Pressemitteilungen der Ministerien
Kabinett billigt Anschlusstarifvertrag für
Lehrkräfte
11.02.2003, Magdeburg – 65
- Staatskanzlei und Ministerium für Kultur
Staatskanzlei - Pressemitteilung Nr.: 065/03
Staatskanzlei - Pressemitteilung
Nr.: 065/03
Magdeburg, den 11. Februar 2003
Kabinett billigt Anschlusstarifvertrag für
Lehrkräfte
Kultusminister
Prof. Dr. Jan-Hendrik Olbertz hat in der heutigen Kabinettssitzung die
Eckpunkte des mit den Gewerkschaften ausgehandelten ¿Anschlusstarifvertrages
zum Arbeitsplatzsicherungstarifvertrag Schulen¿ (Lehrertarifvertrag)
vorgestellt. Die Mitglieder der Lehrer- und Bildungsgewerkschaften hatten in
der vergangenen Woche den Anschlusstarifvertrag für Lehrkräfte mit deutlicher
Mehrheit angenommen. Der Tarifvertrag soll bis zum 31. Juli 2010 gelten.
Olbertz
unterstrich: ¿Beide vertragschließenden Parteien streben ein für Sachsen-Anhalt leistungsfähiges Schulsystem
und die Weiterentwicklung der Schulen mit dem Ziel einer deutlichen
Qualitätssteigerung an. Wir wollen die Rahmenbedingungen auch langfristig
verlässlich und transparent gestalten. Land und Gewerkschaften befürworten -
auch mit Rücksicht auf den Anpassungsbedarf im Haushalt des Landes - einen
Stellenabbau, der sich an den sinkenden Schülerzahlen und der durchschnittlichen
Schüler-Lehrer-Relation in den neuen Bundesländern orientiert. Unser Ziel ist
es, für die an den Schulen tätigen Lehrerinnen und Lehrer baldmöglichst die
Vollbeschäftigung zu erreichen.¿
Der Tarifvertrag erfasst alle
vollbeschäftigten Lehrerinnen und Lehrer an allgemein bildenden Schulen des
Landes Sachsen-Anhalt. Er gilt nicht für Schulleiter, deren Stellvertreter und
für Lehrkräfte, denen vertretungsweise die Tätigkeit eines Schulleiters oder
Stellvertreters mindestens für drei Monate übertragen wurde. Lehrkräfte, die
ins Beamtenverhältnis übernommen werden, fallen ebenfalls nicht unter die
Regelungen des Tarifvertrages. In diese Gruppe gehören vor allem neu
einzustellende Lehrerinnen und Lehrer in Mangelfächern.
Die
festgelegten Beschäftigungsumfänge für Lehrerinnen und Lehrer betragen für die
Schuljahre 2003/2004 und 2004/2005 an Grundschulen 78 Prozent, an
Sekundarschulen 88 Prozent, an Gymnasien und Sonderschulen 92 Prozent. Zum
Ausgleich regionaler Bedarfsunterschiede können die Prozentsätze um bis zu vier Prozent erhöht werden.
Als
wesentliche Neuerung sieht der Anschlusstarifvertrag vor, dass Zeitguthaben und
Zeitdefizite ab dem 1. August 2003 nicht mehr auf den bisherigen
Arbeitszeitkonten gebucht werden. Die bisher angesammelten Guthaben können auf
folgende Weise beglichen werden: Abgeltung durch
Freizeitausgleich, Abgeltung durch Zahlung einer monatlichen Zulage, Auszahlung
zu einem Zeitpunkt nach Eintritt der Rente, Abgeltung durch Auszahlung einer Summe. Die Lehrerinnen und Lehrer müssen
sich spätestens bis zum 31. Mai 2003 für eine der genannten Varianten
entscheiden.
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