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Pressemitteilungen der Ministerien

Landesfinanzen/ Kommunen rufen Investitionsmittel zögerlich ab/ Finanzminister Paqué: Investitionsprogramm für Kommunen attraktiver gestaltet

09.07.2002, Magdeburg – 443

  • Staatskanzlei und Ministerium für Kultur

 

 

 

Staatskanzlei - Pressemitteilung Nr.: 443/02

 

Magdeburg, den 9. Juli 2002

 

Landesfinanzen/ Kommunen rufen Investitionsmittel zögerlich ab/ Finanzminister Paqué: Investitionsprogramm für Kommunen attraktiver gestaltet

Die Mitglieder der Landesregierung von Sachsen-Anhalt haben auf ihrer heutigen Sitzung über den Stand des Abflusses an Investitionsmitteln für die Kommunen beraten und das Kommunale Investitionsprogramm (KommInv 2002) modifiziert.

Dazu erklärte Finanzminister Karl-Heinz Paqué: "Wir mussten feststellen, dass der Abruf der Mittel für Investitionen durch die Kommunen bisher unbefriedigend ist. Aus dem Landeshaushalt für das Jahr 2002 wurden 100 Mio. Euro im Rahmen eines Kommunalen Investitionsprogramms bereitgestellt. Obwohl das Landesförderinstitut alle Kommunen angeschrieben hat und auch der Städte- und Gemeindebund sowie der Landkreistag Sachsen-Anhalt auf das Programm aufmerksam gemacht haben, lief dieses schleppend an. Mit Stand vom 25. Juni 2002 hatten erst 218 von 1293 antragsberechtigten Kommunen Anträge mit einen Volumen von rd. 16,5 Mio. Euro eingereicht. Deshalb hat die Landesregierung heute beschlossen, das bestehende Programm noch attraktiver für die Kommunen zu gestalten und eine zusätzliche vollständige Tilgungszusage durch das Land in das Programm aufzunehmen."

Diese Tilgungszusage gibt es in den Fällen, in denen eine Kommune die Mittel zur Finanzierung des Eigenanteils in einem anderen Förderprogramm einsetzt. Auch die Kommunen, die bereits Anträge gestellt haben, bekommen die Möglichkeit, von der Neuregelung zu profitieren.

Paqué sagte dazu: "Es kann nicht die Rede davon sein, dass die Kommunen keine Möglichkeit zu investieren hätten. Das Kommunale Investitionsprogramm bietet den Kommunen größtmögliche Handlungsfreiheit bei der Durchführung ihrer notwendigen Investitionen."

Aus dem Investitionsprogramm erhalten die Kommunen Mittel aus Darlehen, die grundsätzlich als Eigenmittel der Kommunen gelten. Daher ergibt sich prinzipiell keine Einschränkung beim Einsatz dieser Mittel zur Kofinanzierung.

So könnten diese Mittel beispielsweise für die Finanzierung von Maßnahmen der

 

 

Wasserversorgung und Abwasserentsorgung

Abfallwirtschaft

Stadt- und Dorferneuerung einschließlich touristischer Infrastruktur

Infrastruktur im Rahmen der Baulanderschließung (einschließlich der Aufwendungen für Grunderwerb, die dauerhaft von der Kommune zu tragen sind, z.B. öffentliche Wege)

kommunalen Verkehrsinfrastruktur einschließlich öffentlicher Personennahverkehr

Energieeinsparung und Sanierung bestehender Fernwärmenetze

sozialen und kulturellen Infrastruktur und Verwaltungs- und Telekommunikationsinfrastruktur genutzt werden.

 

 

Finanzminister Paqué forderte die Kommunen auf, ihre Hausaufgaben zu erledigen und die zur Verfügung stehenden Mittel abzurufen. Er erinnerte daran, dass öffentliche Aufträge insbesondere den Mittelstand, die Bauindustrie und kleinere Handwerkern vor Ort stärken und zum Erhalt zahlreicher Arbeitsplätze in diesen Bereichen beitrügen.

 

Erläuterung des Investitionsprogramms:

Das Investitionsprogramm für Kommunen mit einer Höhe von insgesamt 100 Millionen Euro soll Städten, Gemeinden und Landkreisen dringend benötigte Investitionen ermöglichen. Das Programm wird über das Landesförderinstitut (LFI) abgewickelt. Dort können die Kommunen ihre Anträge einreichen.

 

Das LFI prüft die Kreditanträge und die Voraussetzungen für die Darlehensgewährung und zahlt die Mittel aus. Das Darlehen kann grundsätzlich auch zusammen mit anderen Fördermitteln eingesetzt werden. Es wird auch für Maßnahmen ausgereicht, die ab dem 1. Januar 2002 begonnen wurden.

Das Land übernimmt die Zinszahlung für das Programm, das eine Laufzeit von zehn Jahren hat. Außerdem übernimmt es für die ersten drei Jahre (2003 bis 2005) die Tilgung. Die Tilgung ab dem Jahr 2006 wird im Rahmen der Novellierung des Finanzausgleichsgesetzes (FAG) geregelt.

Neu: Das Land übernimmt zusätzlich die vollständige Tilgung von Darlehen für solche Projekte, bei denen die Kreditmittel als Kofinanzierungsmittel in anderen Förderprogrammen eingesetzt werden.

über eine Garantieerklärung des Landes gegenüber der kreditgebenden Bank ist sichergestellt, dass Probleme bei der kommunalaufsichtlichen Genehmigung der Kredite ausgeschlossen sind.

Die Garantiererklärung beinhaltet, dass für Kommunen, die nach dem Jahr 2005 nicht zur Kredittilgung fähig sein sollten, das Land die Tilgung übernimmt.

 

 

 

Impressum:

Staatskanzlei des Landes Sachsen-Anhalt

Pressestelle

Domplatz 4

39104 Magdeburg

Tel: (0391) 567-6666

Fax: (0391) 567-6667

Mail: staatskanzlei@stk.sachsen-anhalt.de

 

 

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