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Pressemitteilungen der Ministerien

Anhörung Finanzausgleichsgesetz/Revisionsklausel zugunsten der Kommunen

05.07.2022, Magdeburg – 298/2022

  • Staatskanzlei und Ministerium für Kultur

Die Landesregierung hat in ihrer heutigen Sitzung beschlossen, den Entwurf eines Fünften Gesetzes zur Änderung des Finanzausgleichsgesetzes (FAG) für das Jahr 2023 zur Anhörung freizugeben. Die kommunalen Spitzenverbände haben nun bis zum 5. August 2022 die Gelegenheit, zu dem Gesetzentwurf Stellung zu nehmen. Die Landesregierung beabsichtigt, den Gesetzentwurf in ihrer Sitzung am 30. August 2022 zu beschließen. Anschließend werden die Beratungen im Landtag erfolgen.

 

Erst Ende März 2022 hat der Landtag das FAG-Änderungsgesetz für die Jahre 2022 und 2023 beschlossen. Danach beträgt die Finanzausgleichsmasse für die Haushaltsjahre 2022 und 2023 jeweils 1,735 Milliarden Euro. Die der Berechnung der Finanzausgleichmasse zugrundeliegenden Prognosewerte waren aber wegen der unsicheren wirtschaftlichen Lage nicht so belastbar wie in der Vergangenheit. Daher wurde in das Gesetz eine einseitige Revisionsklausel zugunsten der Kommunen aufgenommen. Danach wurde die Finanzausgleichsmasse für das Haushaltsjahr 2023 unter Zugrundelegung der Frühjahrssteuerschätzung 2022 und aufgrund der Prognose für die Entwicklung des harmonisierten Verbraucherpreisindexes in der Frühjahrsprojektion 2022 der Bundesregierung überprüft.

 

Im Ergebnis der Überprüfung erhöht sich die Finanzausgleichsmasse zugunsten der Landkreise um 14,4 Millionen Euro, während die Finanzausgleichsmasse für die kreisfreien Städte und die kreisangehörigen Gemeinden geringer ausfallen würde. Eine Änderung der Finanzausgleichsmasse zulasten der kreisfreien Städte und kreisangehörigen Gemeinden erfolgt nicht, da die Revisionsklausel nur zugunsten und nicht zulasten einer kommunalen Gruppe wirkt.

 

Diese unterschiedlichen Ergebnisse sind darin begründet, dass die kommunalen Gruppen sowohl unterschiedliche Aufgaben als auch unterschiedliche Finanzierungsquellen haben. So wirken sich die geschätzten höheren Steuereinnahmen bei den kreisfreien Städten und kreisangehörigen Gemeinden bedarfsmindernd aus, bei den Landkreisen mangels eigener Steuereinnahmen hingegen nicht.

 

Finanzminister Michael Richter: „Die Städte und Gemeinden profitieren enorm davon, dass die Revisionsklausel – anders als die Revisionsklauseln in der Vergangenheit – nicht zu ihren Lasten wirkt. Bei einer Revisionsklausel, die in beide Richtungen wirken würde, hätten hier Kürzungen der FAG-Zuweisungen an die Städte und Gemeinden von bis zu 52 Mio. Euro im Raum gestanden. Ich bin froh, dass wir über solche Kürzungen erst gar nicht diskutieren müssen. Angesichts der hohen Inflation und der hohen Energiekosten stehen die Kommunen auch weiterhin vor großen Herausforderungen. Die künftige wirtschaftliche Entwicklung ist immer noch mit großen Unsicherheiten behaftet. Ich werde daher weiter genau beobachten, ob im Sinne der Kommunen noch einmal nachgesteuert werden muss.“

 

 

 

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