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Pressemitteilungen der Ministerien

Antwort von Finanzminister Karl-Heinz Paqué
auf eine Kleine Anfrage zur Besoldungsänderung.

13.12.2002, Magdeburg – 66

  • Ministerium der Finanzen

 

 

 

 

 

 

 

 

Ministerium der Finanzen - Pressemitteilung Nr.: 066/02

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Ministerium der Finanzen -

Pressemitteilung Nr.: 066/02

 

 

 

Magdeburg, den 12. Dezember 2002

 

 

 

 

 

 

 

Antwort von Finanzminister Karl-Heinz Paqué

auf eine Kleine Anfrage zur Besoldungsänderung.

 

 

 

¿Richtungswechsel

muss sorgfältig erwogen werden¿

 

 

 

Edeltraud Rogée,

Landtagsabgeordnete der PDS, fragt die Landesregierung, ob diese den

Gesetzentwurf des Landes Berlins zum Bundesbesoldungsgesetz unterstütze.

 

 

 

Anrede,

 

 

 

am 5. November dieses Jahres hat das Land Berlin einen Gesetzesentwurf

in den Bundesrat eingebracht, der eine

begrenzte Öffnung mehrerer Bundesgesetze für entsprechende landesgesetzliche

Maßnahmen vorsieht. Ziel des Gesetzentwurfes ist es, über Öffnungsklauseln im

Besoldungsrecht jedem einzelnen Bundesland die Möglichkeit zu geben, die

Dienstbezüge seiner Beamten ¿ durch Verzicht auf Besoldungsanpassungen - um bis

zu 10 v. H. absenken zu können. Außerdem soll es jedem Land ermöglicht werden,

das Urlaubsgeld zu streichen und die - seit 1993 eingefrorene - jährliche

Sonderzuwendung zu kürzen.

 

 

 

Dieser Berliner Gesetzesentwurf stellt inhaltlich eine deutliche Abkehr

von der weitgehenden Besoldungseinheit der Länder dar, die seit fast dreißig

Jahren üblich ist. Ein solcher Richtungswechsel muss sorgfältig erwogen werden.

Er darf nicht allein aus kurzfristigen finanziellen Erwägungen heraus erfolgen.

 

 

 

Auch von

der zeitlichen Abfolge her war in den letzten Jahrzehnten ein anderes Verfahren

üblich. Es fanden stets zunächst die Verhandlungen zwischen den Öffentlichen

Arbeitgebern und den Gewerkschaften im Tarifbereich statt. Danach legte der

Bundesgesetzgeber fest, mit welchen Modifikationen der erfolgte Tarifabschluss

auf die Besoldung der Beamten übertragen werden soll.

 

 

 

Entsprechend

sollte auch dieses Mal vorgegangen werden, denn das Plenum des Bundesrats hat

am 8. November dieses Jahres den Gesetzesantrag ohne inhaltliche Debatte in den

Innen- und den Finanzausschuss verwiesen. Diese Ausschüsse haben in ihren

Sitzungen am 14. November bzw. 5. Dezember 2002 die Behandlung des Entwurfs vertagt.

 

 

 

Die Landesregierung trägt diese Beschlüsse mit. Sie wird sich folgerichtig

erst dann inhaltlich positionieren, wenn die Erörterung im Bundesratsplenum

ansteht, d.h. nach sorgfältiger fachlicher Prüfung der Folgen eines Aufgebens

der bundesweiten Besoldungseinheit. Deshalb kann ich die erste der Fragen, die

Sie, sehr geehrte Frau Rogée, mit der kleinen Anfrage gestellt haben, zum

jetzigen Zeitpunkt weder bejahen noch verneinen. Und dadurch entfällt

naturgemäß auch die Grundlage für eine Beantwortung der zweiten Frage.

 

Ich danke Ihnen für Ihre Aufmerksamkeit.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

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