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Pressemitteilungen der Ministerien

Sachsen-Anhalt legt Plan für weiteren Schuljahresverlauf vor

28.04.2020, Magdeburg – 181

  • Staatskanzlei und Ministerium für Kultur

 

 

Bildungsminister Marco

Tullner hat heute den Plan für den weiteren Verlauf des aktuellen Schuljahres

vorgelegt. ?Unser Ziel ist es, Planungssicherheit für die Schulen, die

Schülerinnen und Schüler, aber auch für die Eltern zu schaffen. Gleichzeitig

gilt es, weiterhin hohe Infektionsschutzmaßstäbe einzuhalten?, erklärte

Tullner. Ziel sei es, dies durch eine enge Verzahnung von Präsenz- und

Fernunterricht zu gewährleisten. In einer gestrigen Verabredung mit den

Kultusministern der Länder bestand Einigkeit darin, dass grundsätzlich weitere

schrittweise Öffnungen der Schulen in Jahrgangsstufen bzw. in Lerngruppen

erfolgen sollen und jede Schülerin und jeder Schüler bis zu dem Beginn der

Sommerferien tage- oder wochenweise die Schule besuchen können soll.

 

Vorbehaltlich

der Beschlussfassung des Kabinetts am 2. Mai zur Fünften SARS- CoV-2- EindV

sollen in einem ersten Schritt dazu ab Montag, 4.Mai 2020, die Abschlussklassen

des kommenden Jahres sowie die 4. Klassen der Grundschulen in die Schulen

zurückkehren. Ab Mittwoch, 6.Mai 2020, sollen zusätzlich die Jahrgangsstufen,

die das Abitur 2022 an Gymnasien, Gesamt- und Gemeinschaftsschulen ablegen,

regelmäßig in den Schulen präsent sein. Die Beschulung erfolgt im Wechsel von

Präsenz- und Fernunterricht.

 

 

 

Für

die Aufteilung innerhalb einer Schulwoche können sich daraus verschiedene

Organisationsformen ergeben. Jede Schule wählt - unter Berücksichtigung der

personellen und räumlichen Bedingungen - ein für sich zuverlässig praktikables

und nachvollziehbares System, um die Klassen bzw. Kurse zu teilen und den

Wechsel von Anwesenheit und Abwesenheit der Schülerinnen und Schüler zu

organisieren. ?Ziel ist es, so schnell wie möglich den Schulbetrieb mit einem

Stundenplan zu strukturieren, der sich an den wesentlichen Inhalten der

Stundentafel orientiert. Gleichzeitig sollen immer nur Teile der Klassen an den

Schulen präsent sein, um die Einhaltung der Mindestabstände zu ermöglichen?, so

Tullner.

 

 

 

Darüber

hinaus sollen ab dem 06. Mai und bis zum Beginn der Pfingstferien alle weiteren

Schuljahrgänge tageweise in kleinen Gruppen in den Schulen anwesend sein. Jeder

Schuljahrgang wird dabei an einem separaten Tag und in kleinen Gruppen

beschult. Damit soll erreicht werden, wieder einen persönlichen Kontakt zu

Lehrkräften zu ermöglichen, Lernstandsdefizite zu ermitteln und die weitere

Beschulung im Fernunterricht zu strukturieren. ?Wir wollen allen Schülerinnen

und Schülern ermöglichen, wenigstens an einem Tag die Schule zu besuchen und

offene Fragen und Probleme mit den Lehrkräften zu diskutieren. Gleichzeitig

sollen organisatorische Fragen zur Beschulung nach den Pfingstferien geklärt

werden?, erläuterte Tullner. Für die Zeit der Pfingstferien sollen die Schulen

im Rahmen ihrer personellen Möglichkeiten freiwillige Angebote für die

Schülerinnen und Schüler zum Abbau von Defiziten vorhalten. Eine Notbetreuung

wird weiterhin vorgehalten.

 

 

 

Nach

aktuellen Planungen sollen nach den Pfingstferien, ab dem 2.Juni 2020, alle

Schuljahrgänge im regelmäßigen Wechsel zwischen Präsenz- und Fernunterricht in

die Schulen kommen. ?Wir schaffen damit zum jetzigen Zeitpunkt

Planungssicherheit und geben allen Beteiligten eine Perspektive für den Verlauf

des aktuellen Schuljahres?, sagte Tullner.

