Pressemitteilungen der Ministerien
Verlängerte Eintragungsfrist für Volksbegehren
26.05.2020, Magdeburg – 215
- Staatskanzlei und Ministerium für Kultur
Wegen
der Pandemiesituation hat die Landesregierung Sachsen-Anhalts im Rahmen der
Kabinettssitzung heute beschlossen, dass die Eintragungsfrist des
Volksbegehrens ?Den Mangel beenden ? Unseren Kindern Zukunft geben!? am 18.
August 2020 (statt ursprünglich am 7. Juli 2020) enden soll. Die Initiatoren
des Volksbegehrens hatten gegenüber der Landesregierung die Verlängerung
aufgrund von durch die Corona-Situation bedingten Erschwernissen bei der
Eintragung beantragt.
Das
Ministerium für Inneres und Sport des Landes hatte den Antrag geprüft. Im
Ergebnis der verfassungsmäßigen Auslegung wurden wesentliche Erschwernisse bei
den Eintragungen für das Volksbegehren in der Zeit vom 23. März 2020 bis zum 3.
Mai 2020 festgestellt. Damit sind insgesamt 42 Tage der ursprünglichen
Eintragungsfrist hinzuzurechnen. Hierbei wurde die Dauer und die Intensität der
Einschränkungen aufgrund der Eindämmungsverordnungen zur Corona-Pandemie
berücksichtigt. Die verlängerte Eintragungsfrist wird nun im Ministerialblatt
bekannt gemacht.
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