Sachsen-Anhalts Minister für Raumordnung, Landwirtschaft und Umwelt, Konrad Keller, hat die Genehmigung von Fördermitteln in Höhe von rund 176 Millionen Euro durch den EU-Ausschuss für Agrarstrukturen und ländliche Entwicklung (STAR-Ausschuss) als wichtigen Impuls für die weitere Entwicklung des ländlichen Raumes in Sachsen-Anhalt begrüßt.

 

"Damit ist eine wichtige Hürde bei der Genehmigung unseres Plans für die ländliche Entwicklung in der neuen EU-Förderperiode von 2000 bis 2006 genommen", erklärte Keller. Er verwies darauf, dass die Entscheidung jetzt noch formal von der EU-Kommission genehmigt werden müsse, was seiner Ansicht nach ohne größere Probleme und relativ schnell erfolgen könne.

 

Mit den EU-Fördermitteln in Höhe von genau 175,6 Millionen Euro würden dann bis 2006 insgesamt 235,2 Millionen Euro öffentliche Mittel u.a. für folgende Maßnahmen in Sachsen-Anhalt eingesetzt werden:

 

 

 

Agrarumweltmaßnahmen (151,99 Mio. Euro EU-Förderung)

 

 

Die Agrarumweltmaßnahmen beinhalten die Förderung von Produktionsverfahren mit Ausrichtung auf den Schutz der Umwelt und die Erhaltung des ländlichen Lebensraumes. Gefördert wird die markt- und standortangepasste Landwirtschaft (u.a. extensive Produktionsverfahren bei Dauerkulturen, extensive Grünlandnutzung, ökologische Anbauverfahren, umweltschonender Anbau von Gemüse, Heil- und Gewürzpflanzen, Obst, Wein und Hopfen sowie die Züchtung und Haltung von Nutztierrassen die vom Aussterben bedroht sind und der Vertragsnaturschutz).

 

 

 

 

Förderung in Gebieten mit umweltspezifischen Einschränkungen

 

 

Mit 4,6 Mio. Euro fördert die EU Unternehmen in diesen Gebieten, um die Erhaltung der landwirtschaftlichen Produktion in Gebieten mit gemeinschaftlichen Umweltschutzvorschriften (FFH-Gebiete) zu gewährleisten.

 

 

 

 

Forstwirtschaftliche Maßnahmen (12,2 Mio. Euro EU-Förderung)

 

 

Hierbei wird insbesondere die Aufforstung landwirtschaftlicher Flächen gefördert. Ziel ist die Sicherung der nachhaltigen Holzerzeugung und der vielfältigen Infrastrukturleistungen in der Forstwirtschaft.

 

 

 

Keller verwies darauf, dass es sich in dem jetzt vom STAR-Ausschuß genehmigten Plan um Maßnahmen im Rahmen des Europäischen Ausrichtungs- und Garantiefonds für die Landwirtschaft (EAGFL), "Bereich Garantie" handle. Der Minister zeigte sich zuversichtlich, dass seitens der EU auch bald mit einer Entscheidung zum zweiten Bereich "Ausrichtung" (Ziel-1-Gebiet) zu rechnen sei. In diesem Komplex werden u.a. auch die EU-Fördermittel für die Dorferneuerung und andere ländliche Investitionsmaßnahmen vergeben.

 

 

 

 

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