Pressemitteilungen der Ministerien
Änderung des Sonn- und Feiertagsgesetzes
Märkte an Sonntagen sind wieder möglich
25.03.2003, Magdeburg – 143
- Staatskanzlei und Ministerium für Kultur
Staatskanzlei - Pressemitteilung Nr.: 143/03
Staatskanzlei - Pressemitteilung
Nr.: 143/03
Magdeburg, den 25. März 2003
Änderung des Sonn- und Feiertagsgesetzes
Märkte an Sonntagen sind wieder möglich
Die Landesregierung hat in ihrer heutigen
Kabinettssitzung einen von Innenminister Klaus Jeziorsky vorgelegten
Gesetzentwurf zur Änderung des Sonn- und Feiertagsgesetzes beschlossen. Danach
können gewerbliche Marktveranstaltungen an Sonntagen und auch an den
nicht-religiösen Feiertagen 1. Mai und 3. Oktober wieder durchgeführt
werden.
Märkte haben in Sachsen-Anhalt in der Vergangenheit
auch an Sonn- und Feiertagen stattgefunden. Nach 1998 war dies aber nicht mehr
möglich, nachdem das Verwaltungsgericht Dessau und das Oberverwaltungsgericht
Magdeburg anders entschieden hatten. Mit dem Gesetzentwurf kann Sachsen-Anhalt
nun wieder zur früheren Genehmigungspraxis ¿ wenn auch in eingeschränktem
Umfang ¿ zurückkehren. Damit wird dem Wunsch vieler Bürgerinnen und Bürger
im Lande Rechnung getragen.
Der Gesetzentwurf sieht vor, dass diejenigen
Spezialmärkte, die ¿einen die regionale Identität oder den Fremdenverkehr
fördernden Wert¿ haben, einmal im Monat an einem Sonntag oder am 1. Mai
bzw. am 3. Oktober durchgeführt werden können. Dies gilt z. B. für
Antiquitätenmärkte, Bio- und Honigmärkte, Kunsthandwerker- und Töpfermärkte.
Zusätzlich können Weihnachtsmärkte, die diese Voraussetzungen erfüllen, an
allen Adventssonntagen stattfinden. Bei all diesen Marktveranstaltungen
stünden, so Innenminister Jeziorsky, die Gesichtspunkte der Freizeitgestaltung
und der Unterhaltung im Vordergrund. Dagegen können sonstige Märkte ‑ in
Anlehnung an eine Ausnahmeregelung im Ladenschlussgesetz ¿ nur bis zu
viermal im Jahr an einem Sonntag stattfinden. Denn die Veranstalter dieser
weitgehend kommerziell geprägten Märkte, so Jeziorsky, sollten nicht
bessergestellt sein als die Einzelhändler, die die Beschränkungen des Ladenschlussgesetzes
beachten müssten.
Am 13. August 2002 hatte das Kabinett einen
ersten Entwurf zur Anhörung freigegeben. ¿Ich freue mich,¿ sagte Jeziorsky,
¿dass der Gesetzentwurf überwiegend Zustimmung gefunden hat. Die Kommunalen
Spitzenverbände sind mit unserem Vorschlag ebenso einverstanden wie die
Industrie- und Handelskammern und die Handwerkskammern, die Arbeitgeber- und
die Fremdenverkehrsverbände." Teilweise sei sogar die Ausdehnung der Regelung
auf die Feiertage ins Spiel gebracht worden. ¿Diese Anregung haben wir
aufgegriffen ¿ allerdings nur für einen Teil der Märkte und nur für die
Feiertage 1. Mai und 3. Oktober,¿ so der Minister. Diese Feiertage
seien rein weltlicher Natur. All diejenigen Veranstaltungen, die der
Unterhaltung und Freizeitgestaltung dienten und die mittlerweile vielfach schon
Tradition geworden seien, könnten deshalb an diesen Tagen weiterhin stattfinden.
Jeziorsky betonte: ¿Ich habe großes Verständnis,
dass Kirchen und Gewerkschaften Bedenken haben und uns immer wieder mahnen, die
Sonn- und Feiertage zu schützen. Das ist auch meine Meinung. Einen Tag in der
Woche muss es geben, an dem die werktägliche Geschäftigkeit ruht, an dem Besinnung,
Erholung, Entspannung und Familienleben im Vordergrund stehen.¿ Jedoch gelte
dies nur bedingt für die hier geregelten Märkte. Die Märkte, die nach dem
Entwurf am Sonntag erlaubt seien, fänden in fast allen anderen Bundesländern
¿ wie auch früher in Sachsen-Anhalt ¿ am Sonntag statt. Einziger
Grund für die Änderung der Genehmigungspraxis in Sachsen-Anhalt sei die
Änderung der Rechtsprechung gewesen. Tatsächlich werde die Möglichkeit zur
Marktfestsetzung an Sonntagen im Vergleich mit der Praxis vor 1998 sogar
geringfügig eingeschränkt. ¿Die Menschen in Sachsen-Anhalt würden es nicht
verstehen, wenn diese Märkte bei uns verboten wären,¿ meinte Jeziorsky. ¿Die
Landesregierung hat versucht, mit dem Gesetzentwurf eine mittlere Linie zwischen
entgegengesetzten Auffassungen zu finden. Jetzt muss der Landtag entscheiden.¿
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