Pressemitteilungen der Ministerien
Sachsen-Anhalt legt Plan für weiteren Schuljahresverlauf vor
28.04.2020, Magdeburg – 181
- Staatskanzlei und Ministerium für Kultur
Bildungsminister Marco
Tullner hat heute den Plan für den weiteren Verlauf des aktuellen Schuljahres
vorgelegt. ?Unser Ziel ist es, Planungssicherheit für die Schulen, die
Schülerinnen und Schüler, aber auch für die Eltern zu schaffen. Gleichzeitig
gilt es, weiterhin hohe Infektionsschutzmaßstäbe einzuhalten?, erklärte
Tullner. Ziel sei es, dies durch eine enge Verzahnung von Präsenz- und
Fernunterricht zu gewährleisten. In einer gestrigen Verabredung mit den
Kultusministern der Länder bestand Einigkeit darin, dass grundsätzlich weitere
schrittweise Öffnungen der Schulen in Jahrgangsstufen bzw. in Lerngruppen
erfolgen sollen und jede Schülerin und jeder Schüler bis zu dem Beginn der
Sommerferien tage- oder wochenweise die Schule besuchen können soll.
Vorbehaltlich
der Beschlussfassung des Kabinetts am 2. Mai zur Fünften SARS- CoV-2- EindV
sollen in einem ersten Schritt dazu ab Montag, 4.Mai 2020, die Abschlussklassen
des kommenden Jahres sowie die 4. Klassen der Grundschulen in die Schulen
zurückkehren. Ab Mittwoch, 6.Mai 2020, sollen zusätzlich die Jahrgangsstufen,
die das Abitur 2022 an Gymnasien, Gesamt- und Gemeinschaftsschulen ablegen,
regelmäßig in den Schulen präsent sein. Die Beschulung erfolgt im Wechsel von
Präsenz- und Fernunterricht.
Für
die Aufteilung innerhalb einer Schulwoche können sich daraus verschiedene
Organisationsformen ergeben. Jede Schule wählt - unter Berücksichtigung der
personellen und räumlichen Bedingungen - ein für sich zuverlässig praktikables
und nachvollziehbares System, um die Klassen bzw. Kurse zu teilen und den
Wechsel von Anwesenheit und Abwesenheit der Schülerinnen und Schüler zu
organisieren. ?Ziel ist es, so schnell wie möglich den Schulbetrieb mit einem
Stundenplan zu strukturieren, der sich an den wesentlichen Inhalten der
Stundentafel orientiert. Gleichzeitig sollen immer nur Teile der Klassen an den
Schulen präsent sein, um die Einhaltung der Mindestabstände zu ermöglichen?, so
Tullner.
Darüber
hinaus sollen ab dem 06. Mai und bis zum Beginn der Pfingstferien alle weiteren
Schuljahrgänge tageweise in kleinen Gruppen in den Schulen anwesend sein. Jeder
Schuljahrgang wird dabei an einem separaten Tag und in kleinen Gruppen
beschult. Damit soll erreicht werden, wieder einen persönlichen Kontakt zu
Lehrkräften zu ermöglichen, Lernstandsdefizite zu ermitteln und die weitere
Beschulung im Fernunterricht zu strukturieren. ?Wir wollen allen Schülerinnen
und Schülern ermöglichen, wenigstens an einem Tag die Schule zu besuchen und
offene Fragen und Probleme mit den Lehrkräften zu diskutieren. Gleichzeitig
sollen organisatorische Fragen zur Beschulung nach den Pfingstferien geklärt
werden?, erläuterte Tullner. Für die Zeit der Pfingstferien sollen die Schulen
im Rahmen ihrer personellen Möglichkeiten freiwillige Angebote für die
Schülerinnen und Schüler zum Abbau von Defiziten vorhalten. Eine Notbetreuung
wird weiterhin vorgehalten.
