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Pressemitteilungen der Ministerien

Wal-Mart-Ansiedelung in Günthersdorf

31.01.2001, Magdeburg – 17

  • Ministerium für Landesentwicklung und Verkehr

 

 

 

Ministerium für Wohnungswesen, Städtebau und Verkehr - Pressemitteilung Nr.: 17/01

 

Magdeburg, den 25. Januar 2001

 

 

Wal-Mart-Ansiedelung in Günthersdorf

 

Anlässlich der aktuellen Debatte in der heutigen Landtagssitzung zum Wal-Mart-SB-Warenhaus im Saalepark Günthersdorf erhalten Sie den Wortlaut der Rede von Sachsen-Anhalts Bauminister Jürgen Heyer (SPD):

 

"Lassen Sie mich gleich zu Beginn unterstreichen, dass es das Ziel der Landesregierung bleibt, Neuansiedlungen von Einkaufszentren auf der "grünen Wiese" zu unterbinden. Alle rechtlichen Möglichkeiten dafür werden wir ausschöpfen.

 

Die Landesregierung beobachtet zudem kritisch die Folgen der Geschäftstätigkeit von Wal Mart für den deutschen Einzelhandel. Gerade in den aktuellen Debatten über Verbraucherschutz und gesunden Lebensmittel wurde immer wieder auf die Nachteile einer Geschäftspolitik hingewiesen, die mit Preisdumping auch auf die Qualität drückt.

 

Bei dem umstrittenen Vorhaben in Günthersdorf handelt es sich jedoch nicht um eine Neuerrichtung auf der "grünen Wiese", sondern um eine flächenmäßig eher untergeordnete Ergänzung einer seit 1992 vorhandenen Anlage. Ich erinnere daran, dass es in den ersten Nach-Wende-Jahren ein hohes, ja übermächtiges Bedürfnis für leistungsfähige Einzelhandelseinrichtungen gab. Unbestritten ist auch, das geeignete innerstädtische Bauplätze seinerzeit u. a. wegen der ungeklärten Vermögensfragen kaum zur Verfügung standen.

Auch aus diesem Grund steht der Saalepark Günthersdorf dort, wo er steht, und zieht auch die jetzt im Kompromisswege gelösten Probleme nach sich.

 

Die heute im Einkaufszentrum Saalepark vorhandene maßgebliche Fläche beträgt nach meinen Informationen ca. 69.000 m² und soll jetzt um ca. 6.000 m² erweitert werden.

 

Im Vorfeld der Genehmigungserteilung für das Wal-Mart-Vorhaben hat die Landesregierung das Für und Wider gewissenhaft abgewogen. Die zuständigen Bauaufsichtsbehörden waren bei Einreichung des Bauvorbescheides und des Bauantrages im Frühjahr bzw. Sommer 2000 davon ausgegangen, dass das Vorhaben im unbeplanten Innenbereich liege und dementsprechend zulässig sei. Diese Einschätzung ist rechtlich im Ergebnis nicht zu beanstanden. Im Innenbereich entfalten die Ziele der Raumordnung im Bezug auf die planungsrechtliche Zulässigkeit von Vorhaben jedoch keine Wirkung.

 

In dieser Situation hat mein Ministerium die zuständige Bauaufsichtsbehörde angewiesen, zunächst von einer Entscheidung über den Bauvorbescheid und über den Bauantrag abzusehen.

 

Gleichzeitig wurde - beides übrigens in Abstimmung mit der Raumordnungskommission - den beiden betroffenen Gemeinden aufgegeben, eine verbindliche Bauleitplanung zum Gebiet des Einkaufszentrums Saalepark einzuleiten. Denn nur auf diesem Wege konnten künftige Auseinandersetzungen über die Anwendung planungsrechtlicher Vorschriften für alle Beteiligten, Investor und Kommunen, rechtssicher unterbunden werden; nur auf diesem Wege konnte der baurechtliche Rahmen für den Saalepark durch Festsetzung einer Obergrenze der zulässigen Verkaufsfläche zweifelsfrei und verbindlich abgesteckt werden. Diese Ziele wurden mit dem eingeleiteten Verfahren erreicht.

 

Dabei wurden die Ziele der Raumordnung beachtet. Das Verbot, Einkaufszentren an anderen Standorten als Ober- oder Mittelzentren auszuweisen, gilt hier nicht, weil es sich bei dem Saalepark Günthersdorf um ein bestehendes Einkaufszentrum und somit nicht um eine Neuausweisung handelt.

 

In der landesplanerischen Stellungnahme zu dem Vorhaben von Wal Mart wird zudem auf das Ziel der Raumordnung abgestellt, dass

 

 

 

"Nutzungsänderungen in bestehenden Sondergebieten für Einkaufszentren und großflächige Einzelhandelsbetriebe an nicht städtebaulich integrierten Standorten [..] nicht zulasten von innenstadtrelevanten Sortimenten an innerstädtischen Standorten erfolgen [dürfen]".

 

 

 

Hierzu ist festzustellen, dass mit der Schließung des BIG-Marktes und der Festsetzung nicht innenstadtrelevanter Fachsortimente mit einer Fläche von

5.500 m² dieses Ziel nicht betroffen ist. Ferner wird in der landesplanerischen Stellungnahme auf den Grundsatz der Raumordnung eingegangen, dass

 

 

 

"Erweiterungen bestehender Sondergebiete für Einkaufszentren und großflächige Einzelhandelsbetriebe [...] auf städtebaulich integrierte Standorte in Zentralen Orten in Abhängigkeit des Verflechtungsbereiches des jeweiligen Zentralen Ortes zu beschränken [sind]."

 

 

Diesen Grundsatz der Raumordnung werden die betroffenen Gemeinden im Rahmen der Bauleitplanung rechtsfehlerfrei abwägen können.

 

Ich möchte daran erinnern, dass das Aufstellungsverfahren für die Bebauungspläne und die Entscheidung über Baugesuche auf deren Grundlage ausschließlich auf der Grundlage gesetzlicher Vorschriften zu erfolgen hat.

 

Als Fazit kann man feststellen, dass im Wege der rechtsverbindlichen Begrenzung der Verkaufsfläche die Interessen des Landes in maximal möglicher Form Berücksichtigung gefunden haben. Ich bin sicher, dass die enormen rechtlichen Unsicherheiten, die im Falle des weiteren Unterlassens einer verbindlichen Bauleitplanung bestanden hätten, keine wirkliche Alternative zum jetzt gefundenen Kompromiss der Flächenbegrenzung darstellen würden.

 

Auch in Zukunft hat für die Landesregierung und für mich persönlich die Revitalisierung und Stärkung der Städte, insbesondere der Innenstädte und der Stadtteilzentren, absolute Priorität. In diesem Zusammenhang weise ich auf unsere vielfältigen Initiativen und Förderprogramme hin. Gerade die Innenstadtbereiche von Halle und Merseburg haben dadurch eine enorme Wiederbelebung und Attraktivitätssteigerung erfahren und sind für Konkurrenz heute besser gerüstet als vor neun Jahren als der Saalepark eröffnet wurde."

 

Martin Krems

 

 

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Ministerium für Wohnungswesen, Städtebau und Verkehr des Landes Sachsen-Anhalt

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Turmschanzenstraße 30

39114 Magdeburg

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Fax: (0391) 567-7509

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