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Pressemitteilungen der Ministerien

Änderung des Sonn- und Feiertagsgesetzes
Märkte an Sonntagen sind wieder möglich

25.03.2003, Magdeburg – 143

  • Staatskanzlei und Ministerium für Kultur

 

 

 

 

 

 

 

 

Staatskanzlei - Pressemitteilung Nr.: 143/03

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Staatskanzlei - Pressemitteilung

Nr.: 143/03

 

 

 

Magdeburg, den 25. März 2003

 

 

 

 

 

Änderung des Sonn- und Feiertagsgesetzes

Märkte an Sonntagen sind wieder möglich

 

Die Landesregierung hat in ihrer heutigen

Kabinettssitzung einen von Innenminister Klaus Jeziorsky vorgelegten

Gesetzentwurf zur Änderung des Sonn- und Feiertagsgesetzes beschlossen. Danach

können gewerbliche Marktveranstaltungen an Sonntagen und auch an den

nicht-religiösen Feiertagen 1. Mai und 3. Oktober wieder durchgeführt

werden.

 

Märkte haben in Sachsen-Anhalt in der Vergangenheit

auch an Sonn- und Feiertagen stattgefunden. Nach 1998 war dies aber nicht mehr

möglich, nachdem das Verwaltungsgericht Dessau und das Oberverwaltungsgericht

Magdeburg anders entschieden hatten. Mit dem Gesetzentwurf kann Sachsen-Anhalt

nun wieder zur früheren Genehmigungspraxis ¿ wenn auch in eingeschränktem

Umfang ¿ zurückkehren. Damit wird dem Wunsch vieler Bürgerinnen und Bürger

im Lande Rechnung getragen.

 

Der Gesetzentwurf sieht vor, dass diejenigen

Spezialmärkte, die ¿einen die regionale Identität oder den Fremdenverkehr

fördernden Wert¿ haben, einmal im Monat an einem Sonntag oder am 1. Mai

bzw. am 3. Oktober durchgeführt werden können. Dies gilt z. B. für

Antiquitätenmärkte, Bio- und Honigmärkte, Kunsthandwerker- und Töpfermärkte.

Zusätzlich können Weihnachtsmärkte, die diese Voraussetzungen erfüllen, an

allen Adventssonntagen stattfinden. Bei all diesen Marktveranstaltungen

stünden, so Innenminister Jeziorsky, die Gesichtspunkte der Freizeitgestaltung

und der Unterhaltung im Vordergrund. Dagegen können sonstige Märkte ‑ in

Anlehnung an eine Ausnahmeregelung im Ladenschlussgesetz ¿ nur bis zu

viermal im Jahr an einem Sonntag stattfinden. Denn die Veranstalter dieser

weitgehend kommerziell geprägten Märkte, so Jeziorsky, sollten nicht

bessergestellt sein als die Einzelhändler, die die Beschränkungen des Ladenschlussgesetzes

beachten müssten.

 

Am 13. August 2002 hatte das Kabinett einen

ersten Entwurf zur Anhörung freigegeben. ¿Ich freue mich,¿ sagte Jeziorsky,

¿dass der Gesetzentwurf überwiegend Zustimmung gefunden hat. Die Kommunalen

Spitzenverbände sind mit unserem Vorschlag ebenso einverstanden wie die

Industrie- und Handelskammern und die Handwerkskammern, die Arbeitgeber- und

die Fremdenverkehrsverbände." Teilweise sei sogar die Ausdehnung der Regelung

auf die Feiertage ins Spiel gebracht worden. ¿Diese Anregung haben wir

aufgegriffen ¿ allerdings nur für einen Teil der Märkte und nur für die

Feiertage 1. Mai und 3. Oktober,¿ so der Minister. Diese Feiertage

seien rein weltlicher Natur. All diejenigen Veranstaltungen, die der

Unterhaltung und Freizeitgestaltung dienten und die mittlerweile vielfach schon

Tradition geworden seien, könnten deshalb an diesen Tagen weiterhin stattfinden.

 

Jeziorsky betonte: ¿Ich habe großes Verständnis,

dass Kirchen und Gewerkschaften Bedenken haben und uns immer wieder mahnen, die

Sonn- und Feiertage zu schützen. Das ist auch meine Meinung. Einen Tag in der

Woche muss es geben, an dem die werktägliche Geschäftigkeit ruht, an dem Besinnung,

Erholung, Entspannung und Familienleben im Vordergrund stehen.¿ Jedoch gelte

dies nur bedingt für die hier geregelten Märkte. Die Märkte, die nach dem

Entwurf am Sonntag erlaubt seien, fänden in fast allen anderen Bundesländern

¿ wie auch früher in Sachsen-Anhalt ¿ am Sonntag statt. Einziger

Grund für die Änderung der Genehmigungspraxis in Sachsen-Anhalt sei die

Änderung der Rechtsprechung gewesen. Tatsächlich werde die Möglichkeit zur

Marktfestsetzung an Sonntagen im Vergleich mit der Praxis vor 1998 sogar

geringfügig eingeschränkt. ¿Die Menschen in Sachsen-Anhalt würden es nicht

verstehen, wenn diese Märkte bei uns verboten wären,¿ meinte Jeziorsky. ¿Die

Landesregierung hat versucht, mit dem Gesetzentwurf eine mittlere Linie zwischen

entgegengesetzten Auffassungen zu finden. Jetzt muss der Landtag entscheiden.¿

 

 

 

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Mail:

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