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Pressemitteilungen der Ministerien

Redebeitrag von Minister Jeziorsky zu Top 6: Einbringung eines Gesetzes zur Verwaltungsmodernisierung

10.10.2002, Magdeburg – 183

  • Ministerium für Inneres und Sport

 

 

 

Ministerium des Innern - Pressemitteilung Nr.: 183/02

 

Magdeburg, den 10. Oktober 2002

 

 

Redebeitrag von Minister Jeziorsky zu Top 6: Einbringung eines Gesetzes zur Verwaltungsmodernisierung

 

Der vorliegende Gesetzentwurf ist der erste Baustein auf dem Weg der Verwaltungsmodernisierung aller Zweige der Landesverwaltung. Der zweite Baustein wird das Funktionalreformgesetz sein, das die Verlagerung staatlicher Aufgaben auf die Ebene der Kreise und kreisfreien Städte beinhalten wird. Mit den Vorarbeiten hierfür wurde bereits begonnen. Den dritten Baustein hin zu einer leistungsstarken modernen, bürgerfreundlichen öffentlichen Verwaltung wird der Gesetzentwurf zur interkommunalen Aufgabenverlagerung bilden. Dessen Erarbeitung ist für das Frühjahr 2003 vorgesehen. Erst nach Abschluss aller drei Reformschritte wird sich eine Zwischenbilanz ziehen lassen, die es dann auch erlaubt, die noch beim Land verbliebenen Aufgaben im Rahmen eines Landesorganisationsgesetzes Landesbehörden zuzuweisen.

Unser Reformvorhaben wird auch mit Umsetzung der von mir dargestellten Schritte keineswegs abgeschlossen sein. Ich bin mir der Tatsache bewusst, dass die Verwaltungsmodernisierung nie ein abgeschlossenes Thema ist, sondern eine strategische Aufgabe, die weit in die Zukunft reicht. Wir haben deshalb im Entwurf vorgesehen, z.B. Deregulierung, Aufgabenkritik und Privatisierung von Aufgaben zu einer dauernden Verpflichtung für die öffentliche Verwaltung zu machen.

Ein zentrales Anliegen des Entwurfs ist in diesem Zusammenhang auch, die möglichst weitgehende Kommunalisierung bisher staatlicher Aufgaben zu forcieren. Vorgesehen ist, dass die Aufgabenübertragung auf die kommunale Verwaltungsebene dann zu erfolgen hat, wenn dies wirtschaftlicher und zweckmäßiger ist. Damit muss fallweise entschieden werden, welche konkreten Aufgaben auf die kommunale Ebene übergehen werden.

Als zukunftsweisend ist besonders die im Entwurf enthaltene Zielvorgabe eines alle Behörden umfassenden IT-Netzes hervorheben. Wir werden damit längerfristig zu völlig neuen Gestaltungsmöglichkeiten gelangen. Entscheidend für die effektive Nutzung der sich daraus ergebenden weitreichenden Möglichkeiten wird sein, dass sich die kommunalen Körperschaften mit dem Land auf einheitliche Standards für den Datenaustausch verständigen.

Im zweiten Teil des Entwurfs werden die sich aus den beschriebenen Entwicklungszielen ergebenden konkreten Schlussfolgerungen für die Landesverwaltung gezogen. Die Regierungspräsidien werden zur Jahreswende 2003/2004 aufgelöst und grundsätzlich alle bündelungsrelevanten Verwaltungsvollzugsaufgaben in das Landesverwaltungsamt überführt. Damit werden die Regierungspräsidien ein Jahr eher aufgelöst als dies die Vorgängerregierung mit ihrem zweiten Vorschaltgesetz noch vorgesehen hatte. Die Landesregierung kommt somit schneller auf dem Weg zu einer effizienten und gleichzeitig bürgernäheren Verwaltung voran.

Anrede

Der Gesetzentwurf leistet gerade auf der Ebene der Landesverwaltung einen wichtigen Beitrag zur Sparsamkeit und Wirtschaftlichkeit der Verwaltungsabläufe, weil mit dem Landesverwaltungsamt grundsätzlich nur noch eine Schnittstelle zwischen der ministeriellen Ebene und der kommunalen Ebene entsteht. Gleichzeitig wird ein einheitlicher Verwaltungsvollzug sichergestellt. Dieser Aspekt ist bei einer Kommunalisierung staatlicher Verwaltungsvollzugsaufgaben nicht zu unterschätzen.

Mit der Errichtung eines Landesverwaltungsamtes werden wir mittelfristig eine signifikante Kostenersparnis erreichen. So müssen z.B. Querschnittsdezernate für Personalbewirtschaftung, Beschaffung und Haushalt müssen nur noch einmal vorgehalten werden, statt wie bisher dreimal.

Wir sehen in dem Entwurf außerdem vor, dass Aufgaben von Sonderbehörden des Landes in das Landesverwaltungsamt eingegliedert werden, wenn die Eingliederung eine Steigerung der Effizienz des Verwaltungshandelns erbringt. Der Bündelungseffekt wird dabei zu einer weiteren Senkung der Verwaltungskosten führen. Im übrigen verzichtet der Gesetzentwurf darauf, eine Obergrenze für die dann noch verbleibende Zahl der oberen und unteren Landesbehörden festzulegen. Es kann hier nicht darum gehen, eine Strukturreform um der Reform Willen durchzuführen, sondern es muss eine Ausrichtung an den sich nach den drei Reformvorhaben ¿ Verwaltungsmodernisierungsgrundsätzegesetz, Funktionalreform und interkommunale Aufgabenverlagerung ¿ ergebenden tatsächlichen Erfordernissen erfolgen.

Anrede

Zusammenfassend kann ich feststellen, dass wir heute den ersten Schritt zur nachhaltigen Modernisierung der Verwaltung in unserem Land beschreiten.

Ich bedanke mich für Ihre Aufmerksamkeit.

 

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