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Pressemitteilungen der Ministerien

11 Bewerber für LEADER +
Entscheidung fällt Anfang des Jahres

19.12.2001, Magdeburg – 306

  • Ministerium für Umwelt, Landwirtschaft und Energie

 

 

 

 

Ministerium für Raumordnung, Landwirtschaft und Umwelt - Pressemitteilung Nr.: 306/01

 

 

 

 

 

Ministerium für Raumordnung, Landwirtschaft und Umwelt Pressemitteilung Nr.: 306/01

 

Magdeburg, den 19. Dezember 2001

 

 

11 Bewerber für LEADER +

Entscheidung fällt Anfang des Jahres

 

Sachsen-Anhalt hat in dieser Woche als eines der ersten Bundesländer die Genehmigung für das Programm Leader + durch die EU-Kommission erhalten. Bis Ende Februar 2002 soll die Auswahl der Entwicklungskonzepte erfolgen. Gefördert werden Entwicklungsstrategien, die nicht von "oben" sondern von lokalen Aktionsgruppen in ländlichen Gebieten erarbeitet werden. Aus LEADER + gibt es Geld für Ideen, Engagement und Eigeninitiative in ländlich geprägten Regionen über Ortsgrenzen hinweg.

Reine Investitionen werden in geringerem Umfang gefördert.

 

Insgesamt 11 lokale Aktionsgruppen haben sich zur Zeit um Gelder aus der EU- Gemeinschaftsinitiative LEADER+ zur Entwicklung des ländlichen Raums beworben. Unter anderem sind dabei die Aktionsgruppen Saale-Unstrut-Triasland, Mansfelder Land, Nordharz, Flechtinger Höhenzug und Mittlere- Elbe-Fläming.

 

Dem Land Sachsen-Anhalt stehen insgesamt 34,6 Mio. Euro im Förderzeit-raum 2000-2006 zur Verfügung. Wie bei dem Vorgängerprogramm LEADER II, müssen Landkreise oder Kommunen hiervon 3,5 Mio. Euro und Private 7,5 Mio. Euro aufbringen.

 

Die 11 Aktionsgruppen haben sich mit ihren Entwicklungsstrategien an einem Wettbewerb beteiligt. Die Auswahl der Teilnehmer erfolgt nach strenger Prüfung der Konzepte (nach den Kriterien der EU) durch das Ministerium für Raumordnung, Landwirtschaft und Umwelt nach Beteilung von Fachbeiräten und den Wirtschafts- und Sozialpartnern. Aktionsgruppen, die in der ersten Antragsrunde die Auswahlkriterien nicht erfüllt haben, können ihre Konzepte noch einmal bis zum 1. Juni 2002 nachbessern.

Nach einem offenen, rigorosen Auswahlverfahren sollen insgesamt bis 10 Aktionsgruppen gefördert werden.

 

 

 

Zum Hintergrund:

Die EU-Kommission will mit LEADER + Entwicklungsstrategien in ländlichen Gebieten fördern,

die darauf abzielen, auf Dauer wettbewerbfähige Erzeugnisse und Dienstleistungen zu schaffen.

Die LEADER +- Initiative ist kein zusätzliches Investitions- bzw. Infrastrukturförderprogramm. Mit Ausnahme kleiner partnerschaftlich festzulegender Aktionen kommen im Rahmen dieser Initiative Investitions- bzw. Infrastrukturmaßnahmen bis zu einem Höchstbetrag von max. 300.000 ¿ der förderfähigen Gesamtkosten der Projekte in Frage.

 

Durch das Ministerium für Raumordnung, Landwirtschaft und Umwelt erfolgte am 10.01.2001 ein landesweiter Wettbewerbsaufruf zur Teilnahme an der EU- Gemeinschaftsinitiative LEADER +. Danach können sich kleinere ländlich geprägte Gebiete die geografisch, wirtschaftlich und sozial gesehen eine homogene Einheit bilden und zwischen 10.000 und 100.000 Einwohner beteiligen. Begünstigte der finanziellen Unterstützung sind lokale Aktionsgruppen, die auf der Grundlage des Programms zur Gemeinschaftsinitiative LEADER + einen Entwicklungskonzept vorlegen und darin die Entwicklungsstrategie ihres Gebietes darlegen. Die Qualität der Entwicklungsstrategie, der innovative Charakter der Maßnahmen und die Vernetzungsbereitschaft sind dabei von besonderer Bedeutung.

 

Um den eigenständigen Charakter von LEADER + gegenüber den anderen Programmen zu unterstreichen und die Verteilung der Gemeinschaftsmittel nach dem "Gießkannenprinzip" zu vermeiden, sind strenge Qualitätskriterien und ein Auswahlverfahren festgelegt, die nur solche Gebiete zu lässt, die willens und in der Lage sind, neuartige Formen der Gebietsentwicklung umzusetzen. Grundlage für die Auswahl der Entwicklungskonzepte bilden die LEADER +- Leitlinien der EU- KOM festgelegten Kriterien sowie die Anforderungen aus dem Programm LEADER + des Landes Sachsen-Anhalt.

Mit der Genehmigung des Programms verpflichtet sich das Land Sachsen-Anhalt die festgelegten und verbindlichen Auswahlverfahren zur Umsetzung der Gemeinschaftsinitiative einzuhalten.

 

 

 

 

 

 

Rückfragen an Annette Schütz

 

Impressum:

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Tel: (0391) 567-1950

Fax: (0391) 567-1964

Mail: pressestelle@mrlu.lsa-net.de

 

 

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