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Pressemitteilungen der Ministerien

Gesundheitsministerin Kuppe veranlasst Anwendungsstopp für chirurgisches Nahtgut aus Rinderdarm

16.01.2001, Magdeburg – 19

  • Staatskanzlei und Ministerium für Kultur

 

 

 

Staatskanzlei - Pressemitteilung Nr.: 019/01

 

Magdeburg, den 16. Januar 2001

 

Gesundheitsministerin Kuppe veranlasst Anwendungsstopp für chirurgisches Nahtgut aus Rinderdarm

Sachsen-Anhalt nimmt aus Rinderdarm gefertigtes chirurgisches Nahtgut vom Markt. Gesundheitsministerin Dr. Gerlinde Kuppe veranlasste am heutigen Dienstag, einen entsprechenden Anwendungsstopp für das Land auszusprechen. Grundlage ist die Einschätzung des Bundesinstitutes für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM), wonach nicht auszuschließen ist, dass für dieses Nahtgut auch BSE-Risikomaterial verwendet wird. Das Nahtgut wird aus der Darmoberhaut des Rindes gefertigt. In der Fachöffentlichkeit spricht man von Catgut.

Ministerin Kuppe erklärte in der heutigen Kabinettssitzung, der Anwendungsstopp für das Nahtgut erfolge im Sinne eines größtmöglichen Verbraucherschutzes. Ziel sei es, auch kleinste potentielle Risiken auszuschließen.

Nach den Worten der Ministerin wird der Anwendungsstopp zu keinerlei Engpässen in der medizinischen Versorgung führen. Der Anteil von Catgut am gesamten chirurgischen Nahtmaterial beträgt nur etwa zehn Prozent. Zudem gibt es in gleicher Qualität Material synthetischer Herkunft, das in ausreichendem Maße den Kliniken und niedergelassenen Arztpraxen als Alternative zur Verfügung steht. Ministerin Kuppe appellierte an alle anwendenden ärztinnen und ärzte, sich sofort dem synthetischen Alternativ-Material einzudecken. Hersteller von chirurgischem Nahtgut sind in Sachsen-Anhalt nicht ansässig.

über das Verwendungverbot für Catgut hinaus sprach sich die Ministerin für eine zügige Neubewertung aller etwaiger Restrisiken aus der Verwendung von Medizinprodukten aus. Frau Kuppe sprach von einer gemeinsamen Aufgabe der kontrollierenden und bewertenden Bundesbehörden und Fachinstitute sowie von Herstellern und Vertriebsfirmen. Ziel müsse es sein, auf die Verwendung von potentiellem Risikomaterial bei der Herstellung von Medizinprodukten gänzlich zu verzichten. "Dies ist ein Gebot der Stunde, solange die wissenschaftlichen Erkenntnisse möglicher übertragungswege der Rinderseuche nicht hinreichend geklärt sind", sagte die Ministerin.

Der Anwendungsstopp für das Catgut wird auf der Grundlage des Medizinproduktegesetzes von der Gewerbeaufsicht des Landes kontrolliert.

 

Impressum:

Staatskanzlei des Landes Sachsen-Anhalt

Pressestelle

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39104 Magdeburg

Tel: (0391) 567-6666

Fax: (0391) 567-6667

Mail: staatskanzlei@stk.sachsen-anhalt.de

 

 

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