Menu
menu

Pressemitteilungen der Ministerien

Landesregierung und Gewerkschaften einigen sich auf eine "Rahmenvereinbarung zur Verwaltungsmodernisierung" / Ministerpräsident Höppner: "Betriebsbedingte Kündigungen sollen vermieden werden, wenn alternative Beschäftigungsmöglichkeiten akzeptiert werden"

08.01.2002, Magdeburg – 12

  • Staatskanzlei und Ministerium für Kultur

 

 

 

Staatskanzlei - Pressemitteilung Nr.: 012/02

 

Magdeburg, den 8. Januar 2002

 

Landesregierung und Gewerkschaften einigen sich auf eine "Rahmenvereinbarung zur Verwaltungsmodernisierung" / Ministerpräsident Höppner: "Betriebsbedingte Kündigungen sollen vermieden werden, wenn alternative Beschäftigungsmöglichkeiten akzeptiert werden"

Das Kabinett hat in seiner heutigen ersten Sitzung im neuen Jahr die Rahmenvereinbarung mit den Gewerkschaften zum Thema Funktionalreform und Stellenabbau im öffentlichen Dienst zur Kenntnis genommen. Die Vereinte Dienstleistungsgesellschaft ver.di, Landesbezirk Sachsen-Anhalt, der Deutsche Beamtenbund Sachsen-Anhalt sowie die Landesregierung hatten gestern eine Rahmenvereinbarung zur Verwaltungsmodernisierung paraphiert. Die Vereinbarung ersetzt die in der Gemeinsamen Erklärung der Landesregierung Sachsen-Anhalt und der Gewerkschaften von 1995 vereinbarten Grundsätze zur Umsetzung der Verwaltungsreform.

Ministerpräsident Dr. Reinhard Höppner: "Wir gehen mit dieser Vereinbarung einen weiteren Schritt auf unserem Weg zur Modernisierung der Verwaltung bei gleichzeitiger Reduzierung der Personalkosten. Dieser Weg war in der Vergangenheit nicht immer einfach, er wird es auch in Zukunft nicht sein. Umso wichtiger ist es, dass wir mit ver.di und dem Deutschen Beamtenbund die beiden relevanten Partner mit ins Boot holen konnten."

Mit der Rahmenvereinbarung sollen auch in der aktuellen, bisher umfassendsten Modernisierungsphase für die öffentliche Verwaltung in Sachsen-Anhalt die Voraussetzungen für eine sozialverträgliche Umsetzung der personellen Umstrukturierungsprozesse und zur Sicherung von Beschäftigungsmöglichkeiten in der Landesverwaltung geschaffen werden. Höppner unterstrich: "Wir werden betriebsbedingte Kündigungen wie in der Vergangenheit vermeiden, sofern alternative Beschäftigungsmöglichkeiten akzeptiert werden." Zur Thematik "Beschäftigungssicherung" heißt es in der Vereinbarung u. a., dass Maßnahmen der Verwaltungsmodernisierung grundsätzlich so gestaltet werden sollen, dass kein Arbeitnehmer den Wegfall seiner Beschäftigungsmöglichkeit in der Landesverwaltung befürchten müsse. Die Landesregierung werde hierzu alle möglichen Anstrengungen unternehmen. Jedem Arbeitnehmer, dessen Arbeitsplatz im Rahmen von Maßnahmen der Verwaltungsmodernisierung entfalle, solle ein zumutbarer Ersatzarbeitsplatz angeboten werden. Wenn für die Weiterbeschäftigung auf einem anderen Arbeitsplatz eine Qualifizierung erforderlich sein sollte, werde die Landesverwaltung Fort- und Weiterbildungsangebote in ausreichendem Umfang gewährleisten.

Der Ministerpräsident hob hervor, dass die Landesregierung nun mit den drei Vorschaltgesetzen, der Rahmenvereinbarung, dem Landtags-Entschließungsantrag und der demnächst ihre Arbeit aufnehmenden Finanzkommission über alle Instrumente verfüge, die für den weiteren Prozess der Verwaltungsmodernisierung notwendig seien. Höppner: "Dieses gute Ergebnis ist die Folge unserer konsequenten Vorarbeiten aus den vergangenen Jahren. Wir hatten uns vorgenommen, auf dem Feld der Verwaltungsmodernisierung voranzukommen. Das ist uns gelungen."

Ministerpräsident Dr. Reinhard Höppner, ver.di-Landesbezirksleiter Jürgen Schenk und der Vorsitzende des Deutschen Beamtenbundes Sachsen-Anhalt, Dr. Werner-Eckhard Böhm, werden die Rahmenvereinbarung am 16. Januar 2002 in der Staatskanzlei unterzeichnen.

 

 

Impressum:

Staatskanzlei des Landes Sachsen-Anhalt

Pressestelle

Domplatz 4

39104 Magdeburg

Tel: (0391) 567-6666

Fax: (0391) 567-6667

Mail: staatskanzlei@stk.sachsen-anhalt.de

 

 

Impressum:

Staatskanzlei des Landes Sachsen-Anhalt

Pressestelle

Hegelstraße 42

39104 Magdeburg

Tel: (0391) 567-6666

Fax: (0391) 567-6667

Mail: staatskanzlei@stk.sachsen-anhalt.de