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Pressemitteilungen der Ministerien

Ausländerbeauftragter legt Bericht zur Zuwanderung und Integration in Sachsen-Anhalt vor

07.08.2001, Magdeburg – 412

  • Staatskanzlei und Ministerium für Kultur

 

 

 

 

Staatskanzlei - Pressemitteilung Nr.: 412/01

 

 

 

 

 

Staatskanzlei - Pressemitteilung Nr.: 412/01

 

Magdeburg, den 7. August 2001

 

Ausländerbeauftragter legt Bericht zur Zuwanderung und Integration in Sachsen-Anhalt vor

Trotz schwieriger Rahmenbedingungen sind in Sachsen-Anhalt die Grundlagen für eine moderne Zuwanderungs- und Integrationspolitik geschaffen worden. Dieses ist das Fazit des Jahresberichtes des Ausländerbeauftragten der Landesregierung Sachsen-Anhalt, Günter Piening, der heute dem Kabinett vorgestellt wurde.

Bei der Erläuterung des Berichts vor der Presse erinnerte Piening daran, dass bisher nur ein sehr geringer Teil der Ausländer Zugang zu staatlichen Integrationsmaßnahmen wie z. B. Deutschkursen habe. Die schwierige Situation auf dem Arbeitsmarkt, Erfahrungen mit Fremdenfeindlichkeit und Diskriminierung sowie das Fehlen von Ausländernetzwerken seien weitere Gründe, weswegen sie es schwer hätten, in Sachsen-Anhalt Fuß zu fassen.

In Sachsen-Anhalt seien vor allem Hochschulen, Forschungseinrichtungen und international agierende Unternehmen auf die Anwerbung von Ausländern angewiesen. Aber insgesamt seien die neuen Bundesländer noch nicht sehr attraktiv für Zuwanderinnen und Zuwanderer.

Piening wies darauf hin, dass allerdings der größte Teil der Ausländerinnen und Ausländer nicht freiwillig nach Sachsen-Anhalt kommt, sondern dem Land über eine an der Bevölkerung ausgerichtete Verteilungsquote zugewiesen wird. Piening: "Sobald die Freizügigkeit erreicht wurde, ziehen viele in die alten Bundesländer." So verberge sich hinter der seit 1996 fast konstanten Zahl der im Land lebenden Ausländerinnen und Ausländer (31.12.2001: 48.954) eine sehr hohe Fluktuation. Zwischen 1996 bis 1999 verließen rund 45.000 Ausländerinnen und Ausländer das Land.

Auf der anderen Seite gebe es durchaus auch positive Ansätze, die zeigten, dass sich das Zusammenleben von AusländerInnen und Deutschen normalisiere. Die Zahl der ausländischen Studierenden habe zum Wintersemester erstmals die 2000er-Marke überschritten (2.045). Auch der Alltag beginne sich zu verändern. Ein Indiz sei, dass inzwischen jede 13. Ehe binational sei, und der Anteil der Geburten mit mindestens einem ausländischen Elternteil bei 7,7 Prozent (Ende 1999) liege. Erfreulich sei auch, dass sich durch das seit dem 1.1.2000 geltende Staatsbürgerrecht die Zahl der Einbürgerungen von Ausländern fast verdreifacht habe (2000:461).

Die Zahl der Asylbewerber ist 2000 erneut zurückgegangen auf 4.329 (1999: 5.259). Hauptherkunftsland ist weiterhin der Irak. Die 1998 begonnene Auflösung der überdimensionierten Gemeinschaftsunterkünfte und die Unterbringung in kleineren Heimen und Wohnungen habe die Lebenssituation der Asylbewerber verbessert und deeskalierend gewirkt. Trotzdem sei die Situation nach wie vor schwierig. Vor allem die Rückkehr abgelehnter Asylbewerber sei ein sehr konfliktintensiver Prozess. Problematisch wirke sich hier aus, dass das Ausländergesetz selbst in Ausnahmefällen keine Härtefallregelung vorsehe. Unter den Asylbewerbern werde auch die Forderung nach einer Verlegung in die alten Bundesländer lauter, weil man sich dort sicherer fühle und bessere Chancen auf Arbeit erhoffe.

Das Land habe in den letzten Jahren seine Spielräume genutzt, um trotz dieser schwierigen Rahmenbedingungen die Grundlagen für eine zukunftsgerichtete Zuwanderungs- und Integrationspolitik zu entwickeln. In einigen Feldern habe Sachsen-Anhalt Akzente gesetzt, die beispielgebend seien. Piening nannte unter anderem:

 

 

den Aufbau einer flächendeckenden Ausländersozialarbeit als Voraussetzung für die Begleitung individueller Integrationsprozesse;

den Ausbau zielgruppenspezifischer Unterstützung für besonders belastete Flüchtlingsgruppen (Frauenflüchtlingshaus, Clearingstelle für alleinreisende minderjährige Flüchtlinge);

die erfolgreichen Bemühungen des Landes um ein Bleiberecht für ehemalige Vertragsarbeitnehmer;

das Programm gegen Rechtsextremismus und Fremdenfeindlichkeit.

 

Der weitere Ausbau dieser Grundlagen hin zu einer Zuwanderungs- und Integrationsstruktur werde sehr stark von der Weiterentwicklung des bundesgesetzlichen Rahmens abhängen.

Der Bericht wird im September in gedruckter Fassung vorliegen und kann kostenlos bezogen werden bei: Ausländerbeauftragter der Landesregierung, Halberstädter Str. 39a, 39112 Magdeburg oder über e-mail: auslaenderbeauftragter@ms.lsa-net.de .

 

 

Impressum:

Staatskanzlei des Landes Sachsen-Anhalt

Pressestelle

Domplatz 4

39104 Magdeburg

Tel: (0391) 567-6666

Fax: (0391) 567-6667

Mail: staatskanzlei@stk.sachsen-anhalt.de

 

 

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Hegelstraße 42

39104 Magdeburg

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Mail: staatskanzlei@stk.sachsen-anhalt.de