Pressemitteilungen der Ministerien
Antwort von Finanzminister Karl-Heinz Paqué
auf eine Kleine Anfrage zur Besoldungsänderung.
13.12.2002, Magdeburg – 66
- Ministerium der Finanzen
Ministerium der Finanzen - Pressemitteilung Nr.: 066/02
Ministerium der Finanzen -
Pressemitteilung Nr.: 066/02
Magdeburg, den 12. Dezember 2002
Antwort von Finanzminister Karl-Heinz Paqué
auf eine Kleine Anfrage zur Besoldungsänderung.
¿Richtungswechsel
muss sorgfältig erwogen werden¿
Edeltraud Rogée,
Landtagsabgeordnete der PDS, fragt die Landesregierung, ob diese den
Gesetzentwurf des Landes Berlins zum Bundesbesoldungsgesetz unterstütze.
Anrede,
am 5. November dieses Jahres hat das Land Berlin einen Gesetzesentwurf
in den Bundesrat eingebracht, der eine
begrenzte Öffnung mehrerer Bundesgesetze für entsprechende landesgesetzliche
Maßnahmen vorsieht. Ziel des Gesetzentwurfes ist es, über Öffnungsklauseln im
Besoldungsrecht jedem einzelnen Bundesland die Möglichkeit zu geben, die
Dienstbezüge seiner Beamten ¿ durch Verzicht auf Besoldungsanpassungen - um bis
zu 10 v. H. absenken zu können. Außerdem soll es jedem Land ermöglicht werden,
das Urlaubsgeld zu streichen und die - seit 1993 eingefrorene - jährliche
Sonderzuwendung zu kürzen.
Dieser Berliner Gesetzesentwurf stellt inhaltlich eine deutliche Abkehr
von der weitgehenden Besoldungseinheit der Länder dar, die seit fast dreißig
Jahren üblich ist. Ein solcher Richtungswechsel muss sorgfältig erwogen werden.
Er darf nicht allein aus kurzfristigen finanziellen Erwägungen heraus erfolgen.
Auch von
der zeitlichen Abfolge her war in den letzten Jahrzehnten ein anderes Verfahren
üblich. Es fanden stets zunächst die Verhandlungen zwischen den Öffentlichen
Arbeitgebern und den Gewerkschaften im Tarifbereich statt. Danach legte der
Bundesgesetzgeber fest, mit welchen Modifikationen der erfolgte Tarifabschluss
auf die Besoldung der Beamten übertragen werden soll.
Entsprechend
sollte auch dieses Mal vorgegangen werden, denn das Plenum des Bundesrats hat
am 8. November dieses Jahres den Gesetzesantrag ohne inhaltliche Debatte in den
Innen- und den Finanzausschuss verwiesen. Diese Ausschüsse haben in ihren
Sitzungen am 14. November bzw. 5. Dezember 2002 die Behandlung des Entwurfs vertagt.
Die Landesregierung trägt diese Beschlüsse mit. Sie wird sich folgerichtig
erst dann inhaltlich positionieren, wenn die Erörterung im Bundesratsplenum
ansteht, d.h. nach sorgfältiger fachlicher Prüfung der Folgen eines Aufgebens
der bundesweiten Besoldungseinheit. Deshalb kann ich die erste der Fragen, die
Sie, sehr geehrte Frau Rogée, mit der kleinen Anfrage gestellt haben, zum
jetzigen Zeitpunkt weder bejahen noch verneinen. Und dadurch entfällt
naturgemäß auch die Grundlage für eine Beantwortung der zweiten Frage.
Ich danke Ihnen für Ihre Aufmerksamkeit.
Impressum:
Ministerium der Finanzen des Landes
Sachsen-Anhalt
Pressestelle
Editharing 40
39108 Magdeburg
Tel: (0391) 567-1105
Fax: (0391) 567-1390
Mail: thiel@mf.lsa-net.de
Impressum:Ministerium der FinanzenPressestelleEditharing 4039108 MagdeburgTel: (0391) 567-1105Fax: (0391) 567-1390Mail: presse.mf@sachsen-anhalt.de