Nach
aktuellen Planungen sollen nach den Pfingstferien, ab dem 2.Juni 2020, alle
Schuljahrgänge im regelmäßigen Wechsel zwischen Präsenz- und Fernunterricht in
die Schulen kommen. ?Wir schaffen damit zum jetzigen Zeitpunkt
Planungssicherheit und geben allen Beteiligten eine Perspektive für den Verlauf
des aktuellen Schuljahres?, sagte Tullner.
Hintergrund:
Zum
Personaleinsatz:
Der
Einsatz für Präsenzunterricht oder Notbetreuung in der Schule von Personen, die
selbst ein erhöhtes Gesundheitsrisiko bei einer möglichen Infektion tragen, ist
möglichst zu vermeiden oder nur mit äußerster Sensibilität und unter Einhaltung
strenger Sicherheitsvorkehrungen vorzunehmen.
Die
Betroffenen sind aufgefordert, dies bei der Schulleitung anzuzeigen und durch
ein entsprechendes ärztliches Attest zu belegen. Lehrkräfte, die nicht in der
Schule präsent, aber im Dienst sind, werden für Fernunterricht eingesetzt.
Schülerinnen
und Schüler aus Risikogruppen:
Schülerinnen
und Schüler, die an einer Vorerkrankung leiden, die das Risiko eines schweren
COVID-19-Krankheitsverlaufes erhöht, sollten entsprechend den für die
Schulbesuchsfähigkeit geltenden Regelungen, wie beispielsweise bei Krankheit,
von der Teilnahme am Präsenzunterricht befreit werden. Sie werden mit
Unterrichtsmaterialien versorgt, in die
pädagogischen Angebote und ggf. in die Abschlussprüfungen eingebunden.
Mögliche
Organisationsformen für die Verzahnung von Präsenz- und Fernunterricht
Modelle
können z. B. der tageweise oder der wochenweise Wechsel zwischen Präsenz- und
Fernunterricht sein. Die Klassen werden dabei in zwei Gruppen aufgeteilt. Jede
Gruppe kommt dabei separat in die Schulen. Bei einem tageweisen Wechsel kann
dieser in Kombination von Präsenz- und Fernunterricht wie folgt gegliedert
werden:
Woche 1
Mo
Di
Mi
Do
Fr
Gruppe A
Gruppe B
Woche 2
Mo
Di
Mi
Do
Fr
Gruppe A
Gruppe B
Sicherheitsmaßnahmen:
Die
Maßgaben des § 15 Abs. 2 der Vierten SARS-CoV-2-Eindämmungsverordnung - 4. SARS-CoV-2-EindV sowie die Maßgaben
künftig weiterer Eindämmungs-verordnungen sind einzuhalten. Die
fortgeschriebenen Reinigungs- und Hygienepläne gelten weiterhin. Dabei kommen
vorerst die für die ?Notbetreuung? erarbeiteten Pläne zum Tragen. Die dort
beigefügten Schaubilder und Hinweise zur richtigen Handhygiene sowie zur Hust-
und Niesetikette sind für alle in der Schule anwesenden Personen gut sichtbar
auszuhängen.
In allen genutzten Räumen ist insbesondere auch auf eine ausreichende Belüftung
zu achten. Dazu sind zumindest in allen Pausen alle Fenster weit zu öffnen.
Im Land Sachsen-Anhalt besteht im Schulwesen derzeit keine Maskenpflicht.
Dennoch wird vielerorts über das freiwillige Tragen von Mund-Nasen-Schutzmasken
den individuellen Sicherheitsbedürfnissen Rechnung getragen. Die Hinweise zum
Umgang mit Mund-Nasen-Schutzmasken sind zu beachten.
Bei Benutzung des Schülerverkehrs ist das Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes gemäß
§ 3 Abs. 2 4. SARS-CoV-2 EindV erforderlich. Soweit möglich soll auch hier der
Mindestabstand von 1,5 Metern eingehalten werden.
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