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Pressemitteilungen der Ministerien

Neuregelungen zu Abfindungen sollen sozialverträglichen Personalabbau in der Landesverwaltung unterstützen

30.07.2002, Magdeburg – 471

  • Staatskanzlei und Ministerium für Kultur

 

 

 

Staatskanzlei - Pressemitteilung Nr.: 471/02

 

Magdeburg, den 30. Juli 2002

 

Neuregelungen zu Abfindungen sollen sozialverträglichen Personalabbau in der Landesverwaltung unterstützen

Das Land bietet Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern in der Landesverwaltung künftig finanziell attraktivere Bedingungen, wenn sie bereit sind, ihr Arbeitsverhältnis freiwillig unter Zahlung einer Abfindung aufzulösen. Das Kabinett hat in seiner heutigen Sitzung eine entsprechende, vom Finanzministerium vorgelegte Richtlinie verabschiedet.

Finanzstaatssekretär Ulrich Koehler sieht darin neben den Regelungen zur Altersteilzeit ein weiteres Instrument zum sozialverträglichen Personalabbau: "Die Personalausgaben in der Landesverwaltung sind deutlich zu hoch. Wir kommen nicht umhin, auch in diesem Bereich kräftig auf die Bremse zu treten. Eine Notbremsung wollen wir aber möglichst vermeiden. Deshalb bieten wir eine Erhöhung der Abfindung an, um das Nachdenken über eine Neuorientierung bei dem einen oder anderen zu unterstützen".

Kern der "Vierten Richtlinie des Landes Sachsen-Anhalt über die Zahlung von Abfindungen an Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer in der Landesverwaltung Sachsen-Anhalt" ist die Anhebung der maximal möglichen Abfindung auf 40.000 Euro. Hinzu kommt noch ein Zeitbonus von 5.000 bis 10.000 Euro, so dass sich die Abfindungssumme insgesamt auf 50.000 Euro addieren kann. Der Zeitbonus von 10.000 Euro wird gezahlt, wenn der Arbeitnehmer spätestens neun Monate nach Inkrafttreten der Richtlinie aus seinem Arbeitsverhältnis ausscheidet. 5.000 Euro zahlt das Land, wenn das Ausscheiden binnen 18 Monaten geschieht.

Lehrkräfte an Berufsschulen sind vom Geltungsbereich der Richtlinie ausgeschlossen. Für Lehrkräfte an den allgemeinbildenden Schulen tritt sie zur Gewährleistung der Unterrichtsversorgung an den Schulen zeitversetzt in Kraft:

 

 

für Lehrerinnen und Lehrer an Grund- und Sekundarschulen zum 1. Oktober 2002,

an Sonderschulen zum 1. Oktober 2003,

für Lehrerinnen und Lehrer an Gymnasien, Gesamtschulen und Schulen des Zweiten Bildungsweges zum 1. Oktober 2004.

 

Die Richtlinie endet am 31. Dezember 2005. "Diese von den bisherigen Regelungen abweichende sehr lange Laufzeit haben wir gewählt, damit die Beschäftigten und der Arbeitgeber sich längerfristig auf ein Ende des Arbeitsverhältnisses einstellen können", erklärte Staatssekretär Koehler.

Die Vorgänger-Richtlinie, die vom September 1999 bis September 2000 in Kraft war, wurde von rund 1200 Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern in Anspruch genommen. Der Höchstbetrag der Abfindungssumme belief sich insgesamt auf bis zu 78.000 DM (39.880 Euro).

 

 

Impressum:

Staatskanzlei des Landes Sachsen-Anhalt

Pressestelle

Domplatz 4

39104 Magdeburg

Tel: (0391) 567-6666

Fax: (0391) 567-6667

Mail: staatskanzlei@stk.sachsen-anhalt.de

 

 

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Hegelstraße 42

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Mail: staatskanzlei@stk.sachsen-anhalt.de