 

 

 

 

 

Hintergrund:

 

 

 

Zum

Personaleinsatz:

 

 

 

Der

Einsatz für Präsenzunterricht oder Notbetreuung in der Schule von Personen, die

selbst ein erhöhtes Gesundheitsrisiko bei einer möglichen Infektion tragen, ist

möglichst zu vermeiden oder nur mit äußerster Sensibilität und unter Einhaltung

strenger Sicherheitsvorkehrungen vorzunehmen.

 

Die

Betroffenen sind aufgefordert, dies bei der Schulleitung anzuzeigen und durch

ein entsprechendes ärztliches Attest zu belegen. Lehrkräfte, die nicht in der

Schule präsent, aber im Dienst sind, werden für Fernunterricht eingesetzt.

 

 

 

Schülerinnen

und Schüler aus Risikogruppen:

 

 

 

Schülerinnen

und Schüler, die an einer Vorerkrankung leiden, die das Risiko eines schweren

COVID-19-Krankheitsverlaufes erhöht, sollten entsprechend den für die

Schulbesuchsfähigkeit geltenden Regelungen, wie beispielsweise bei Krankheit,

von der Teilnahme am Präsenzunterricht befreit werden. Sie werden mit

Unterrichtsmaterialien versorgt,  in die

pädagogischen Angebote und ggf. in die Abschlussprüfungen eingebunden.

 

 

 

Mögliche

Organisationsformen für die Verzahnung von Präsenz- und Fernunterricht

 

 

 

Modelle

können z. B. der tageweise oder der wochenweise Wechsel zwischen Präsenz- und

Fernunterricht sein. Die Klassen werden dabei in zwei Gruppen aufgeteilt. Jede

Gruppe kommt dabei separat in die Schulen. Bei einem tageweisen Wechsel kann

dieser in Kombination von Präsenz- und Fernunterricht wie folgt gegliedert

werden:

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Woche 1

 

 

 Mo

 

 

Di

 

 

Mi

 

 

Do

 

 

Fr

 

 

 

 

Gruppe A

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Gruppe B

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Woche 2

 

 

 Mo

 

 

Di

 

 

Mi

 

 

Do

 

 

Fr

 

 

 

 

Gruppe A

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Gruppe B

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Sicherheitsmaßnahmen:

 

 

 

 

Die

Maßgaben des § 15 Abs. 2 der Vierten SARS-CoV-2-Eindämmungsverordnung  - 4. SARS-CoV-2-EindV sowie die Maßgaben

künftig weiterer Eindämmungs-verordnungen sind einzuhalten. Die

fortgeschriebenen Reinigungs- und Hygienepläne gelten weiterhin. Dabei kommen

vorerst die für die ?Notbetreuung? erarbeiteten Pläne zum Tragen. Die dort

beigefügten Schaubilder und Hinweise zur richtigen Handhygiene sowie zur Hust-

und Niesetikette sind für alle in der Schule anwesenden Personen gut sichtbar

auszuhängen.

 

 

In allen genutzten Räumen ist insbesondere auch auf eine ausreichende Belüftung

zu achten. Dazu sind zumindest in allen Pausen alle Fenster weit zu öffnen.

 

 

Im Land Sachsen-Anhalt besteht im Schulwesen derzeit keine Maskenpflicht.

Dennoch wird vielerorts über das freiwillige Tragen von Mund-Nasen-Schutzmasken

den individuellen Sicherheitsbedürfnissen Rechnung getragen. Die Hinweise zum

Umgang mit Mund-Nasen-Schutzmasken sind zu beachten.

 

Bei Benutzung des Schülerverkehrs ist das Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes gemäß

§ 3 Abs. 2 4. SARS-CoV-2 EindV erforderlich. Soweit möglich soll auch hier der

Mindestabstand von 1,5 Metern eingehalten werden.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

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Impressum:

Staatskanzlei des Landes Sachsen-Anhalt

Pressestelle

Hegelstraße 42

39104 Magdeburg

Tel: (0391) 567-6666

Fax: (0391) 567-6667

Mail: staatskanzlei@stk.sachsen-anhalt.de