Pressemitteilungen der Ministerien
Präsenzveranstaltungen & -prüfungen unter Bedingungen ab 4. Mai möglich
Vorwiegend Online-Lehre im Sommersemester / Willingmann: ?Praxistest für digitale Angebote?
17.04.2020, Magdeburg – 30
- Ministerium für Wirtschaft, Wissenschaft und Digitalisierung
Im
Sommersemester 2020 wird der Lehrbetrieb an Sachsen-Anhalts Hochschulen ? wie im gesamten
Bundesgebiet ? in der Regel online erfolgen. Veranstaltungen und
Prüfungen, bei denen Anwesenheit erforderlich ist, können unter strengen
hygienischen Voraussetzungen und in kleinen Gruppen ab
dem 4. Mai 2020 stattfinden. Darauf haben sich Wissenschaftsminister Prof.
Dr. Armin Willingmann und die Spitzen der Hochschulen im Land in dieser Woche verständigt.
Der
Minister betonte: ?Die Corona-Krise verlangt auch in der Wissenschaft flexible
Lösungen. Das Sommersemester in Sachsen-Anhalt soll soweit wie möglich zu einem
Digital- bzw. Kreativsemester werden. Unsere Hochschulen arbeiten mit
Unterstützung von Bund und Land seit langem am Auf- und Ausbau digitaler
Lehrangebote; jetzt kommt der Praxistest ? für diese Angebote und für die Kreativität
insbesondere in der Gestaltung des Lehrbetriebs. Besonders wichtig ist es mir, dass
Studierenden durch die Corona bedingten Einschränkungen keine Nachteile
entstehen, wenn Lehrveranstaltungen nicht stattfinden bzw. auch nicht digital
besucht werden können. Daher werden die Hochschulen auch bei der Anerkennung
des Semesters flexibel im Sinne ihrer Studierenden entscheiden können.?
Hintergrund:
Präsenzveranstaltungen
an Sachsen-Anhalts Hochschulen sind derzeit auf
Anweisung des Wissenschaftsministeriums vom 12. März 2020 bis
zum 20. April ausgesetzt. Mit
der 4.Eindämmungsverordnung der Landesregierung, die Regelungen für den
Zeitraum ab dem 20. April 2020 enthält, wurden Präsenz-Lehrveranstaltungen
grundsätzlich wieder zugelassen, deren Durchführung aber von strengen Auflagen
zu Abstand und Hygiene abhängig gemacht wird. Sachsen-Anhalts Hochschulen sollen
ab dem 4. Mai 2020 bei Beachtung dieser Auflagen auch Präsenzveranstaltungen
durchführen können. Zu den Details wird das Wissenschaftsministerium eine
entsprechende Verfügung erlassen.
Studierende
erhalten trotz der Verschiebungen des Präsenz-Lehrbetriebs auch weiterhin BAföG
in voller Höhe. Soweit eine Verzögerung des Studienablaufs durch COVID-19 zu
einer Überschreitung der Regelstudienzeit und damit zu einer Überschreitung der
Förderhöchstdauer beim BAföG führt, ist eine Weiterförderung für einen
angemessenen Zeitraum (§ 15 Abs. 3 Nr. 1 BAföG) ? auch nach Zusage des Bundes ?
gesichert. Dasselbe gilt z.B. für Fristen für Leistungsnachweise, die aufgrund
der Verzögerung nicht termingerecht eingereicht werden können.
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