Pressemitteilungen der Ministerien
Landesregierung gibt grünes Licht für
Bildungskonzepte in Kindertageseinrichtungen / Gesetzentwurf geht in die
Anhörung
12.11.2002, Magdeburg – 709
- Staatskanzlei und Ministerium für Kultur
Staatskanzlei - Pressemitteilung Nr.: 709/02
Staatskanzlei - Pressemitteilung
Nr.: 709/02
Magdeburg, den 12. November 2002
Landesregierung gibt grünes Licht für
Bildungskonzepte in Kindertageseinrichtungen / Gesetzentwurf geht in die
Anhörung
Die Landesregierung hat neue Chancen für
Bildungskonzepte in Kindertageseinrichtungen Sachsen-Anhalts eröffnet. Das
Kabinett gab in seiner heutigen Sitzung den Entwurf für das geplante
Kinderbetreuungsgesetz zur Anhörung frei. Ein Kernstück der Reform ist die
Konkretisierung des Bildungsauftrags für Kindertagesstätten. Ziel ist es,
Bildungsprozesse bei Kindern im Vorschulalter zu fördern und somit auch dem
Übergang vom Kindergarten in die Grundschule einen größeren Stellenwert in der
pädagogischen Arbeit einzuräumen. Für dieses Bildungskonzept stellt das Land im
kommenden Jahr zusätzlich eine Million Euro bereit.
Sozialminister Gerry Kley sagte nach der
Kabinettssitzung in Magdeburg: "Die PISA-Studie zwingt zum Handeln,
deshalb wollen wir mit speziellen Bildungsplänen schnellstens das Ruder
herumreißen. Künftig soll die Einschulung als Prozess und nicht mehr als
Ereignis gestaltet werden; zudem benennt der Gesetzentwurf erstmals Bereiche,
die für den kontinuierlichen Bildungsprozess von Kindern und für die
Vorbereitung auf die Schule von Bedeutung sind. Im Endeffekt werden den Mädchen
und Jungen der Übergang in das schulische Lernen erleichtert und allen Kindern
möglichst gleichberechtigte Bildungs- und Entwicklungschancen eröffnet."
Als Kernfrage bezeichnete der Minister dabei die Zusammenarbeit mit den Eltern,
die Beteiligung von Kindern und die Kooperation von Kindergarten und
Grundschule.
Minister Kley wies den Vorwurf zurück, dass
die Kürzungspläne entsprechende Bildungskonzepte fragwürdig erscheinen ließen.
Der Minister sagte: "Die Vorgängerregierung hat zugegebenermaßen mehr Geld
für die Kinderbetreuung ausgegeben, dennoch ist in Sachen Bildung in den KiTas
herzlich wenig passiert." Entscheidend sei eben immer, so Minister Kley,
ob das vorhandene Geld auch gezielt und qualitätsorientiert eingesetzt werde:
"Wir müssen zur Kenntnis nehmen, dass wir uns nicht mehr leisten können
als andere ostdeutsche Bundesländer. Aber wir reformieren sozialverträglich
durch weniger Bürokratie, mehr Entscheidungsspielräume und mehr Effizienz. Die
Fakten sprechen für sich: Auch nach der Reform gehört Sachsen-Anhalts
Kinderbetreuung zu den Besten in Deutschland."
Eckwerte des Gesetzentwurfes
·
Der Rechtsanspruch für Kinder von
0 bis zum Abschluss der 6. Klasse bleibt grundsätzlich erhalten. Lediglich für
Kinder von 0 bis 3 Jahre wird dieser Anspruch an einen besonderen
Betreuungsbedarf geknüpft. Dieser besteht bei Berufstätigkeit, Ausbildung,
Fortbildung oder Umschulung der Eltern ebenso wie bei besonderen familiären,
erzieherischen oder anderen sozialen Gründen. Bei Aussicht auf einen
Ausbildungs- oder Arbeitsplatz ist dieser besondere Betreuungsbedarf ebenfalls
gegeben, so dass arbeitslose Mütter oder Väter dadurch die gleichen Chancen auf
einen neuen Job haben wie bisher.
·
Tagespflegestellen: Zur Flexibilisierung
und um eine Tagesbetreuung auch in ländlichen Gebieten zu ermöglichen , in denen
eine wohnortnahe KiTa-Betreuung aufgrund geringer Kinderzahlen von den Kommunen
nicht gewährleistet werden kann, wird das KiBeG
für alternative Betreuungsformen geöffnet. Dazu können Tagespflegestellen alternativ zur Erfüllung des
Rechtsanspruches angeboten werden. Diese Angebote werden in das
System öffentlicher Finanzierung einbezogen. Voraussetzung dafür ist
grundsätzlich die Qualifizierung der Tagespflegepersonen, d.h. es müssen
Eignungskriterien festgelegt und Qualifizierungsprogramme aufgelegt werden.
·
Der Personalschlüssel wird nach
sächsischem Vorbild modifiziert. Im Einzelnen stellt er sich wie folgt dar:
Krippe: 1 zu 6, Kindergarten 1:13, Hort 1 zu 25. Für Krippe und Kindergarten
bezieht sich dieser Mindestpersonalschlüssel auf eine Betreuungszeit von neun
Stunden, für den Hort auf 6 Stunden. Neben pädagogischen Fachkräften dürfen
vornehmlich im Krippenbereich auch geeignete Zweitkräfte, insbesondere Kinderpflegerinnen
oder Sozialassistentinnen, eingesetzt werden. Ein Anteil von einer Zweitkraft
zu zwei pädagogischen Fachkräften darf allerdings nicht überschritten werden.
·
Die Mindestbetreuungszei t wird
der gegenwärtigen Praxis angepasst. Der überwiegende Teil der Eltern hat mit
den KiTa-Trägern eine bis zu 9-stündige Betreuungsdauer vereinbart. Für den
Hort wird erstmals eine Betreuungsdauer von 6 Stunden verbindlich festgeschrieben.
·
Verwaltungsvereinfachung: Die
Platzpauschalen, die bislang in einem verwaltungsaufwändigen Modus gezahlt
wurden, werden durch eine Landesförderung per Festbetrag ersetzt. Das bedeutet
die Landkreise bekommen für Kinder im Alter von 0 bis 14 Jahren eine feste
Summe (2003: 128,5 Millionen Euro) vom Land, ergänzen diese durch einen
Zuschuss und geben den Gesamtbetrag an die Gemeinden zweckgebunden für die
Kinderbetreuung weiter. Zu dem genannten Festbetrag von 128,5 Millionen Euro
kommen rund 18 Millionen Euro für behinderte Kinder hinzu, die bereitgestellt,
aber in Umsetzung eines OVG-Urteils im Rahmen von Pflegesatzverhandlungen
zwischen Träger und Ämtern für Versorgung und Soziales im Einzelnen vereinbart
und ausgereicht werden.
·
Der Bildungsauftrag für
Kindertageseinrichtungen wird im Gesetz konkretisiert. Im Rahmen der
Gesetzes-Änderung und sich anschließender Verordnung werden
Mindesterfordernisse für eine Qualifizierung des Bildungsauftrages der
Tageseinrichtungen genannt und darüber hinaus Bausteine für Bildungspläne im
Kindergarten entwickelt, die zunächst modellhaft und dann flächendeckend
eingeführt werden.
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