Pressemitteilungen der Ministerien
Landesregierung beschließt Bußgeldkatalog
02.04.2020, Magdeburg – 153
- Staatskanzlei und Ministerium für Kultur
Sachsen-Anhalt verlängert die Maßnahmen zur vorübergehenden
Kontaktbeschränkung um zwei Wochen bis zum 19. April. Die Regelungen zu
Versammlungen, zur Schließung von Bildungs- und Kultureinrichtungen, von Hotels
und Gaststätten, von Ladengeschäften und Sportstätten sowie Besuchsverbote für
Pflegeheime und Behinderteneinrichtungen bleiben ebenfalls bis zum 19. April
bestehen. Verstöße gegen die 3. Corona-Eindämmungsverordnung können mit
Bußgeldern oder mit Geldstrafen und Haft mit bis zu zwei Jahren geahndet
werden. Das hat die Landesregierung heute beschlossen. Gesundheitsministerin
Petra Grimm-Benne sagte: ?Ziel aller Beschränkungen ist es, durch Abstand
zwischen den Menschen weitere Ansteckungen möglichst zu verhindern. Damit das
durchgesetzt werden kann, sind Bußgelder und Strafen ergänzend geregelt.? Den
Weg dazu hatte der Bund in der vergangenen Woche mit einer Änderung im
Infektionsschutzgesetz eröffnet.
Mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder Geldstrafe kann
zum Beispiel bestraft werden, wer ohne Erlaubnis an Versammlungen teilnimmt
oder zu deren Durchführung aufruft, wer Touristen beherbergt, Reisebusreisen
veranstaltet, seine Gaststätte öffnet oder sein Ladengeschäft, ohne dass eine
Ausnahmegenehmigung vorliegt.
Der Bußgeldkatalog führt zwölf Punkte auf und nennt
Regelsätze, die von ?fahrlässiger und erstmaliger Begehungsweise? ausgehen. Für
Wiederholungstäter und bei Vorsatz ist der Regelsatz zu verdoppeln.
Betriebsinhabern, die Abstandsbestimmungen, Zugangsbeschränkungen,
Einlasskontrollen oder Hygienebedingungen nicht einhalten, drohen 1.000 Euro
Bußgeld. Mit 500 Euro Bußgeld müssen Reiserückkehrer, Corona-Infizierte und
deren Kontaktpersonen rechnen, die Besuchsverbote in Krankenhäuser-, Pflege-
und Behinderteneinrichtungen missachten. 250 Euro Bußgeld sind pro Person bei
Feiern, Grillen oder Picknicken im öffentlichen Raum vorgesehen. Beim Betreten
von Spiel- und Bolzplätzen drohen 100 Euro Bußgeld. Wer trotz Verbot eine
touristische Reise nach Sachsen-Anhalt unternimmt, muss mit einem
Bußgeldbescheid von 400 Euro rechnen.
Je nach den Umständen des Einzelfalls können die Bußgelder
im Rahmen der gesetzlichen Grenzen erhöht oder ermäßigt werden. Eine Ermäßigung
kommt insbesondere in Betracht, wenn die Gefahr einer potentiellen Infizierung
anderer Personen gering ist, wenn Einsicht gezeigt wird oder wenn die
vorgeschriebene Geldbuße zu einer unzumutbaren wirtschaftlichen Belastung
führen würde.
Die 3. Corona-Eindämmungsverordnung erweitert zudem den
Kreis der Mädchen und Jungen, für die die Kindertagesstätten geöffnet bleiben.
Dazu zählen jetzt ausdrücklich auch die Kinder, für die laut Jugendamt ein
Kita-Besuch aus Gründen des Kindeswohls notwendig ist.
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