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Pressemitteilungen der Ministerien

Kabinett billigt Anschlusstarifvertrag für
Lehrkräfte

11.02.2003, Magdeburg – 65

  • Staatskanzlei und Ministerium für Kultur

 

 

 

 

 

 

 

 

Staatskanzlei - Pressemitteilung Nr.: 065/03

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Staatskanzlei - Pressemitteilung

Nr.: 065/03

 

 

 

Magdeburg, den 11. Februar 2003

 

 

 

Kabinett billigt Anschlusstarifvertrag für

Lehrkräfte

 

Kultusminister

Prof. Dr. Jan-Hendrik Olbertz hat in der heutigen Kabinettssitzung die

Eckpunkte des mit den Gewerkschaften ausgehandelten ¿Anschlusstarifvertrages

zum Arbeitsplatzsicherungstarifvertrag Schulen¿ (Lehrertarifvertrag)

vorgestellt. Die Mitglieder der Lehrer- und Bildungsgewerkschaften hatten in

der vergangenen Woche den Anschlusstarifvertrag für Lehrkräfte mit deutlicher

Mehrheit angenommen. Der Tarifvertrag soll bis zum 31. Juli 2010 gelten.

 

Olbertz

unterstrich: ¿Beide vertragschließenden Parteien streben ein für  Sachsen-Anhalt leistungsfähiges Schulsystem

und die Weiterentwicklung der Schulen mit dem Ziel einer deutlichen

Qualitätssteigerung an. Wir wollen die Rahmenbedingungen auch langfristig

verlässlich und transparent gestalten. Land und Gewerkschaften befürworten -

auch mit Rücksicht auf den Anpassungsbedarf im Haushalt des Landes - einen

Stellenabbau, der sich an den sinkenden Schülerzahlen und der durchschnittlichen

Schüler-Lehrer-Relation in den neuen Bundesländern orientiert. Unser Ziel ist

es, für die an den Schulen tätigen Lehrerinnen und Lehrer baldmöglichst die

Vollbeschäftigung zu erreichen.¿

 

Der Tarifvertrag erfasst alle

vollbeschäftigten Lehrerinnen und Lehrer an allgemein bildenden Schulen des

Landes Sachsen-Anhalt. Er gilt nicht für Schulleiter, deren Stellvertreter und

für Lehrkräfte, denen vertretungsweise die Tätigkeit eines Schulleiters oder

Stellvertreters mindestens für drei Monate übertragen wurde. Lehrkräfte, die

ins Beamtenverhältnis übernommen werden, fallen ebenfalls nicht unter die

Regelungen des Tarifvertrages. In diese Gruppe gehören vor allem neu

einzustellende Lehrerinnen und Lehrer in Mangelfächern.

 

Die

festgelegten Beschäftigungsumfänge für Lehrerinnen und Lehrer betragen für die

Schuljahre 2003/2004 und 2004/2005 an Grundschulen 78 Prozent, an

Sekundarschulen 88 Prozent, an Gymnasien und Sonderschulen 92 Prozent. Zum

Ausgleich regionaler Bedarfsunterschiede können die  Prozentsätze um bis zu vier Prozent erhöht werden.

 

Als

wesentliche Neuerung sieht der Anschlusstarifvertrag vor, dass Zeitguthaben und

Zeitdefizite ab dem 1. August 2003 nicht mehr auf den bisherigen

Arbeitszeitkonten gebucht werden. Die bisher angesammelten Guthaben können auf

folgende Weise beglichen werden: Abgeltung durch

Freizeitausgleich, Abgeltung durch Zahlung einer monatlichen Zulage, Auszahlung

zu einem Zeitpunkt nach Eintritt der Rente, Abgeltung durch Auszahlung einer Summe. Die Lehrerinnen und Lehrer müssen

sich spätestens bis zum 31. Mai 2003 für eine der genannten Varianten

entscheiden.

 

 

 

 

 

Impressum:

 

Staatskanzlei des Landes Sachsen-Anhalt

Pressestelle

Domplatz 4

39104 Magdeburg

Tel: (0391) 567-6666

Fax: (0391) 567-6667

Mail:

staatskanzlei@stk.sachsen-anhalt.de

 

 

 

 

 

 

 

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Staatskanzlei des Landes Sachsen-Anhalt

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Hegelstraße 42

39104 Magdeburg

Tel: (0391) 567-6666

Fax: (0391) 567-6667

Mail: staatskanzlei@stk.sachsen-anhalt.de