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Pressemitteilungen der Ministerien

Kohortentötung ethisch und wirtschaftlich nicht zu begründen
Bundesratsinitiative Sachsen-Anhalts soll EU-Regelung lockern

28.10.2002, Magdeburg – 220

  • Ministerium für Umwelt, Landwirtschaft und Energie

 

 

 

 

Ministerium für Landwirtschaft und Umwelt - Pressemitteilung Nr.: 220/02

 

 

 

 

 

Ministerium für Landwirtschaft und Umwelt Pressemitteilung Nr.: 220/02

 

Magdeburg, den 28. Oktober 2002

 

Kohortentötung ethisch und wirtschaftlich nicht zu begründen

Bundesratsinitiative Sachsen-Anhalts soll EU-Regelung lockern

Nach dem Willen Sachsen-Anhalts sollen nur noch BSE-infizierte Rinder und deren Nachkommen getötet werden. In einem Bundesratsantrag schlägt das Land vor, die gültige EU-Verordnung dahingehend zu modifizieren, dass bei Feststellung von BSE nicht der gesamte Rinderbestand (Kohorte), sondern nur die betroffenen Tiere und deren Nachkommenschaft getötet werden. Für Landwirtschaftsministerin Petra Wernicke sei die jetzige Regelung weder ethisch noch wirtschaftlich zu begründen.

Tierschutzbund und landwirtschaftliche Verbände unterstützen das Anliegen der Landesregierung.

Wernicke: "Die Erfahrungen sprechen für die Abschaffung der Kohortentötung."

Eine Studie belegt: 4,7 Mio. geschlachtete und fast 500.000 verendete Rinder sind zwischenzeitlich auf BSE in Deutschland getestet worden. Nur in 216 Fällen, davon sieben in Sachsen-Anhalt, waren die Tests positiv. Das entspricht 0,0036 Prozent.

Wernicke: "Abstriche an den BSE-Tests bei Schlachtrindern werden nicht gemacht."

Die müsse es aus Verbraucherschutzgründen weiter geben.

Dagegen sieht Wernicke für eine generelle Einführung der Untersuchungspflicht für alle verendeten Schafe und Ziegen keine Notwendigkeit.

Wernicke: "Es gibt hier keinen Grund aus der Reihe zu tanzen."

Die Absicht des Bundes zur Einführung dieser Regelung schieße wieder mal weit über das von der EU bewusst einheitlich für alle Mitgliedstaaten vorgebende Maß hinaus. Die Vorgaben der EU sind völlig ausreichend und die Umsetzung biete dem Verbraucher ausreichend Schutz und Sicherheit.

Zudem sei bei allen Vorschlägen der Bundesregierung auch zu erwarten, dass Kostenfragen für die Länder berücksichtigt werden. Der finanzielle Mehraufwand wäre wieder durch die Länder zu tragen.

 

 

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