Pressemitteilungen der Ministerien
Ansturm auf Soforthilfe in Sachsen-Anhalt: Erste Antragsteller haben morgen Geld auf dem Konto
31.03.2020, Magdeburg – 148
- Staatskanzlei und Ministerium für Kultur
Bis heute Mittag schon 14.700
Anträge in Investitionsbank eingegangen
Die
Corona-Pandemie hat bereits jetzt massive Auswirkungen auf die Wirtschaft in
Sachsen-Anhalt. Das zeigt sich am enormen Ansturm auf das gestern gestartete
Soforthilfe-Programm ?Sachsen-Anhalt ZUKUNFT?. Bis heute Mittag (Stand: 12.30
Uhr) sind in der Investitionsbank rund 14.700 Anträge eingegangen. Zum
Vergleich: In Sachsen-Anhalt gibt es derzeit knapp 53.000 antragsberechtigte
Unternehmen mit bis zu 50 Beschäftigten sowie gut 45.000 Solo-Selbständige.
Trotz der riesigen Nachfrage sind bereits gestern Auszahlungen angewiesen
worden, so dass die ersten Antragsteller den Zuschuss spätestens morgen auf
ihrem Konto haben.
Dazu sagte
Wirtschaftsminister Prof. Dr. Armin Willingmann: ?Die Corona-Pandemie ist eine
riesige Bewährungsprobe, auch für die Wirtschaft. Die Politik in Bund und Land
hat sehr schnell gehandelt, um Unternehmen zu stützen und Arbeitsplätze zu
sichern. Zuschüsse, günstige Darlehen und Kurzarbeit sind die zentrale Basis,
um die Durststrecke zu überstehen. Wichtig ist, die sehr unbürokratischen
Anträge sorgfältig und vollständig zu stellen, damit die Soforthilfe auch
wirklich sofort fließen kann.?
In Anlehnung an
das Hilfspaket
des Bundes hat das Wirtschaftsministerium eine Richtlinie zur
Corona-Soforthilfe erlassen. Das Gesamtvolumen der Zuschüsse beträgt insgesamt
150 Millionen; diese werden für Unternehmen gestaffelt ausgezahlt. Unternehmen
mit
·
bis zu 5 Mitarbeitern erhalten bis zu 9.000 Euro,
·
6 bis 10 Mitarbeitern bis zu 15.000 Euro,
·
11 bis 25 Mitarbeitern bis zu 20.000 Euro,
·
26 bis 50 Mitarbeitern bis zu 25.000 Euro.
Ausgereicht
werden die Zuschüsse über die Investitionsbank Sachsen-Anhalt. Aus der
Soforthilfe können laufende betriebliche Kosten wie Mieten (für
Produktionsstätten, Büros usw.), Pachten, Leasingraten (für Maschinen, Autos
und ähnliches), Versicherungen, Energie- und Instandhaltungskosten sowie
Beiträge zu Berufsorganisationen bestritten werden. Umsatzausfälle und
Lohnkosten sind hingegen nicht förderfähig. Neben Solo-Selbstständigen und
Unternehmen mit bis zu 50 Beschäftigten können auch Künstler, Kulturschaffende
sowie landwirtschaftliche Unternehmen einen Zuschuss beantragen.
Neben der
Soforthilfe arbeitet das Wirtschaftsministerium mit Hochdruck an einem weiteren
Hilfspaket, das voraussichtlich Ende dieser Woche vorgestellt werden soll. So
sollen Unternehmen zur Sicherung ihrer Liquidität bei der Investitionsbank
zusätzlich auch besonders günstige Darlehen mit längerer Laufzeit beantragen können.
Anträge und
weitere Informationen zur Soforthilfe gibt es auf den Internetseiten der
Investitionsbank: https://www.ib-sachsen-anhalt.de/temp-corona-soforthilfe.html.
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Informationen rund um die
Auswirkungen des Corona-Virus auf Wirtschaft und Wissenschaft in Sachsen-Anhalt
sind verfügbar unter: https://mw.sachsen-anhalt.de/media/coronavirus/
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