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Pressemitteilungen der Ministerien

TOP 10 der Landtagssitzung vom 18./19. Juli 2002 Redebeitrag von Minister Klaus Jeziorsky anlässlich der zweiten Beratung des Entwurfs eines Gesetzes zur Wiederherstellung der kommunalen Selbstverwaltung

22.07.2002, Magdeburg – 101

  • Ministerium für Inneres und Sport

 

 

 

Ministerium des Innern - Pressemitteilung Nr.: 101/02

 

Magdeburg, den 18. Juli 2002

 

 

TOP 10 der Landtagssitzung vom 18./19. Juli 2002 Redebeitrag von Minister Klaus Jeziorsky anlässlich der zweiten Beratung des Entwurfs eines Gesetzes zur Wiederherstellung der kommunalen Selbstverwaltung

 

Anrede,

wir begründen heute eine neue Qualität für die Arbeit der Kommunen unseres Landes. Wir beseitigen mit der Verabschiedung des Ihnen vorliegenden Gesetzes Pressionen, denen unsere Gemeinden, Verwaltungsgemeinschaften und Landkreise ab dem Herbst dieses Jahres ausgesetzt werden sollten. Wir geben unseren Kommunen und den in ihnen lebenden Menschen ein Stück Eigengestaltung zurück. Wir erkennen damit ausdrücklich die Leitvorstellung von eigenverantwortlichen Funktionsträgern in unseren Kommunen an ¿ seien es Gemeinderäte, Kreistagsmitglieder, Ortschaftsräte, Bürgermeister oder Landräte.

Wir sind fest davon überzeugt, dass diese Menschen am besten wissen, was für ihre Kommunen gut ist, und dass sie auch nach diesen Erkenntnissen handeln. Wir wenden uns daher gegen jede Form der Rasterung, die den Entscheidungsspielraum der örtlichen Akteure einengt. Freiwilligkeit bedeutet für uns Gestaltungsfreiheit vor Ort unter der Prämisse flächendeckender leistungsfähiger Einheiten. Dieser stehen staatliche Vorgaben von Mindestgrößen kommunaler Einheiten, terminliche Vorgaben für freiwillige Zusammenschlüsse und die Androhung staatlichen Zwanges entgegen. Derartige Druckmittel lassen sich nach unserer Erkenntnis auch nicht mit einem "Blick über den Gartenzaun" begründen. Ich hatte in meinem Haus vor wenigen Wochen Besuch einer Gruppe leitender Verwaltungsbeamter der schleswig-holsteinischen ämter zu Besuch. Diese haben mir in beeindruckender Weise ihre kommunalen Strukturen erklärt, die ohne Mindestgrößenvorgaben bei amtsangehörigen Gemeinden auskommen. Deren Modell funktioniert. Und ich kenne niemanden, der die Leistungsfähigkeit der schleswig-holsteinischen kommunalen Selbstverwaltung in Frage stellt. Wenn ich nun betrachte, dass das Land Sachsen-Anhalt in seiner Einwohnerzahl und heutigen Gemeindezahl in etwa diesem nördlichsten Bundesland entspricht, dann Frage ich mich, wo sind die zwingenden Gründe, die es rechtfertigen könnten, unsere Kommunen ihrer Eigenverantwortung zu berauben? Ich sehe keine!

Anrede,

die Inhalte unserer Kommunalreform lassen sich unter den Stichworten

 

 

Freiwilligkeit

Eigenverantwortlichkeit

Gestaltungsfreiheit

Leistungsfähigkeit und damit

 

Akzeptanz vor Ort zusammenfassen. Ausdruck dessen ist das heute zur Verabschiedung anstehende Gesetz. Die Koalition und die Landesregierung erfüllen damit zeitnah ein Versprechen, das bereits im Vorfeld der Landtagswahlen gegeben wurde.

Die von den Reformvorhaben betroffenen Menschen müssen erkennen können, dass Reformen sie nicht als bloße Objekte, sondern als Subjekte sehen, denen die Neugestaltung bei der Aufgabenerledigung helfen sollen.

