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Pressemitteilungen der Ministerien

Verkehrsminister weist Vorstoß gegen Ortsumgehung zurück
Heyer: Bundesrechnungshof ignoriert die Lage der Menschen in Schönebeck

28.06.2000, Magdeburg – 127

  • Ministerium für Landesentwicklung und Verkehr

 

 

 

Ministerium für Wohnungswesen, Städtebau und Verkehr - Pressemitteilung Nr.: 127/00

 

Magdeburg, den 28. Juni 2000

 

 

Verkehrsminister weist Vorstoß gegen Ortsumgehung zurück

Heyer: Bundesrechnungshof ignoriert die Lage der Menschen in Schönebeck

 

Verkehrsminister Jürgen Heyer (SPD) hat den Vorstoß des Bundesrechnungshofes gegen die Ortsumgehung Schönebeck im Zuge der B 246 a entschieden zurückgewiesen. "Der Bundesrechnungshof ignoriert die Lage der Menschen in Schönebeck ebenso wie die Gefährdung von Ansiedlungsprojekten und des Kurortstatus von Bad Salzelmen", sagte Heyer heute im Gespräch mit der Landtagsabgeordneten Elke Lindemann am Rande einer Klausurtagung der SPD-Landtagsfraktion in Merseburg.

 

Der Bundesrechnungshof hatte in der vergangenen Woche dem sachsen-anhaltischen Verkehrsministerium mitgeteilt, dass er den zweiten Bauabschnitt der Umgehungsstraße - von der L 65 nach Calbe bis zur L 51 nach Barby - sowie eine neue Elbbrücke nur dann für gerechtfertigt hält, wenn die B 246 a auch im weiteren Verlauf bis Gommern ausgebaut wird. Das hält der Rechnungshof angesichts der Haushaltslage des Bundes und dringenderer Aufgaben im Straßennetz aber für unrealistisch. Er will dem Bundesverkehrsministerium deshalb empfehlen, den zweiten Bauabschnitt der Ortsumgehung Schönebeck und die Elbbrücke nicht in den neuen Bundesverkehrswegeplan aufzunehmen. Damit könnte allenfalls noch der erste Bauabschnitt von der Autobahnausfahrt Schönebeck bis zur L 65 realisiert werden.

 

Heyer bezeichnete die Argumentation des Bundesrechnungshofes als "bizarre Logik". Sachsen-Anhalt habe die unterschiedliche Problemlage in Schönebeck einerseits sowie in Plötzky und Gommern andererseits bei der Anmeldung für den neuen Bundesverkehrswegeplan berücksichtigt und deshalb die Ortsumgehung Schönebeck und die Elbbrücke als besonders dringlich eingestuft (siehe unten). "Wir können doch nicht die allerdringendsten Probleme liegenlassen, weil wir für die dringenden

noch kein Geld haben", sagte Heyer. "Wenn es regnet, muss man das Dach flicken und darf nicht warten, bis man sich ein neues Haus leisten kann. Ich kann mir nicht vorstellen, dass das Bundesverkehrsministerium sich auf diese sachwidrige Argumentation einlässt."

 

Der Minister kritisierte zudem, dass der Bundesrechnungshof für seine Berechnungen die Kostenansätze des Bundesverkehrswegeplans von 1992 zugrunde gelegt habe: "Diese Zahlen sind aufgrund der Preisentwicklung am Bau hoffnungslos veraltet und unbrauchbar." Statt der damals veranschlagten 100 Millionen DM gehen die Experten im Verkehrsministerium heute nur noch von etwa halb so hohen Kosten aus.

 

Am 30. August wird für den ersten Bauabschnitt der Ortsumgehung der Erörterungstermin im Rahmen des Planfeststellungsverfahrens stattfinden. Für die gesamte Umgehungsstrecke einschließlich Brücke hat das Bundesverkehrsministerium bereits die Linie bestimmt.

 

 

Martin Krems

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Anmeldungen für den Bundesverkehrswegeplan

* = besonders dringlich

 

übersicht über die Maßnahmen an der B 246 a

 

 

 

 

Projekt

 

Kosten

in Mio. DM

 

Länge

in km

 

 

 

* Ortsumgehung Schönebeck

 

34,2

 

11,1

 

 

 

* Elbbrücke Schönebeck

 

50,4

 

2,2

 

bislang weiterer Bedarf

 

 

Ortsumgehung Plötzky

 

41,2

 

3,5

 

 

 

Ortsumgehung Gommern

 

19,9

 

2,3

 

neu

 

 

 

 

Nicht mehr angemeldet werden soll folgende Maßnahme:

 

 

 

Ortsumgehung Ovelgünne

 

Bislang weiterer Bedarf. Nach Bahnübergangsbeseitigung nicht mehr erforderlich

 

 

 

 

 

 

Impressum:

Ministerium für Wohnungswesen, Städtebau und Verkehr des Landes Sachsen-Anhalt

Pressestelle

Turmschanzenstraße 30

39114 Magdeburg

Tel: (0391) 567-7504

Fax: (0391) 567-7509

Mail: presse@mwv.lsa-net.de

 

 

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