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Pressemitteilungen der Ministerien

Entsorgung tiermehlhaltiger Futtermittel
Agrarminister Keller:
Besitz anzeigen und Entsorgung nicht auf lange Bank schieben

12.02.2002, Magdeburg – 28

  • Ministerium für Umwelt, Landwirtschaft und Energie

 

 

 

Ministerium für Raumordnung, Landwirtschaft und Umwelt Pressemitteilung Nr.: 028/01

 

Magdeburg, den 6. Februar 2001

 

 

Entsorgung tiermehlhaltiger Futtermittel

Agrarminister Keller:

Besitz anzeigen und Entsorgung nicht auf lange Bank schieben

 

Landwirtschafsminister Konrad Keller hat die Besitzer tiermehlhaltiger Futtermittel in Sachsen-Anhalt aufgefordert, die zuständigen Abfallbehörden in den Landkreisen zu unterrichten, wenn in ihren Betrieben noch entsprechendes Futter vorhanden ist.

 

Tiermehlhaltige Futtermittel gelten als entsorgungspflichtige Abfälle, die in dafür zugelassenen Anlagen verbrannt werden sollen. Verantwortlich dafür ist der Besitzer, er hat auch die Kosten zu tragen. Für die Entsorgung einer Tonne müssen etwa 200,- DM veranschlagt werden. Derzeit ringen die Länder mit dem Bund über eine Kostenübernahme. Bislang wurden aufgrund der intensiven Futtermittelkontrollen in Sachsen-Anhalt etwa 70 Entsorgungsanordnungen erlassen.

 

Der Minister appellierte an die Besitzer, die Entsorgung nicht auf die lange Bank zu schieben. Aufgrund der geringen Mengen dürfen die entsorgungspflichtigen Futtermittel in den Betrieben bis auf weiteres zwischengelagert werden, wenn sie von den anderen Futtermitteln getrennt werden und nachweislich nicht in den Futtermittelkreislauf gelangen können.

 

Schätzungen gehen davon aus, dass in den Betrieben des Landes insgesamt etwa 400 Tonnen entsorgungspflichtige Futtermittel und 250 Tonnen Tiermehl lagern. Die Mengen in den einzelnen Betrieben dürften dabei relativ gering sein.

 

Keller wies darauf hin, dass die Abfallbehörden der Landkreise und die Regierungspräsidien die betroffenen Besitzer in allen Fragen zur Entsorgung beraten. Insbesondere sind dort auch die Anschriften der zugelassenen Entsorgungsanlagen erhältlich.

 

Entsprechende behördliche Verfügungen werden in Kürze ergehen bzw. sind bereits verfügt.

 

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