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Pressemitteilungen der Ministerien

Ab 1. Oktober wieder gesetzlich vorgeschriebene Öffnungszeiten
Wirtschaftsminister Rehberger dankt den Händlern und den Beschäftigten für die zusätzliche Arbeit

02.10.2002, Magdeburg – 181

  • Ministerium für Wirtschaft, Wissenschaft und Digitalisierung

 

 

 

Ministerium für Wirtschaft und Arbeit - Pressemitteilung Nr.: 181/02

 

Magdeburg, den 2. Oktober 2002

 

 

Ab 1. Oktober wieder gesetzlich vorgeschriebene öffnungszeiten

Wirtschaftsminister Rehberger dankt den Händlern und den Beschäftigten für die zusätzliche Arbeit

 

 

Magdeburg . Am 30. September endet, wie von Anfang an geplant, die Ausnahmeregelung für das Ladenschlussgesetz, die auf Grund der Hochwasserkatastrophe in Kraft getreten ist. Wirtschaftsminister Dr. Horst Rehberger bedankte sich bei den Beschäftigten des Einzelhandels sowie bei den Händlerinnen und Händlern für ihre zusätzliche Arbeit in den vergangenen Wochen. Rehberger: "Die Landesregierung hält Wort. Wie mit den Verbänden und Gewerkschaften besprochen, wird es keine Ausdehnung der Ausnahmeregelung über den 30. September hinaus geben. Eine landesweite, flächendeckende Erlaubnis zur Offenhaltung der Läden ist nicht mehr gerechtfertigt."

 

Das schließt jedoch nicht aus, wie er bereits in einem Schreiben an die Landräte und Oberbürgermeister klargestellt habe, dass in einzelnen Gebieten die Voraussetzung für Ausnahmen weiter bestehen könnten, so der Minister. Es könne regional im Einzelfall befristet eine Sonderöffnung im öffentlichen Interesse dringend notwendig sein. Die Landräte und Oberbürgermeister müssen ab dem 1. Oktober deshalb in eigener Zuständigkeit die Kriterien der Nutzung der Ausnahmevorschrift prüfen. Damit wird der alte Rechtszustand wieder uneingeschränkt hergestellt. Der Wirtschaftsminister wies darauf hin, dass die Landräte und Oberbürgermeister dabei zwei Entscheidungen des Oberverwaltungsgerichts für das Land Sachsen-Anhalt aus dem Jahr 1999 beachten sollten. Danach ist das dringende öffentliche Interesse an längeren öffnungszeiten auf die Versorgungsnotwendigkeit der Bevölkerung zu beschränken. Ein allgemeines Kaufinteresse der Kunden oder das Umsatzinteresse der Händler reichen nicht aus.

 

Gleichzeit betonte Rehberger: "Wir werden uns an Recht und Gesetz halten. Auch wenn die Landesregierung das Ladenschlussgesetz als erneuerungsbedürftig betrachtet, so hat es weiter Bestand, bis es der Bundesgesetzgeber novelliert oder etwas anderes beschließt. Wenn es soweit ist, werden wir über den Bundesrat rechtzeitig unseren Standpunkt einbringen."

 

Der Wirtschaftsminister hatte am 21. August die Ladenschlusszeiten vorübergehend bis zum 30. September aufgehoben. Danach hatten alle Läden in Sachsen-Anhalt die Möglichkeit, 24 Stunden am Tag zu öffnen. Das war notwendig geworden, weil in den vom Hochwasser betroffenen Gebieten ein großer Bedarf an Lebensmitteln, Bekleidung sowie Arbeits- und Baumaterial bestand. Eine entsprechende Ausnahmebewilligung ist nach Paragraph 23, Absatz 1 des Ladenschlussgesetzes möglich. Danach können in Einzelfällen befristete Ausnahmen vom Gesetz genehmigt werden, wenn diese in öffentlichem Interesse dringend nötig sind.

 

 

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