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Pressemitteilungen der Ministerien

Innenminister Dr. Manfred Püchel:
Schußwaffengebrauch durch Polizei weiterhin rückläufig
- Gefestigte Rechtssicherheit bei den Beamten

15.08.2000, Magdeburg – 94

  • Ministerium für Inneres und Sport

 

 

 

Ministerium des Innern - Pressemitteilung Nr.: 094/00

 

Magdeburg, den 15. August 2000

 

 

Innenminister Dr. Manfred Püchel:

Schußwaffengebrauch durch Polizei weiterhin rückläufig

- Gefestigte Rechtssicherheit bei den Beamten

 

Nach Angaben von Innenminister Dr. Manfred Püchel ist der Schußwaffengebrauch durch Polizeibeamtinnen und -beamte in Sachsen-Anhalt kontinuierlich zurückgegangen. Im ersten Halbjahr 2000 wurde durch Polizeibeamte zweimal Gebrauch von der Schußwaffe gemacht. Dabei wurde niemand verletzt oder getötet.

Wurde im Jahre 1992 noch 54mal von der Schußwaffe Gebrauch gemacht, sank die Zahl auf 24 im Jahr `93, jeweils 22 in den Jahren `94/95 und zehn im Jahr 1996. Im Jahre 1997 wurde lediglich in zwei Fällen zur Abwehr einer gegenwärtigen Gefahr für Leib und Leben von der Schußwaffe Gebrauch gemacht. Im Zeitraum 1996/97 gab es insgesamt drei verletzte Personen, erfreulicherweise keine Getöteten. 1998 wurde in 13 Fällen von der Schußwaffe Gebrauch gemacht, dabei wurden zwei Personen verletzt, 1999 wurde in vier Fällen zur Abwehr einer gegenwärtigen Gefahr für Leib und Leben geschossen, davon waren drei lediglich Warnschüsse.

Als Begründung für den Rückgang benannte Innenminister Püchel die immer mehr festzustellende Rechtssicherheit der Polizei im Gebrauch von Schußwaffen. Püchel: "Gerade im sensiblen Bereich des Schußwaffengebrauchs ist durch eine intensive Aus- und Fortbildung das Einsatzverhalten geschult worden. Damit konnte zunehmend die Anwendung der Schußwaffe auf das notwendige und rechtlich zulässige Maß begrenzt werden." Sei 1992 der Schußwaffengebrauch nach der Rechts- und Erlaßlage noch in dreißig Fällen unzulässig gewesen, so Püchel, war dies 1999 nur noch bei drei Schußwaffenanwendungen der Fall.

 

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