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Pressemitteilungen der Ministerien

Antwort der Landesregierung zur Großen Anfrage zum Katasterwesen in Sachsen-Anhalt: Schlanke und flexible Verwaltung garantiert kurze Bearbeitungszeiten

02.10.2001, Magdeburg – 531

  • Staatskanzlei und Ministerium für Kultur

 

 

 

Staatskanzlei - Pressemitteilung Nr.: 531/01

 

Magdeburg, den 2. Oktober 2001

 

Antwort der Landesregierung zur Großen Anfrage zum Katasterwesen in Sachsen-Anhalt: Schlanke und flexible Verwaltung garantiert kurze Bearbeitungszeiten

Auf Vorschlag von Innenminister Dr. Manfred Püchel hat die Landesregierung heute die Antwort auf eine Große Anfrage der CDU zum Katasterwesen in Sachsen-Anhalt beschlossen.

In der Antwort der Landesregierung, so Püchel, komme zum Ausdruck, dass es in einem dauernden und anhaltenden Modernisierungsprozess gelungen sei, eine schlanke und flexible Vermessungs- und Katasterverwaltung zu entwickeln, die den Anforderungen an das amtliche Vermessungswesen gerecht werde.

Die zwölf Katasterämter des Landes haben mit dem Liegenschaftskataster das einzige öffentlich-rechtliche Register zu führen, in dem alle Flurstücke und Gebäude flächendeckend für das ganze Land nachgewiesen sind. Die Katasterämter sind nicht nur für alle Eigentumsübertragungen bei privaten und öffentlichen Planungen (Bauleitplanung), bei Sanierungs- und Neuordnungsmaßnahmen, sondern auch im Zusammenhang mit Investitionsvorhaben sowie bei der Umsetzung des Vermögenszuordnungsgesetzes und des Bodensonderungsgesetzes zunehmend gefordert. Alle Arbeiten werden im engen Aufgabenverbund mit dem Landesamt für Landesvermessung und Datenverarbeitung in Halle erledigt. Die Landesvermessungsbehörde gibt daneben für das gesamte Landesgebiet die Topographischen Landeskartenwerke in unterschiedlichen Maßstäben heraus und führt die Landesluftbildsammlung. Verschiedene Kartendrucke, digitale Karten und Luftbilder kann jedermann bei der Landesvermessungsbehörde oder bei einem der Katasterämter des Landes erhalten. Das Landesamt für Landesvermessung und Datenverarbeitung stellt darüber hinaus für alle Vermessungen im Land den Raumbezug her, auch für satellitengestützte Vermessungen und Ortungen (GPS). Alle diese Aufgaben werden durch besonders wirtschaftliche Verfahren wahrgenommen, die sich durch einen hohen Automatisierungsgrad auszeichnen.

An der Teilaufgabe "Liegenschaftsvermessung" des amtlichen Vermessungswesens hat der Gesetzgeber öffentlich bestellten Vermessungsingenieuren ein Mitwirkungsrecht eingeräumt. Im Hinblick auf einen schlanken Staat ist diese Teilaufgabe bis auf ein rechtlich und wirtschaftlich unumgängliches Minimum den öffentlich bestellten Vermessungsingenieuren zur Erledigung überlassen. Die Landesregierung sieht hierin einen wichtigen Beitrag zur Förderung des Mittelstandes.

Püchel: "Zur weiteren Effektivitätssteigerung sowie zur weiteren Verbesserung der Bürgerfreundlichkeit ist vorgesehen, Grundbuch und Liegenschaftskataster im landeseinheitlichen Amtlichen Grundstücksinformationssystem zusammenzufassen. Allein durch die räumliche Zusammenlegung der Grundbuchämter mit den Katasterämtern sind geplante Baumaßnahmen an mehreren Amtsgerichtsstandorten im Zuge der Amtsgerichtsreform nicht mehr notwendig. Hierdurch können erhebliche Mittel, ca. 30 Millionen DM, eingespart werden. Demgegenüber stehen lediglich geringfügige Mehrkosten bei den Katasterämtern für Umbaumaßnahmen."

Püchel wies darauf hin, dass die Bearbeitungszeiten für die Anfertigung von Vermessungsunterlagen 1994 bei ca. drei Monaten lagen und sich bis zum Jahr 2000 auf ca. einen Monat verkürzt haben. Ebenso haben sich die Bearbeitungszeiten für die übernahme der Vermessungsergebnisse in das Liegenschaftskataster von ca. zehn Monaten (1994) auf ca. drei Monate (2000) verkürzt.

Püchel: "Eine leistungsfähige und flexible Vermessungs- und Katasterverwaltung, die sich durch Innovation und Dynamik auszeichnet, hat eine wesentliche Bedeutung für die Entwicklung des Landes und wird auch künftig ein wichtiges Anliegen der Landesregierung sein."

 

 

Impressum:

Staatskanzlei des Landes Sachsen-Anhalt

Pressestelle

Domplatz 4

39104 Magdeburg

Tel: (0391) 567-6666

Fax: (0391) 567-6667

Mail: staatskanzlei@stk.sachsen-anhalt.de

 

 

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