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Landesregierung unterstützt Neuregelung der steuerlichen Föderung von Stiftungen / Ministerpräsident Höppner: "Detailfragen im Vermittlungsausschuss klären"
16.05.2000, Magdeburg – 285
- Staatskanzlei und Ministerium für Kultur
Staatskanzlei - Pressemitteilung Nr.: 285/00
Magdeburg, den 16. Mai 2000
Landesregierung unterstützt Neuregelung der steuerlichen Föderung von Stiftungen / Ministerpräsident Höppner: "Detailfragen im Vermittlungsausschuss klären"
Sachsen-Anhalts Landesregierung unterstützt generell den Gesetzbeschluss des Deutschen Bundestages zur Neuregelung der steuerlichen Förderung von Stiftungen. "Wir werden diesbezüglich unsere Position auf der Bundesratssitzung am kommenden Freitag deutlich machen", so Ministerpräsident Reinhard Höppner.
Die Landesregierung teile die Auffassung, dass es notwendig sei, durch Schaffung steuerlicher Anreize mehr privates Kapital für gemeinnützige Stiftungen zu mobilisieren. "Diese Stiftungen gibt es in vielen gesellschaftlichen Bereichen. Viele Aufgaben im kulturellen, sozialen oder wissenschaftlichen Bereich sind nur über sie finanzierbar."
Ministerpräsident Höppner weiter: "Die Richtung dieses Gesetzes stimmt. Im Detail müssen aber noch einige Fragen geklärt werden. Deswegen befürwortet die Landesregierung im Bundesrat die überweisung des Gesetzesbeschlusses in den Vermittlungsausschuss."
Der Gesetzbeschluss des Deutschen Bundestages sieht bislang unter anderem eine Verbesserung der Rücklagenbildung für Stiftungen vor. Betriebsvermögen, geschenkte oder ererbte Vermögensgegenstände sollen künftig steuerlich begünstigt Stiftungen zugute kommen können. Der derzeit vorliegende Gesetzbeschluss sieht vor, dass über die bisherige Abzugsfähigkeit hinaus jährlich bis zu 40.000 Mark für die Einrichtung einer Stiftung aufgewandt werden können.
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