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Pressemitteilungen der Ministerien

Erste Soforthilfen an Kulturschaffende bewilligt und überwiesen

01.04.2020, Magdeburg – 152

  • Staatskanzlei und Ministerium für Kultur

 

 

Heute

sind die ersten Soforthilfen für Kulturschaffende, die wegen der

Corona-Pandemie in Existenznöte geraten sind, vom Landesverwaltungsamt

bewilligt und überwiesen worden.

 

 

 

Sachsen-Anhalt

ist ein Land mit einem reichen kulturellen Erbe, aber auch einer vielfältigen,

lebendigen Kunst- und Kulturszene. Auf Grund der angeordneten Kontaktsperren

während der Corona-Pandemie sind alle öffentlichen Aktivitäten zum Erliegen

gekommen.

 

 

 

?Kultur

lebt vom Austausch und Miteinander. Beides ist angesichts der verheerenden

Folgen durch das derzeit grassierende Corona-Virus nicht möglich. Der

Kulturbereich ist in empfindlichen Maße von der Corona-Pandemie betroffen. Das

Land hat rasch auf diese Notlage reagiert und ein Soforthilfeprogramm

aufgelegt, um die existenzielle Bedrohung der Betroffenen abzufedern?, so

Staats- und Kulturminister Rainer Robra. ?Diejenigen, die am dringendsten

darauf angewiesen sind, erhalten schnell und unbürokratisch Hilfe.?

 

 

 

Erste

Hilfe in entstandenen Notsituationen können die von der Staatskanzlei und

Ministerium für Kultur beschlossenen Soforthilfen für Kulturschaffende sein.

Die Unterstützung beträgt 400 Euro pro Person. Antragsberechtigt sind

selbständige Künstlerinnen und Künstler mit Erstwohnsitz in Sachsen-Anhalt, die

in den Bereichen Musik, darstellende oder bildende Kunst ihre künstlerische

Tätigkeit schaffen, ausüben oder lehren sowie Schriftstellerinnen und

Schriftsteller.

 

 

 

Zuständig

für die Vergabe ist das Landesverwaltungsamt. Hier sind innerhalb einer Woche

bis Ende März ca. 700 Anträge registriert worden. Fortlaufend gehen weitere

Anträge ein. Anträge können bis zum 31. Mai 2020 beim Landesverwaltungsamt

eingereicht werden.

 

?Wir

wissen, wie dringend diese Gelder von den Kulturschaffenden zur

Existenzsicherung benötigt werden.?, so der Präsident des Landesverwaltungsamts

Thomas Pleye zur aktuellen Lage. ?Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des

zuständigen Kulturreferates arbeiten mit Hochdruck an der Genehmigung der

eingehenden Anträge.?

 

 

 

Neben

den Soforthilfen vom Land unterstützen Land und Bund Kulturschaffende mit

weiteren Maßnahmen. So können Selbständige unbürokratisch und anrechnungsfrei

Grundsicherung beantragen, zudem besteht die Möglichkeit, zur Entlastung von

Sach- und Finanzaufwand die Hilfen für Solo-Selbständige und Kleinunternehmer

in Anspruch zu nehmen. Hinzu kommen Hilfen von Verwertungsgesellschaften wie

der VG Wort. Auch Vereine können staatliche Unterstützung für ihre

wirtschaftlichen Zweckbetriebe beantragen. Mit diesen Hilfsangeboten soll der

vielfältigen Kulturszene ein Überleben gesichert werden.

 

 

 

In

die Verantwortung des Landesverwaltungsamtes fällt die Kulturförderung.

Verschiedene bereits genehmigte Maßnahmen können auf Grund der Kontaktverbote

nicht oder nicht wie geplant durchgeführt werden. Hier wird bei der Kontrolle

des Fördermitteleinsatzes jeder Einzelfall sorgfältig geprüft, um Härtefälle zu

vermeiden und Lösungswege zu finden.

 

Impressum:

Staatskanzlei des Landes Sachsen-Anhalt

Pressestelle

Hegelstraße 42

39104 Magdeburg

Tel: (0391) 567-6666

Fax: (0391) 567-6667

Mail: staatskanzlei@stk.sachsen-anhalt.de