Anrede,

die Kommunalreform hat die Gemüter in unserem Land nachhaltig bewegt. Wir brauchen hier klare Orientierungen, auf die sich die Menschen auch künftig verlassen können. Dies können wir angesichts der handlungsfähigen Mehrheiten in diesem Hause politisch leisten. Und wir wollen es heute auch fachlich tun. Mit dem Ihnen vorliegenden Gesetzentwurf wird klargestellt: Es gibt auf der gemeindlichen Ebene drei Modellformen für die hauptamtliche Verwaltung, derer sich unsere Kommunen für ihre Aufgabenerledigung bedienen können:

 

 

Gemeinden mit eigener Verwaltung

Verwaltungsgemeinschaften des Modells gemeinsames Verwaltungsamt und

Verwaltungsgemeinschaften des Modells Trägergemeinde.

 

Diese Strukturen sind den Menschen in unseren Kommunen seit dem Jahre 1994 bestens vertraut, diese Modelle reichen aus.

Ich möchte an dieser Stelle nochmals grundlegend klarstellen: Unser Ansatz bedeutet nicht, wie es vereinzelt fälschlicherweise dargestellt wurde, dass wir die Kommunalreform "zurückdrehen oder gar stoppen". Dies war zu keiner Zeit und wird auch künftig nicht beabsichtigt. Wir stellen lediglich die zeitliche Abfolge um und schaffen den Zwang ab. überall dort, wo Prozesse der Konzentration gewollt sind oder sogar stattfinden, sollen und können sie weiterlaufen. Es wäre geradezu sträflich, die vielen Kommunen, die sich bereits gefunden, also zusammengeschlossen haben oder auf einem guten Weg dahin sind, an der Fortsetzung des Vorhabens zu hindern. Mein Haus und ich werden überall dort, wo unsere beratende Unterstützung gewünscht und notwendig ist, diese gern geben. Laufende Vorhaben sollen fortgesetzt werden. Lediglich dort, wo Kommunen in eine Situation angesichts der damals drohenden "staatlichen Zwangsphase der Gebietsreform" in den Konzentrationsprozess genötigt wurden, sollen sie die Chance der Meinungsneubildung haben. Die Landesregierung wird aber niemandem ein Reformvorhaben ausreden, wenn es dem freien Willen der betroffenen Kommunen entspricht.

Anrede,

Die Reform geht also weiter, sie wird nicht angehalten. Sichtbarer Ausdruck dessen ist, dass ausdrücklich alle die Vorschriften erhalten bleiben, die ein gedeihliches Zusammenwachsen von Kommunen erleichtern und fördern, ich nenne hier insbesondere Regelungen des ersten Vorschaltgesetzes zur Personalüberleitung, zur Stärkung des Ortschaftsrechts und zum Kommunalwahlrecht, die dem ehrlichen Interessenausgleich dienen. Meine sehr verehrten Damen und Herren der Opposition, ich lege Ihnen die Lektüre unseres Gesetzes ans Herz, Sie werden dann ¿ sofern Sie dies unvoreingenommen tun ¿ feststellen, dass ein Großteil Ihrer Kritik nicht haltbar ist.

Anrede,

ich habe in allen Diskussionen um Verwaltungs-, Funktional- und Kommunalreformen stets betont, dass die Reform kein Selbstzweck ist. Sie muss der Straffung der Verwaltung und der konstruktiven Aufgabenerledigung im Interesse der Bürger dienen. Wenn also die bestmögliche Aufgabenerledigung Hauptziel ist, dann ist es selbstverständlich, dass alle Maßnahmen, die dieser Zielerreichung dienen können, unterstützt werden müssen. Daher findet der Antrag der Kolleginnen und Kollegen der SPD-Fraktion zur Interkommunalen Funktionalreform meine Zustimmung. Ich denke, dass dieser von der SPD eingeschlagene Weg von ihr auch im übrigen weitergegangen wird.

Anrede,

ich von rufe Sie und alle Menschen in unserem Land zur konstruktiven Mitarbeit an der Stärkung der Verwaltungsstrukturen in unserem Land auf. Tragen Sie den Ihnen vorliegenden konstruktiven Ansatz mit.

 

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