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Pressemitteilungen der Ministerien

Innenminister Jeziorsky zieht sofortige Konsequenzen aus OVG-Urteil zur "Hundeverordnung"

17.12.2002, Magdeburg – 227

  • Ministerium für Inneres und Sport

 

 

 

Ministerium des Innern - Pressemitteilung Nr.: 227/02

 

Magdeburg, den 17. Dezember 2002

 

 

Innenminister Jeziorsky zieht sofortige Konsequenzen aus OVG-Urteil zur "Hundeverordnung"

 

Innenminister Klaus Jeziorsky hat als erste Konsequenz auf das Urteil des OVG zur "Gefahrenabwehrverordnung zum Schutz vor gefährlichen Hunden" heute einen Erlass an die zuständigen Behörden gesandt, in dem auf die gültige Rechtsgrundlage und die Handlungsmöglichkeiten hingewiesen wird.

Der Minister betonte, dass nach der gerichtlichen Aufhebung der Verordnung das allgemeine Gefahrenabwehrrecht zur Anwendung komme. Innerhalb dieses Rechtsrahmens können Polizei und zuständige Behörden auch ohne "spezielle Hundeverordnung" handeln, um konkrete Gefahren z. B. durch gefährliche Hunde abzuwehren.

Weiter werde im Ministerium zurzeit geprüft, inwieweit gesetzliche Maßnahmen ergriffen werden können, um die Rechtssicherheit wieder herzustellen, nachdem das Gericht nun die Verordnung der Vorgängerregierung aufgehoben habe.

Denn das Gericht habe, nach erster Prüfung im Ministerium, keine originär inhaltliche, sondern eine formal begründete Entscheidung getroffen, insoweit das Auflisten von Hunderassen als per se gefährliche Hunde nicht im Rahmen der derzeitigen Verordnung, sondern nur durch eine gesetzliche Grundlage erfolgen könne.

 

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