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Pressemitteilungen der Ministerien

Wohneigentumsförderung:
Gewerkschaftsvertreter teilen Daehre-Kritik an geplanter Kürzung der Eigenheimzulage

30.01.2003, Magdeburg – 17

  • Ministerium für Landesentwicklung und Verkehr

 

 

 

Ministerium für Bau und Verkehr - Pressemitteilung Nr.: 017/03

 

Magdeburg, 30. Januar 2003

 

 

Wohneigentumsförderung:

Gewerkschaftsvertreter teilen Daehre-Kritik an geplanter Kürzung der Eigenheimzulage

 

Führende Gewerkschaftsvertreter aus Sachsen-Anhalt teilen die Kritik von Landesbauminister Dr. Karl-Heinz Daehre an den vom Bund geplanten Kürzungen bei der Wohneigentumsförderung. Die vorgesehene Absenkung der so genannten Eigenheimzulage gefährde den notwendigen Stadtumbau und verschlechtere die Auftragslage in der Bauwirtschaft, betonten Verdi-Landesbezirksleiter Jürgen Schenk, IG-Bau-Bundesvorstandsmitglied Andreas Steppuhn und Ressortchef Daehre in einer gemeinsamen Erklärung. Mit den geplanten Abstrichen bei der staatlichen Förderung werde zudem in den neuen Bundesländern die Bildung von Wohneigentum für die Altersvorsorge erschwert, kritisierten sie.

 

"Während in den alten Bundesländern jahrzehntelang auf diesem Gebiet aktiv Vorsorge betrieben werden konnte, gibt es die Eigenheimzulage in den neuen Bundesländern erst seit gut zehn Jahren", unterstrich Schenk. Deshalb hätte diese Form der Förderung in den neuen Bundesländern weiter ausgebaut werden müssen statt sie zu reduzieren, so der Landeschef der Dienstleistungsgewerkschaft. Steppuhn befürchtet, dass die Beibehaltung der Pläne allein in Sachsen-Anhalt mit dem Verlust von zusätzlich 10.000 Arbeitsplätzen verbunden wäre.

 

Nach Ansicht von Schenk, Steppuhn und Daehre wird mit der vorgesehenen Verringerung der Eigenheimzulage vor allem die Förderung des Altbaubestandes erschwert, die in Sachsen-Anhalt bislang überdurchschnittlich hoch gewesen sei (siehe Hintergrund). Die Erfahrung der vergangenen Jahre habe gezeigt, dass vorhandenes Wohneigentum meist von Ehepaaren erworben werde, deren Kinder den gemeinsamen Haushalt bereits verlassen hätten. "Nach den neuen Regelungen geht der Anreiz der Kinderzulage für den Altbaubestand in vielen Fällen verloren", sagte Daehre.

 

Nach den Vorstellungen der Bundesregierung soll der Sockelbetrag der Eigenheimzulage auf jährlich 1.000 Euro gesenkt werden. Die Zulage je Kind soll 800 Euro pro Jahr betragen. In beiden Fällen soll die Förderung wie bislang über acht Jahre laufen. Nach der bisherigen Regelung betrug die Grundförderung bei Neubauten insgesamt maximal 20.448 Euro (40.000 DM), bei Altbauten 10.224 Euro (20.000 DM). Die Kinderzulage betrug insgesamt 6.136 Euro (12.000 Mark) pro Kind.

 

Somit würde ein Ehepaar mit einem Kind künftig eine Förderung von insgesamt 14.400 Euro erhalten ¿ unabhängig davon, ob es sich um einen Neu- oder Altbau handelt. Nach der bisherigen Regelung wurden bei einer Neubaumaßnahme 26.584 Euro, bei Altbau 16.360 Euro gewährt.

 

 

Hintergrundinformationen:

 

Laut einer Erhebung für den Zeitraum von 1996 bis 2000 wurde die Eigenheimzulage in Sachsen-Anhalt in 93.554 Fällen in Anspruch genommen. Während 1996 rund 10.200 Förderfälle erfasst wurden, waren es im Jahr 2000 bereits mehr als 23.500. Insgesamt sind von 1996 bis 2000 in Sachsen-Anhalt rund 580 Millionen Euro (1,14 Mrd. DM) an staatlicher Eigenheimförderung ausgezahlt worden; bundesweit waren es rund 17,9 Milliarden Euro (rd. 35 Mrd. DM). Bei 64 Prozent aller im Land erfassten Förderfälle wurde neben der so genannten Grundförderung auch die Kinderzulage gezahlt.

 

Im Vergleich zu den anderen ostdeutschen Bundesländern konzentriert sich die Förderung der Eigentumsbildung in Sachsen-Anhalt auf den vorhandenen Bestand. Der Anteil liegt hierzulande bei 51 Prozent, in den anderen neuen Bundesländern bei durchschnittlich 45 Prozent (bundesweit: 50 Prozent, alte Länder: 52 Prozent). Mit einem Anteil von 43 Prozent bewegt sich die Zahlung der Eigenheimzulage für Neubauten in Sachsen-Anhalt hingegen auf dem Niveau der alten Bundesländer (andere Ostländer: 49 Prozent). Kaum Unterschiede gibt es im Bereich "Ausbau und Erweiterung". Hier schwanken die prozentualen Anteile an der Eigenheimzulage zwischen fünf und sechs Prozent.

 

 

Harald Kreibich

 

 

Impressum:

Ministerium für Bau und Verkehr

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Turmschanzenstraße 30

39114 Magdeburg

Tel: (0391) 567-7504

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Mail: presse@mwv.lsa-net.de

 

 

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