Pressemitteilungen der Ministerien
Logo für das Grüne Band kann ab jetzt verwendet werden
Landesregierung beschließt Verordnung zur Kennzeichnung des Nationalen Naturmonuments ?Grünes Band? in Sachsen-Anhalt
21.04.2020, Magdeburg – 171
- Staatskanzlei und Ministerium für Kultur
Im
Herbst 2019 trat das Grüne Band Gesetz Sachsen-Anhalt in Kraft. Darin wurde
festgelegt, dass das Nationale Naturmonument ?Grünes Band Sachsen Anhalt ? Vom
Todesstreifen zur Lebenslinie? durch ein einheitliches Logo kenntlich gemacht
werden soll. Heute wurde von der Landesregierung die entsprechende Verordnung
beschlossen, die das Logo beschreibt und die Einzelheiten zur Verwendung
regelt. So ist beispielsweise die Nutzung des Logos gegenüber dem Ministerium
anzuzeigen. Die Verordnung tritt unmittelbar nach Veröffentlichung in Kraft.
Umweltministerin
Prof. Dr. Claudia Dalbert sagte dazu heute: ?Das Grüne Band entlang der
ehemaligen innerdeutschen Grenze ist als Nationales Naturmonument ein 343
Kilometer langes Naturschutzgebiet und Heimat für 1200 bedrohte Arten.
Gleichzeitig halten wir die historische Erinnerung wach und erinnern an die
Lebensleistung der Menschen. Naturschutz und Erinnerungskultur sind am Grünen Band
zwei Seiten derselben Medaille. Das Logo verdeutlicht diese Verbindung sehr
klar: der grüne Streifen steht für den Naturschutz, der graue Streifen für die
historische Erinnerung. Informationsangebote wie beispielsweise Tafeln,
Schilder oder Broschüren rund um das Nationale Naturmonument in Sachsen-Anhalt
können ab jetzt das Logo ? gemeinsam mit dem Grünes-Band-Logo des BUND ?
tragen. So schaffen wir eine gemeinsame Identität und eine einfach
Wiedererkennung.?
Hintergrund:
Im
Rahmen eines Wettbewerbsverfahrens wurde die Auswahl des Designs aus den
eingereichten Gestaltungsentwürfen durch eine Jury, bestehend aus zwei
Mitgliedern des Kuratoriums, einer Vertreterin der Staatskanzlei und des
Ministeriums für Kultur sowie zwei Vertreterinnen des Ministeriums für Umwelt,
Landwirtschaft und Energie getroffen.
Das
ausgewählte Logo ermöglicht mit seiner medienübergreifenden
Verwendungsmöglichkeit die Schaffung einer identitätsstiftenden Marke für die
Region und für die Erinnerungskultur des Grünen Bandes in Sachsen-Anhalt. Das
barrierefreie Logo ermöglicht eine benutzerfreundliche Umsetzung des Designs
sowohl im Offline- als auch im Onlinebereich und ist somit für den
Schriftverkehr, als Werbematerial oder für touristische Zwecke, zum Beispiel als
Markierung von Wegerouten, einsetzbar. Es ist vorgesehen, dass das Logo immer
in Zusammenhang mit dem Logo des BUND zum Grünen Band verwendet wird.
Um
eine vielseitige Verwendung des Logos zu ermöglichen, ist dies nach vorheriger
Anzeige bei dem für Naturschutz zuständigen Ministerium für Umwelt,
Landwirtschaft und Energie für jedermann freigestellt. Darüber hinaus steht
auch ein Corporate Design zur Gestaltung von Broschüren, Flyern oder
Schautafeln zur Verfügung. Es steht online zum Download bereit.
Mehr
Informationen, Download des Corporate Designs und die Kontaktdaten für die
Anzeige der Nutzung des Logos finden sich unter: www.gruenesbandlsa.de.
Das
Logo:
Eine druckfähige Version des Logos für die Berichterstattung
wird auf Anfrage von der Pressestelle des Ministeriums für Umwelt,
Landwirtschaft und Energie (pr@mule.sachsen-anhalt.de) gern bereitgestellt.
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Impressum:
Staatskanzlei des Landes Sachsen-Anhalt
Pressestelle
Hegelstraße 42
39104 Magdeburg
Tel: (0391) 567-6666
Fax: (0391) 567-6667
Mail: staatskanzlei@stk.sachsen-anhalt.de