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Pressemitteilungen der Ministerien

Landesregierung gibt grünes Licht für
Bildungskonzepte in Kindertageseinrichtungen / Gesetzentwurf geht in die
Anhörung

12.11.2002, Magdeburg – 709

  • Staatskanzlei und Ministerium für Kultur

 

 

 

 

 

 

 

 

Staatskanzlei - Pressemitteilung Nr.: 709/02

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Staatskanzlei - Pressemitteilung

Nr.: 709/02

 

 

 

Magdeburg, den 12. November 2002

 

 

 

Landesregierung gibt grünes Licht für

Bildungskonzepte in Kindertageseinrichtungen / Gesetzentwurf geht in die

Anhörung

 

Die Landesregierung hat neue Chancen für

Bildungskonzepte in Kindertageseinrichtungen Sachsen-Anhalts eröffnet. Das

Kabinett gab in seiner heutigen Sitzung den Entwurf für das geplante

Kinderbetreuungsgesetz zur Anhörung frei. Ein Kernstück der Reform ist die

Konkretisierung des Bildungsauftrags für Kindertagesstätten. Ziel ist es,

Bildungsprozesse bei Kindern im Vorschulalter zu fördern und somit auch dem

Übergang vom Kindergarten in die Grundschule einen größeren Stellenwert in der

pädagogischen Arbeit einzuräumen. Für dieses Bildungskonzept stellt das Land im

kommenden Jahr zusätzlich eine Million Euro bereit.

 

Sozialminister Gerry Kley sagte nach der

Kabinettssitzung in Magdeburg: "Die PISA-Studie zwingt zum Handeln,

deshalb wollen wir mit speziellen Bildungsplänen schnellstens das Ruder

herumreißen. Künftig soll die Einschulung als Prozess und nicht mehr als

Ereignis gestaltet werden; zudem benennt der Gesetzentwurf erstmals Bereiche,

die für den kontinuierlichen Bildungsprozess von Kindern und für die

Vorbereitung auf die Schule von Bedeutung sind. Im Endeffekt werden den Mädchen

und Jungen der Übergang in das schulische Lernen erleichtert und allen Kindern

möglichst gleichberechtigte Bildungs- und Entwicklungschancen eröffnet."

Als Kernfrage bezeichnete der Minister dabei die Zusammenarbeit mit den Eltern,

die Beteiligung von Kindern und die Kooperation von Kindergarten und

Grundschule.

 

Minister Kley wies den Vorwurf zurück, dass

die Kürzungspläne entsprechende Bildungskonzepte fragwürdig erscheinen ließen.

Der Minister sagte: "Die Vorgängerregierung hat zugegebenermaßen mehr Geld

für die Kinderbetreuung ausgegeben, dennoch ist in Sachen Bildung in den KiTas

herzlich wenig passiert." Entscheidend sei eben immer, so Minister Kley,

ob das vorhandene Geld auch gezielt und qualitätsorientiert eingesetzt werde:

"Wir müssen zur Kenntnis nehmen, dass wir uns nicht mehr leisten können

als andere ostdeutsche Bundesländer. Aber wir reformieren sozialverträglich

durch weniger Bürokratie, mehr Entscheidungsspielräume und mehr Effizienz. Die

Fakten sprechen für sich: Auch nach der Reform gehört Sachsen-Anhalts

Kinderbetreuung zu den Besten in Deutschland."

 

Eckwerte des Gesetzentwurfes

 

·

Der Rechtsanspruch für Kinder von

0 bis zum Abschluss der 6. Klasse bleibt grundsätzlich erhalten. Lediglich für

Kinder von 0 bis 3 Jahre wird dieser Anspruch an einen besonderen

Betreuungsbedarf geknüpft. Dieser besteht bei Berufstätigkeit, Ausbildung,

Fortbildung oder Umschulung der Eltern ebenso wie bei besonderen familiären,

erzieherischen oder anderen sozialen Gründen. Bei Aussicht auf einen

Ausbildungs- oder Arbeitsplatz ist dieser besondere Betreuungsbedarf ebenfalls

gegeben, so dass arbeitslose Mütter oder Väter dadurch die gleichen Chancen auf

einen neuen Job haben wie bisher.

 

·

Tagespflegestellen: Zur Flexibilisierung

und um eine Tagesbetreuung auch in ländlichen Gebieten zu ermöglichen , in denen

eine wohnortnahe KiTa-Betreuung aufgrund geringer Kinderzahlen von den Kommunen

nicht gewährleistet werden kann, wird das KiBeG

für alternative Betreuungsformen geöffnet. Dazu können Tagespflegestellen alternativ zur Erfüllung des

Rechtsanspruches angeboten werden. Diese Angebote werden in das

System öffentlicher Finanzierung einbezogen. Voraussetzung dafür ist

grundsätzlich die Qualifizierung der Tagespflegepersonen, d.h. es müssen

Eignungskriterien festgelegt und Qualifizierungsprogramme  aufgelegt werden.

 

·

Der Personalschlüssel wird nach

sächsischem Vorbild modifiziert. Im Einzelnen stellt er sich wie folgt dar:

Krippe: 1 zu 6, Kindergarten 1:13, Hort 1 zu 25. Für Krippe und Kindergarten

bezieht sich dieser Mindestpersonalschlüssel auf eine Betreuungszeit von neun

Stunden, für den Hort auf 6 Stunden. Neben pädagogischen Fachkräften dürfen

vornehmlich im Krippenbereich auch geeignete Zweitkräfte, insbesondere Kinderpflegerinnen

oder Sozialassistentinnen, eingesetzt werden. Ein Anteil von einer Zweitkraft

zu zwei pädagogischen Fachkräften darf allerdings nicht überschritten werden.

 

·

Die Mindestbetreuungszei t wird

der gegenwärtigen Praxis angepasst. Der überwiegende Teil der Eltern hat mit

den KiTa-Trägern eine bis zu 9-stündige Betreuungsdauer vereinbart. Für den

Hort wird erstmals eine Betreuungsdauer von 6 Stunden verbindlich festgeschrieben.

 

·

Verwaltungsvereinfachung: Die

Platzpauschalen, die bislang in einem verwaltungsaufwändigen Modus gezahlt

wurden, werden durch eine Landesförderung per Festbetrag ersetzt. Das bedeutet

die Landkreise bekommen für Kinder im Alter von 0 bis 14 Jahren eine feste

Summe (2003: 128,5 Millionen Euro) vom Land, ergänzen diese durch einen

Zuschuss und geben den Gesamtbetrag an die Gemeinden zweckgebunden für die

Kinderbetreuung weiter. Zu dem genannten Festbetrag von 128,5 Millionen Euro

kommen rund 18 Millionen Euro für behinderte Kinder hinzu, die bereitgestellt,

aber in Umsetzung eines OVG-Urteils im Rahmen von Pflegesatzverhandlungen

zwischen Träger und Ämtern für Versorgung und Soziales im Einzelnen vereinbart

und ausgereicht werden.

 

·

Der Bildungsauftrag für

Kindertageseinrichtungen wird im Gesetz konkretisiert. Im Rahmen der

Gesetzes-Änderung und sich anschließender Verordnung werden

Mindesterfordernisse für eine Qualifizierung des Bildungsauftrages der

Tageseinrichtungen genannt und darüber hinaus Bausteine für Bildungspläne im

Kindergarten entwickelt, die zunächst modellhaft und dann flächendeckend

eingeführt werden.

 

 

 

 

 

Impressum:

 

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Fax: (0391) 567-6667

Mail:

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