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Pressemitteilungen der Ministerien

Sachsen-Anhalt wendet sich entschieden gegen Vorschläge der EU/ Höppner: Absenkung der Investitionsförderung wäre schwerer Schlag für den Aufbau der Ost-Industrie

07.02.2002, Magdeburg – 89

  • Staatskanzlei und Ministerium für Kultur

 

 

 

Staatskanzlei - Pressemitteilung Nr.: 089/02

 

Magdeburg, den 7. Februar 2002

 

Sachsen-Anhalt wendet sich entschieden gegen Vorschläge der EU/ Höppner: Absenkung der Investitionsförderung wäre schwerer Schlag für den Aufbau der Ost-Industrie

Sachsen-Anhalts Ministerpräsident Dr. Reinhard Höppner hat sich heute erneut entschieden gegen die Vorschläge der Europäischen Kommission zu einer Absenkung der Investitionsförderung für Ostdeutschland gewandt. Damit reagierte er auf Informationen, nach denen die engsten Mitarbeiter der Kommissare heute die für den 13. Februar vorgesehene Entscheidung der Kommission über den sogenannten Multisektoralen Beihilferahmen für große Investitionsprojekte vorbereitet haben.. Höppner sagte: "Die von der Kommission zugestandenen Verbesserungen gegenüber dem ursprünglichen Entwurf reichen nicht aus. Die zeitliche Verschiebung des Inkrafttretens der neuen Regelung bleibt ein zentrales Anliegen, um potentiellen Investoren in den laufenden Gesprächen eine minimale Planungssicherheit geben zu können. Der sogenannte Bonusfaktor ist viel zu gering, um die strukturellen Nachteile von Regionen mit Entwicklungsrückstand auszugleichen. Sachsen-Anhalt wird sich weiter für eine Beibehaltung der Förderung auf dem gegenwärtigen Niveau einsetzen."

Dr. Reinhard Höppner kündigte an, dass er sich in dieser Frage noch einmal an den Bundeskanzler und die zuständigen europäischen Kommissare wenden werde, um vor der endgültigen Entscheidung der Europäischen Kommission noch Verbesserungen zu erreichen. "Es geht hier um die Zukunft der ostdeutschen Wirtschaft. Deshalb werden wir keinesfalls die Vorschläge der Kommission akzeptieren und mit allen Mitteln dagegen kämpfen", ergänzte der Ministerpräsident Sachsen-Anhalts. Was Ostdeutschland brauche sind konstante Rahmenbedingungen. Höppner: "Wir können es uns nicht leisten, gerade jetzt potenzielle Investoren zu verunsichern. Wer viel investiert, darf doch dafür nicht bestraft werden."

Zugleich wandte sich der Regierungschef gegen Stimmen aus Westdeutschland, die in den höheren Investitionsanreizen für Ostdeutschland eine Wettbewerbsverzerrung sehen. "Auch zehn Jahre nach der Wende beträgt die Infrastrukturausstattung in Ostdeutschland trotz immenser Anstrengungen erst 60% des westdeutschen Niveaus. Nachteile bestehen zudem bei weichen Standortfaktoren. Daher ist die einzelbetriebliche Investitionsförderung eine Voraussetzung dafür, dass Ostdeutschland gleichberechtigt am internationalen Standortwettbewerb teilnehmen kann. Außerdem ist die Investitionsförderung deutlich kostengünstiger als die Finanzierung von Arbeitslosigkeit." Höppner warnte davor, durch die Einleitung von Verteilungskämpfen neue Gräben zwischen Ost und West aufzureißen.

Als "außerordentlich kontraproduktiv" bezeichnete Höppner in diesem Zusammenhang äußerungen von Ministerpräsident Teufel, der sich in der jüngsten Ausgabe des "Focus" positiv über die Vorschläge von Wettbewerbskommissar Monti geäußert hatte. "Damit wird aus kurzsichtigen Eigeninteressen der Aufbau Ost in Frage gestellt. Unter dem Deckmantel der Kompetenzabgrenzung in Europa und der damit gestellten Forderung zur Ausweitung des beihilferechtlichen Spielraums wird versucht, egoistische Standortinteressen in den Vordergrund zu spielen."

Da ähnliche äußerungen in der Vergangenheit auch von Seiten des Kanzlerkandidaten der Union, Edmund Stoiber, gekommen waren, forderte Ministerpräsident Höppner seinen Amtskollegen aus Bayern auf, sich von den den Vorstellungen aus Stuttgart zu distanzieren.

Hintergrund:

Der neue Vorschlag der Europäischen Kommission sieht vor, dass die Förderhöchstsätze für große Investitionsvorhaben in den folgenden Jahren drastisch gesenkt werden sollen. Bisher konnten in den neuen Bundesländern Großunternehmen mit bis zu 35 Prozent und kleine und mittlere Unternehmen mit bis zu 50 Prozent der Investitionssumme gefördert werden. Der Plan der Kommission sieht vor, bei Investitionen mit einer Investitionssumme ab 50 Millionen Euro die Förderhöchstsätze pauschal um 50 Prozent zu senken. Unternehmen mit einer Investitionssumme ab 100 Millionen Euro müssten dann sogar Einschnitte von 66 Prozent der bisherigen Förderung hinnehmen. Für strukturschwache Gebiete lediglich ein geringfügiger Ausgleichsfaktor vorgesehen. Darüber hinaus sollen die Förderhöchstgrenzen für bestimmte Branchen wie die Kfz-Industrie oder die Kunststoffindustrie, die auf einer so genannten schwarzen Liste zusammengefasst sind, noch extra abgesenkt werden.

 

 

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Fax: (0391) 567-6667

Mail: staatskanzlei@stk.sachsen-anhalt.de

 

 

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