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Pressemitteilungen der Ministerien

Präsenzveranstaltungen & -prüfungen unter Bedingungen ab 4. Mai möglich
Vorwiegend Online-Lehre im Sommersemester / Willingmann: ?Praxistest für digitale Angebote?

17.04.2020, Magdeburg – 30

  • Ministerium für Wirtschaft, Wissenschaft und Digitalisierung

Im

Sommersemester 2020 wird der Lehrbetrieb an Sachsen-Anhalts Hochschulen ? wie im gesamten

Bundesgebiet ? in der Regel online erfolgen. Veranstaltungen und

Prüfungen, bei denen Anwesenheit erforderlich ist, können unter strengen

hygienischen Voraussetzungen und in kleinen Gruppen ab

dem 4. Mai 2020 stattfinden. Darauf haben sich Wissenschaftsminister Prof.

Dr. Armin Willingmann und die Spitzen der Hochschulen im Land in dieser Woche verständigt. 

 

Der

Minister betonte: ?Die Corona-Krise verlangt auch in der Wissenschaft flexible

Lösungen. Das Sommersemester in Sachsen-Anhalt soll soweit wie möglich zu einem

Digital- bzw. Kreativsemester werden. Unsere Hochschulen arbeiten mit

Unterstützung von Bund und Land seit langem am Auf- und Ausbau digitaler

Lehrangebote; jetzt kommt der Praxistest ? für diese Angebote und für die Kreativität

insbesondere in der Gestaltung des Lehrbetriebs. Besonders wichtig ist es mir, dass

Studierenden durch die Corona bedingten Einschränkungen keine Nachteile

entstehen, wenn Lehrveranstaltungen nicht stattfinden bzw. auch nicht digital

besucht werden können. Daher werden die Hochschulen auch bei der Anerkennung

des Semesters flexibel im Sinne ihrer Studierenden entscheiden können.? 

 

Hintergrund:

 

Präsenzveranstaltungen

an Sachsen-Anhalts Hochschulen sind derzeit auf

Anweisung des Wissenschaftsministeriums vom 12. März 2020 bis

zum 20. April ausgesetzt. Mit

der 4.Eindämmungsverordnung der Landesregierung, die Regelungen für den

Zeitraum ab dem 20. April 2020 enthält, wurden Präsenz-Lehrveranstaltungen

grundsätzlich wieder zugelassen, deren Durchführung aber von strengen Auflagen

zu Abstand und Hygiene abhängig gemacht wird. Sachsen-Anhalts Hochschulen sollen

ab dem 4. Mai 2020 bei Beachtung dieser Auflagen auch Präsenzveranstaltungen

durchführen können. Zu den Details wird das Wissenschaftsministerium eine

entsprechende Verfügung erlassen. 

 

Studierende

erhalten trotz der Verschiebungen des Präsenz-Lehrbetriebs auch weiterhin BAföG

in voller Höhe. Soweit eine Verzögerung des Studienablaufs durch COVID-19 zu

einer Überschreitung der Regelstudienzeit und damit zu einer Überschreitung der

Förderhöchstdauer beim BAföG führt, ist eine Weiterförderung für einen

angemessenen Zeitraum (§ 15 Abs. 3 Nr. 1 BAföG) ? auch nach Zusage des Bundes ?

gesichert. Dasselbe gilt z.B. für Fristen für Leistungsnachweise, die aufgrund

der Verzögerung nicht termingerecht eingereicht werden können. 

 

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