Menu
menu

Pressemitteilungen der Ministerien

Sachsen-Anhalt fordert Korrektur der Politik der Bundesanstalt für Arbeit
Gemeinsame Erklärung von Arbeitsministerium, Arbeitgebern und Gewerkschaften

05.03.2003, Magdeburg – 31

  • Ministerium für Wirtschaft, Wissenschaft und Digitalisierung

 

 

 

Ministerium für Wirtschaft und Arbeit - Pressemitteilung Nr.: 031/03

 

Magdeburg, den 5. März 2003

 

 

Sachsen-Anhalt fordert Korrektur der Politik der Bundesanstalt für Arbeit

Gemeinsame Erklärung von Arbeitsministerium, Arbeitgebern und Gewerkschaften

 

Magdeburg . In einer gemeinsamen Erklärung haben heute das Ministerium für Wirtschaft und Arbeit, die Landesvereinigung der Arbeitgeber- und Wirtschaftsverbände und der DGB von Sachsen-Anhalt eine Korrektur der Politik der Bundesanstalt für Arbeit gefordert. Arbeitsminister Dr. Horst Rehberger, Arbeitgeberpräsident Dr. Helge Fänger und DGB-Chef Dr. Jürgen Weißbach erklärten: "Der Haushalt der Bundesanstalt für Arbeit ist unrealistisch. Er basiert auf nicht eingetroffenen Wirtschaftsdaten. Bereits bei seiner Verabschiedung war klar, dass die eingeplanten Mittel für das Arbeitslosengeld bei weitem nicht ausreichen, weil die Arbeitslosenzahlen in die Höhe schnellen werden. Wir befürworten das Ziel, dass die Bundesanstalt für Arbeit ohne staatliche Zuschüsse auskommt. Ein Ausgleich des Haushaltes darf jedoch nicht zu Lasten der Arbeitslosen und der Kommunen erfolgen. Die jetzt initiierten Einschnitte bei der aktiven Arbeitsmarktpolitik, insbesondere bei Bildung und Qualifizierung sowie bei Arbeitsbeschaffungsmaßnahmen, halten wir für untragbar."

 

Zugleich betonten die Unterzeichner, dass in den neuen Bundesländern die 100-prozentige Lohnkostenförderung für ABM weiter bis Ende des Jahres möglich ist. Insbesondere sollen damit Personen gefördert werden, deren Vermittlung in den ersten Arbeitsmarkt erfolglos war. "Es ist illusorisch, dass bei der derzeitigen Situation der öffentlichen Haushalte höhere Mittel der Kommunen und Landkreise für den zweiten Arbeitsmarkt zur Verfügung gestellt werden," heißt es. "Angesichts dessen, dass Kommunen bereits ihre Investitionsquote senken und damit auf Aufträge an die regionale Wirtschaft verzichten müssen, ist eine Steigerung der Mitfinanzierung durch die Kommunen nicht akzeptabel." Die Gemeinde- und Landkreisordnung setzt hier Grenzen, so dass unter dem Gesichtspunkt unausgeglichener Kommunalhaushalte auch die Kommunalaufsicht die Mitfinanzierung untersagen müsste. Die Bereitschaft der Kommunen und der Landkreise, zusammen mit der Bundesanstalt für Arbeit auch weiterhin Beschäftigungsmöglichkeiten anzubieten, sei dennoch gegeben. Somit kann die Bundesanstalt ihren gesetzlichen Auftrag zur Qualifizierung und zur Verbesserung der Vermittlungschancen für den ersten Arbeitsmarkt in angemessenen Beschäftigungsfeldern wahrnehmen.

 

Trotz aller bisherigen Qualifizierungsanstrengungen im Lande sinkt das durchschnittliche Qualifikationsniveau der Arbeitsuchenden, und der erste Arbeitsmarkt weist nach wie vor zu wenig Stellen auf. Bei einem Arbeitsplatzdefizit von bis zu 25 Prozent sei die wirtschaftliche Zukunft Sachsen-Anhalts deshalb von der Ansiedlung von Unternehmen abhängig. In der Erklärung heißt es: "Die Ansiedlungsoffensive muss im Vordergrund der Wirtschaftspolitik von Land und Kommunen stehen. Die wirtschaftliche Entwicklung kann dabei nur optimal gesichert werden, wenn in den Wachstumsbranchen mit einer langfristig guten Perspektive qualifikationserhaltend und zukunftsorientiert fort- und weitergebildet wird." Die Bundesanstalt strebt an, dass 70 Prozent der Teilnehmer an Fort- bzw. Weiterbildungskursen sofort nach Beendigung der Maßnahmen in ein Arbeitsverhältnis vermittelt werden. Wenn auch eine marktgerechte Qualifizierung wichtig sei, so ist diese Quote kontraproduktiv und kurzsichtig. Angesichts noch bevorstehender Investitionen und dem damit verbundenen mittelfristigen Bedarf an qualifizierten Arbeitskräften müsse deshalb auch eine Quote von 50 Prozent im Rahmen der Fortbildungs-Planung der Arbeitsämter zugelassen werden, um auch langfristig den Fachkräftebedarf zu sichern.

 

 

Impressum:

Ministerium für Wirtschaft und Arbeit

Pressestelle

Hasselbachstraße 4

39104 Magdeburg

Tel: (0391) 567-43 16

Fax: (0391) 567-44 43

Mail: pressestelle@mw.lsa-net.de

 

 

Impressum:Ministerium für Wirtschaft, Wissenschaft und Digitalisierungdes Landes Sachsen-Anhalt

Pressestelle

Hasselbachstr. 4

39104 Magdeburg

Tel.: +49 391 567-4316

Fax: +49 391 567-4443E-Mail: presse@mw.sachsen-anhalt.deWeb: www.mw.sachsen-anhalt.deTwitter: www.twitter.com/mwsachsenanhaltInstagram: www.instagram.com/mw_sachsenanhalt