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Pressemitteilungen der Ministerien

Kabinett forciert Verwaltungsmodernisierung: Auflösung der Regierungspräsidien bereits zum 31. Dezember 2003

13.08.2002, Magdeburg – 493

  • Staatskanzlei und Ministerium für Kultur

 

 

 

Staatskanzlei - Pressemitteilung Nr.: 493/02

 

Magdeburg, den 13. August 2002

 

Kabinett forciert Verwaltungsmodernisierung: Auflösung der Regierungspräsidien bereits zum 31. Dezember 2003

Auf Vorschlag von Innenminister Klaus Jeziorsky hat das Kabinett das Verwaltungsmodernisierungsgesetz, mit dem die Verwaltungsmodernisierung auf eine neue gesetzliche Grundlage gestellt wird, zur Anhörung freigegeben.

Jeziorsky: "Die Abschaffung der drei Regierungspräsidien zum Ende nächsten Jahres, die Errichtung eines Landesverwaltungsamtes und die Neuordnung der Aufgabenverteilung zwischen Land und Kommunen sind die Kernpunkte des Gesetzes."

Der Entwurf dieses Gesetzes enthält die maßgeblichen Leitlinien für die umfassende Modernisierung der Landesverwaltung. Der Schaffung zeitgemäßer, leistungsfähiger Verwaltungsstrukturen kommt dabei eine entscheidende Bedeutung zu. Sie sollen die Position Sachsen-Anhalts im internationalen Standortwettbewerb stärken sowie im zusammenwachsenden Europa die Handlungsspielräume des Landes erweitern.

Der Innenminister unterstrich: "Durch einen gestrafften und übersichtlichen Verwaltungsaufbau sowie die Verlagerung von Aufgaben möglichst auf die kommunale Verwaltungsebene wird die Qualität des Verwaltungshandelns verbessert, werden Verfahren beschleunigt und wird die Verwaltung insgesamt vereinfacht. Der Landeshaushalt soll mittelfristig entlastet und so die politische Gestaltungsfähigkeit gesichert werden."

Außerdem stehe das Verwaltungsmodernisierungsgesetz in engem Zusammenhang mit dem noch in diesem Jahr geplanten Gesetzentwurf zur Funktionalreform, bei der Aufgaben von der Landesebene auf die Ebene der Landkreise und kreisfreien Städte verlagert werden sollen. Weiterhin werde die interkommunale Aufgabenverlagerung zwischen den Landkreisen einerseits und den kreisangehörigen Gemeinden andererseits geregelt.

Die Kernpunkte des Gesetzentwurfes sind:

 

 

Die Regierungspräsidien Dessau, Halle und Magdeburg werden mit Ablauf des 31. Dezember 2003 aufgelöst.

Mit Wirkung vom 1. Januar 2004 wird ein Landesverwaltungsamt als zentrale Bündelungs- und Koordinierungsbehörde der Landesverwaltung errichtet. Sitz des Landesverwaltungsamtes ist Halle. Die Landesregierung kann Außenstellen einrichten.

Das Landesverwaltungsamt nimmt die Aufgaben der allgemeinen Landesverwaltung zusammenfassend wahr und sorgt für einen einheitlichen Verwaltungsvollzug. Grundsätzlich soll eine Aufgabe nur an einem Standort wahrgenommen werden.

Aufgaben von Sonderbehörden des Landes werden in das Landesverwaltungsamt eingegliedert, wenn dadurch effektiveres Verwaltungshandelns erreicht wird.

Sonderbehörden des Landes mit überwiegend bündelungsrelevanten Aufgaben werden aufgelöst. Die Aufgaben werden, wenn sie nicht durch eine kommunale Gebietskörperschaft oder von einer kommunalen Gebietskörperschaft zugleich für mehrere wahrgenommen werden können, auf das Landesverwaltungsamt übertragen.

 

Jeziorsky betonte: "Wir wollen die Landesverwaltung von innen her modernisieren und konsequent als Dienstleister entwickeln. Jede Aufgabe, auf die nicht verzichtet werden und die von der Verwaltung nicht wirksamer oder wirtschaftlicher wahrgenommen werden kann, ist zu privatisieren. Dieser Grundsatz gilt nicht für Bereiche, in denen ein Wettbewerb am Markt nicht möglich ist. Weiterhin wahrzunehmende, nicht privatisierbare, staatliche Aufgaben sind nach dem Grundsatz der Subsidiarität grundsätzlich auf die Kommunen zu übertragen, sofern die kommunale Leistungsfähigkeit dies zulässt und eine übertragung wirtschaftlicher und zweckmäßiger ist."

 

 

Impressum:

Staatskanzlei des Landes Sachsen-Anhalt

Pressestelle

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39104 Magdeburg

Tel: (0391) 567-6666

Fax: (0391) 567-6667

Mail: staatskanzlei@stk.sachsen-anhalt.de

 

 

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