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Pressemitteilungen der Ministerien

Innenminister Püchel:
Anträge auf Vertriebenenzuwendung in Sachsen-Anhalt nahezu abgearbeitet;
in ca. 95% der Fälle wurde die Zuwendung gewährt

22.11.2000, Magdeburg – 159

  • Ministerium für Inneres und Sport

 

 

 

Ministerium des Innern - Pressemitteilung Nr.: 159/00

 

Magdeburg, den 22. November 2000

 

 

Innenminister Püchel:

Anträge auf Vertriebenenzuwendung in Sachsen-Anhalt nahezu abgearbeitet;

in ca. 95% der Fälle wurde die Zuwendung gewährt

 

Innenminister Dr. Manfred Püchel: "Bisher wurden insgesamt 253.504 Anträge auf Vertriebenenzuwendung gestellt." "Für die Landkreise Wernigerode, Quedlinburg sowie den Saalkreis und den Altmarkkreis Salzwedel konnten die Antragsbearbeitungen abgeschlossen werden", so Püchel weiter.

 

Seit Inkrafttreten des Vertriebenenzuwendungsgesetzes am 1. Januar 1994 wurden, so Püchel, bis zum 31. Oktober 2000 in Sachsen-Anhalt insgesamt 252.932 Anträge bearbeitet. Das seien weit über 99 Prozent der gestellten Anträge.

 

An 240.605 Antragsteller, das entspricht ca. 95 % der Fälle, wurden die Bewilligungsbescheide ausgestellt. Bisher wurden 960.545.000 DM ausgezahlt.

 

In 10.566 Fällen mussten die Anträge abgelehnt werden. Das entspricht rund 5 % aller geprüften Fälle.

 

Info:

Anspruchsberechtigte nach dem Vertriebenenzuwendungsgesetz, das zum 1. Januar 1994 in Kraft trat, sind Vertriebene, die nach der Vertreibung ihren ständigen Wohnsitz im Beitrittsgebiet vor dem 3. Oktober 1990 genommen und ihn dort bis zu diesem Zeitpunkt ohne Unterbrechung innegehabt haben. Termin der Antragstellung für diese Personen war der 30. September 1995. Ausgenommen sind Vertriebene, die nach dem 8. Mai 1945 rechtsbeständig Bodenreformland oder nach dem 3. Okt. 1990 eine Zuwendung aus Landesmitteln erhalten haben.

 

Im Juni 1998 wurden veränderte Auslegungsregelungen zum Vertriebenenzuwendungsgesetz getroffen. Die neue Regelung sah vor, dass Eigentümern von weniger als 5.000 m2 Bodenreformland die Differenz zwischen dem Wert ihres Grundstückes und der Vertriebenenzuwendung ausgezahlt wird. Als Bodenwert wird ein pauschalisierter Betrag von 0,80 DM je m2 zugrunde gelegt. Besitzt also jemand 1.000 m2 Land aus der Bodenreform, so hat dies einen pauschalen Wert von 800 DM. Sofern er die sonstigen gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt, kann er nun die Differenz zwischen dieser Summe und der Vertriebenenzuwendung in Höhe von 4.000 DM, also 3.200 DM, erhalten.

 

Die bis dahin wegen Besitz von Bodenreformland ablehnenden Bescheide wurden von Amts wegen widerrufen und nach Prüfung neu beschieden. Vertriebene, die von einer Antragstellung bisher abgesehen haben, weil sie davon ausgegangen waren, dass die Zuwendung wegen des Erhalts von Bodenreformland ohnehin nicht bewilligt werden würde, konnten bis zum 31. Dezember 1998 einen Antrag bei der Vertriebenenbehörde ihres Landkreises bzw. ihrer kreisfreien Stadt stellen.

 

 

 

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