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Pressemitteilungen der Ministerien

Kabinett befürwortet Verwaltungsvereinbarung
zum Investitionsprogramm des Bundes ?Zukunft, Bildung und Betreuung?
Sachsen-Anhalt erhält vom Bund nach Unterzeichnung 126 Mio. Euro zur Förderung
von Ganztagsschulen

15.04.2003, Magdeburg – 179

  • Staatskanzlei und Ministerium für Kultur

 

 

 

 

 

 

 

 

Staatskanzlei - Pressemitteilung Nr.: 179/03

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Staatskanzlei - Pressemitteilung

Nr.: 179/03

 

 

 

Magdeburg, den 15. April 2003

 

 

 

Kabinett befürwortet Verwaltungsvereinbarung

zum Investitionsprogramm des Bundes ¿Zukunft, Bildung und Betreuung¿

Sachsen-Anhalt erhält vom Bund nach Unterzeichnung 126 Mio. Euro zur Förderung

von Ganztagsschulen

 

Nach intensiven Nachverhandlungen und

Abstimmungsprozessen zwischen Bund und Ländern konnte Kultusminister Prof. Dr.

Jan-Hendrik Olbertz heute im Kabinett die geänderte und unterschriftsreife

Verwaltungsvereinbarung zum Investitionsprogramm des Bundes ¿Zukunft, Bildung

und Betreuung¿ vorstellen. Von den vier Mrd. Euro, die der Bund für die Jahre

2003 bis 2007 zur Förderung von Ganztagsschulen zur Verfügung stellt, wird

Sachsen-Anhalt nach der Unterzeichnung insgesamt rund 126 Mio. Euro erhalten.

 

Er begrüße das Zustandekommen einer

einvernehmlichen Verwaltungsvereinbarung sehr, erklärt Kultusminister Olbertz.

Das Ministerium werde in Kürze Richtlinien zur Beantragung der Fördermittel

herausgeben. Ganztagsangebote seien eine sinnvolle Ergänzung der schulischen

Angebote im Land, fügte der Minister hinzu. Dies setze allerdings eine

tragfähige pädagogische Konzeption voraus.

 

Gegenüber dem ersten Entwurf, der von der

Bundesministerin für Bildung und Forschung am 10. Februar 2003 vorgelegt worden

war, sind zahlreiche Änderungen und Verbesserungen vorgenommen worden.

Insbesondere durch das erfolgreiche Eintreten Sachsen-Anhalts wurden in der

Verwaltungsvereinbarung die Besonderheiten der neuen Länder berücksichtigt. Danach

ist jetzt nicht nur die Schaffung neuer Ganztagsplätze förderfähig, sondern

auch die qualitative Weiterentwicklung bereits bestehender Angebote.

Kooperationsmodelle mit Horten in unterschiedlicher Trägerschaft werden

ausdrücklich einbezogen. Die Eigenaufwendungen in den Ländern in Höhe von

mindestens zehn Prozent können auch projektübergreifend eingesetzt werden. Die

geänderte Vereinbarung sieht außerdem vor, dass neben Baumaßnahmen jetzt auch

Ausstattungsinvestitionen sowie hiermit verbundene Dienstleistungen gefördert

werden können. Bis zu 50.000 Euro Verwaltungskosten können vom Land pro Jahr

geltend gemacht werden.

 

Grundsätzlich wurde in der geänderten Fassung

herausgestellt, dass die Gestaltung pädagogischer Konzepte ausschließlich in

der Verantwortung der Länder liege und die föderale Stellung der Länder

gegenüber dem Bund gewahrt bleibe.

 

 

 

Impressum:

 

Staatskanzlei des Landes Sachsen-Anhalt

Pressestelle

Domplatz 4

39104 Magdeburg

Tel: (0391) 567-6666

Fax: (0391) 567-6667

Mail:

staatskanzlei@stk.sachsen-anhalt.de

 

 

 

 

 

 

 

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Hegelstraße 42

39104 Magdeburg

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Fax: (0391) 567-6667

Mail: staatskanzlei@stk.sachsen-anhalt.de