Pressemitteilungen der Ministerien
Kabinett befürwortet Verwaltungsvereinbarung
zum Investitionsprogramm des Bundes ?Zukunft, Bildung und Betreuung?
Sachsen-Anhalt erhält vom Bund nach Unterzeichnung 126 Mio. Euro zur Förderung
von Ganztagsschulen
15.04.2003, Magdeburg – 179
- Staatskanzlei und Ministerium für Kultur
Staatskanzlei - Pressemitteilung Nr.: 179/03
Staatskanzlei - Pressemitteilung
Nr.: 179/03
Magdeburg, den 15. April 2003
Kabinett befürwortet Verwaltungsvereinbarung
zum Investitionsprogramm des Bundes ¿Zukunft, Bildung und Betreuung¿
Sachsen-Anhalt erhält vom Bund nach Unterzeichnung 126 Mio. Euro zur Förderung
von Ganztagsschulen
Nach intensiven Nachverhandlungen und
Abstimmungsprozessen zwischen Bund und Ländern konnte Kultusminister Prof. Dr.
Jan-Hendrik Olbertz heute im Kabinett die geänderte und unterschriftsreife
Verwaltungsvereinbarung zum Investitionsprogramm des Bundes ¿Zukunft, Bildung
und Betreuung¿ vorstellen. Von den vier Mrd. Euro, die der Bund für die Jahre
2003 bis 2007 zur Förderung von Ganztagsschulen zur Verfügung stellt, wird
Sachsen-Anhalt nach der Unterzeichnung insgesamt rund 126 Mio. Euro erhalten.
Er begrüße das Zustandekommen einer
einvernehmlichen Verwaltungsvereinbarung sehr, erklärt Kultusminister Olbertz.
Das Ministerium werde in Kürze Richtlinien zur Beantragung der Fördermittel
herausgeben. Ganztagsangebote seien eine sinnvolle Ergänzung der schulischen
Angebote im Land, fügte der Minister hinzu. Dies setze allerdings eine
tragfähige pädagogische Konzeption voraus.
Gegenüber dem ersten Entwurf, der von der
Bundesministerin für Bildung und Forschung am 10. Februar 2003 vorgelegt worden
war, sind zahlreiche Änderungen und Verbesserungen vorgenommen worden.
Insbesondere durch das erfolgreiche Eintreten Sachsen-Anhalts wurden in der
Verwaltungsvereinbarung die Besonderheiten der neuen Länder berücksichtigt. Danach
ist jetzt nicht nur die Schaffung neuer Ganztagsplätze förderfähig, sondern
auch die qualitative Weiterentwicklung bereits bestehender Angebote.
Kooperationsmodelle mit Horten in unterschiedlicher Trägerschaft werden
ausdrücklich einbezogen. Die Eigenaufwendungen in den Ländern in Höhe von
mindestens zehn Prozent können auch projektübergreifend eingesetzt werden. Die
geänderte Vereinbarung sieht außerdem vor, dass neben Baumaßnahmen jetzt auch
Ausstattungsinvestitionen sowie hiermit verbundene Dienstleistungen gefördert
werden können. Bis zu 50.000 Euro Verwaltungskosten können vom Land pro Jahr
geltend gemacht werden.
Grundsätzlich wurde in der geänderten Fassung
herausgestellt, dass die Gestaltung pädagogischer Konzepte ausschließlich in
der Verantwortung der Länder liege und die föderale Stellung der Länder
gegenüber dem Bund gewahrt bleibe.
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Tel: (0391) 567-6666
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staatskanzlei@stk.sachsen-anhalt.de
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